Zuerst stellt sich die Frage, wer verpflichtet ist,
Einkommenssteuern zu bezahlen. Sektion 41 des „Gesetzes über die
Staatseinnahmen" sagt aus, dass jede Person, die ein einschätzbares
Einkommen aus einer Tätigkeit in Thailand, als Angestellter oder als
Selbständiger bezieht oder Mieterträge aus einer Liegenschaft in
Thailand erwirtschaftet, gemäß dem Gesetz aufgefordert ist, Steuern zu
entrichten, gleichgültig, ob das Einkommen oder die Erträge in Thailand
oder im Ausland vereinnahmt werden.
Das „Gesetz über die Staatseinnahmen" ist auf
den Prinzipien aufgebaut, persönliche Einkommenssteuern auf alle
möglichen Einnahme- und Verdienstquellen zu erheben, die durch jegliche
Art von Erwerbstätigkeiten (selbständig oder unselbständig) erzielt
werden oder aus Mieterträgen stammen. Die Einnahmen werden durch das
Gesetz in verschiedene Kategorien aufgeteilt und entsprechend besteuert,
außer es ist eine Steuerbefreiung im Gesetz vorgesehen oder es besteht
ein entsprechender Erlass des Finanzministeriums.
In Anlehnung an westliche Steuergesetzgebungen werden
auch in Thailand durch den Arbeitgeber finanzierte Extraleistungen, wie
kostenloses Wohnen, Mietzins- und Auto- Zuschüsse, Bezahlung von
Rechnungen im Namen des Angestellten etc. oder Gewinne aus Wertschriften
als Einkommen aufgerechnet und besteuert.
Das Steuergesetz macht keine Unterschiede in der
Behandlung zwischen Einheimischen (Thais) und Ausländern, außer es
besteht ein Doppelbesteuerungs-Abkommen mit dem Land des zu besteuernden
Ausländers. Alle Steuerpflichtigen werden unter den gleichen Prinzipien
besteuert, d.h. es sind Steuern für das während eines Steuerjahres (Januar
bis Dezember) erzielte steuerbare Einkommen zu entrichten.
Gemäß dem Steuergesetz sind Personen, die sich
während eines Steuerjahres mehr als insgesamt 180 Tage während eines
oder mehrerer Aufenthalte in Thailand befinden, als Bewohner (Residenten)
von Thailand eingestuft. Der Resident ist jedoch nicht verpflichtet, eine
Steuerdeklaration einzureichen, wenn er kein steuerbares Einkommen
auszuweisen hat. Das Steueramt kann jedoch eine Erklärung verlangen, mit
welchen Mitteln der Lebensunterhalt in Thailand bestritten wird.
Der Steuerpflichtige muss jährlich jeweils bis zum 31.
März für das Vorjahr seine Steuererklärung einreichen. Die Steuern
werden spätestens am 7. Tag nach Zahlungs-Verfalldatum ohne jegliche
Abzüge zur Zahlung fällig.
Zum Zweck einer besseren administrativen Verwaltung und
Kontrolle der Steuern und Abgaben unter dem „Gesetz über die
Staatseinnahmen" hat der Generaldirektor des Finanz- und Steueramtes
eine Weisung erlassen, dass alle Steuerpflichtigen eine
Steueridentifikationsnummer haben oder beantragen müssen.
Für einen Arbeitsgeber ist es daher unerlässlich, bei
Einstellung eines neuen Mitarbeiters nach dessen
Steueridentifikationsnummer zu fragen. Sollte der neue Mitarbeiter noch
nicht im Besitze einer Steuerkarte sein, so ist diese beim Steueramt unter
Einreichung der ID-Karte des Antragsstellers und dessen
Wohnsitzbescheinigung für Einheimische und im Falle eines Ausländers mit
dessen Pass, zu beantragen. Arbeiternehmer, die Angestellte ohne
Steueridentifikationsnummer beschäftigen oder einstellen, machen sich
strafbar.
In der nächsten Ausgabe werde ich über die
Erbschaftssteuer, Grundstückgewinnsteuer und Bemessungsgrundlagen für
die Einkommenssteuern berichten.