Rechtspraxis in Thailand

Premprecha Dibbayawan, Rechtsanwalt (MCI, Miami Universität) Verwaltungsratspräsident der swissSiam Gruppe

Steuern in Thailand

Steuereinnahmen sind auch in Thailand notwendig, damit der Staat, der Bezirk und die Gemeinde die an sie gestellten Aufgaben erfüllen und finanzieren können.

Das thailändische Steuerrecht ist durch den „Gesetz über die Staatseinnahmen", die diesbezügliche Königliche Verordnung und die Anweisungen und Mitteilungen des Finanzministeriums geregelt. Ich werde Sie in den nachstehenden Ausführungen und in der nächsten Ausgabe des „Pattaya Blatt" über die Bestimmungen und Bemessungsgrundlagen der verschiedenen relevanten Steuereinnahmequellen aufklären.

Persönliche Einkommenssteuer

Zuerst stellt sich die Frage, wer verpflichtet ist, Einkommenssteuern zu bezahlen. Sektion 41 des „Gesetzes über die Staatseinnahmen" sagt aus, dass jede Person, die ein einschätzbares Einkommen aus einer Tätigkeit in Thailand, als Angestellter oder als Selbständiger bezieht oder Mieterträge aus einer Liegenschaft in Thailand erwirtschaftet, gemäß dem Gesetz aufgefordert ist, Steuern zu entrichten, gleichgültig, ob das Einkommen oder die Erträge in Thailand oder im Ausland vereinnahmt werden.

Das „Gesetz über die Staatseinnahmen" ist auf den Prinzipien aufgebaut, persönliche Einkommenssteuern auf alle möglichen Einnahme- und Verdienstquellen zu erheben, die durch jegliche Art von Erwerbstätigkeiten (selbständig oder unselbständig) erzielt werden oder aus Mieterträgen stammen. Die Einnahmen werden durch das Gesetz in verschiedene Kategorien aufgeteilt und entsprechend besteuert, außer es ist eine Steuerbefreiung im Gesetz vorgesehen oder es besteht ein entsprechender Erlass des Finanzministeriums.

In Anlehnung an westliche Steuergesetzgebungen werden auch in Thailand durch den Arbeitgeber finanzierte Extraleistungen, wie kostenloses Wohnen, Mietzins- und Auto- Zuschüsse, Bezahlung von Rechnungen im Namen des Angestellten etc. oder Gewinne aus Wertschriften als Einkommen aufgerechnet und besteuert.

Das Steuergesetz macht keine Unterschiede in der Behandlung zwischen Einheimischen (Thais) und Ausländern, außer es besteht ein Doppelbesteuerungs-Abkommen mit dem Land des zu besteuernden Ausländers. Alle Steuerpflichtigen werden unter den gleichen Prinzipien besteuert, d.h. es sind Steuern für das während eines Steuerjahres (Januar bis Dezember) erzielte steuerbare Einkommen zu entrichten.

Gemäß dem Steuergesetz sind Personen, die sich während eines Steuerjahres mehr als insgesamt 180 Tage während eines oder mehrerer Aufenthalte in Thailand befinden, als Bewohner (Residenten) von Thailand eingestuft. Der Resident ist jedoch nicht verpflichtet, eine Steuerdeklaration einzureichen, wenn er kein steuerbares Einkommen auszuweisen hat. Das Steueramt kann jedoch eine Erklärung verlangen, mit welchen Mitteln der Lebensunterhalt in Thailand bestritten wird.

Der Steuerpflichtige muss jährlich jeweils bis zum 31. März für das Vorjahr seine Steuererklärung einreichen. Die Steuern werden spätestens am 7. Tag nach Zahlungs-Verfalldatum ohne jegliche Abzüge zur Zahlung fällig.

Zum Zweck einer besseren administrativen Verwaltung und Kontrolle der Steuern und Abgaben unter dem „Gesetz über die Staatseinnahmen" hat der Generaldirektor des Finanz- und Steueramtes eine Weisung erlassen, dass alle Steuerpflichtigen eine Steueridentifikationsnummer haben oder beantragen müssen.

Für einen Arbeitsgeber ist es daher unerlässlich, bei Einstellung eines neuen Mitarbeiters nach dessen Steueridentifikationsnummer zu fragen. Sollte der neue Mitarbeiter noch nicht im Besitze einer Steuerkarte sein, so ist diese beim Steueramt unter Einreichung der ID-Karte des Antragsstellers und dessen Wohnsitzbescheinigung für Einheimische und im Falle eines Ausländers mit dessen Pass, zu beantragen. Arbeiternehmer, die Angestellte ohne Steueridentifikationsnummer beschäftigen oder einstellen, machen sich strafbar.

In der nächsten Ausgabe werde ich über die Erbschaftssteuer, Grundstückgewinnsteuer und Bemessungsgrundlagen für die Einkommenssteuern berichten.