Premprecha Dibbayawan, Rechtsanwalt (MCI, Miami Universität) Verwaltungsratspräsident der swissSiam Gruppe
Steuern in Thailand (2. Teil)
Nachstehend die Fortsetzung zu meinem
Ausführungen in der letzten Ausgabe. Erbschaftssteuer
Wenn Sie mit der Frage konfrontiert werden, ob es in Thailand eine
Erbschaftssteuer gibt, gehe ich davon aus, dass eine Mehrzahl diese Frage
verneinen würde. Ich gehörte auch dazu. Aber es gibt sie wirklich, die
Erbschaftssteuer, und zwar unter den folgenden Bedingungen: Wenn der
Nachlass eines Steuerpflichtigen noch nicht an die Erben zur Verteilung
gekommen ist, und im laufenden Steuerjahr noch steuerbares Einkommen aus
dem Nachlass erzielt wurde, wird der Nachlass im Sinne einer natürlichen
Person besteuert. Im Falle, dass der Nachlass bereits zur Verteilung an
die Erben gelangte, erwachsen dem/den Erben keine Steuerlasten, auch wenn
er/sie über das Erbe bereits verfügt oder es verkauft hat/haben, sofern
es sich bei dem Erbe um persönliche Güter (bewegliches Eigentum) handelt.
Handelt es sich beim Erbe um ein Haus, Liegenschaften oder Landparzellen (nicht
bewegliches Eigentum) so wird im Falle eines Verkaufes der/die Erbe(n)
gleichgestellt wie jeder andere Haus- und/oder Landbesitzer und hat/haben
die üblichen Steuern auf die Verkaufstransaktion zu bezahlen. Abzugsberechtigte
Ausgaben vom Bruttoeinkommen
Wenn das Einkommen aus Gehaltszahlungen oder Serviceleistungen stammt,
gibt es per se keine außerordentlichen Abzüge, sondern pro Steuerjahr
die folgenden Standartabzugsmöglichkeiten: Abzug
von 40% vom Bruttoeinkommen bis max. Baht 60.000
Abzug von Baht 30.000 vom Bruttokeinkommen für den
Steuerpflichtigen, Baht 30.000 für seine Ehefrau, Baht 15.000 für alle
Kinder unter 25 Jahren, jedoch abzugsberichtigt sind maximum 3 Kinder.
Abzüge können geltend gemacht werden für Kinder bis zu einem Alter von
25 Jahren, wenn der Nachweis erbracht wird, dass das Kind an einer
Universität, einem Bildungsinstitut oder an einer Schule studiert.
Bildungsabzug von Baht 2.000 pro Jahr und Kind,
zusätzlich zu Paragraph 2, wenn das Kind an einem thailändischen
Bildungsinstitut studiert.
Effektiv geleistete persönliche Beiträge oder der
Ehefrau für eine Lebensversicherung, jedoch max. Baht 10.000 pro Person.
Effektiv geleistete persönliche Beiträge oder der
Ehefrau an einen Vorsorgefond oder eine gleichwertige Institution, der/die
einer staatlichen Kontrolle untersteht, jedoch max. Baht 10.000 pro
Person.
Effektiv geleistete Hypotheken- oder
Darlehens-Zinsleistungen an Banken oder Finanzinstitute für Kauf-,
Mietkauf oder Bau eines Wohnhauses, jedoch max. Baht 50.000.
Effektiv geleistete persönliche Beiträge oder der
Ehefrau an den staatlichen Sozialhilfefond
Unter Berücksichtigung aller Abzüge (1-7) kann der
Steuerzahler vom verbleibenden Einkommen (Bruttoeinkommen minus Abzüge
1-7), die effektiv geleisteten Spendenbeiträge an die nachstehend
aufgeführten Institutionen, jedoch max. 10% vom Resteinkommen, in Abzug
bringen.
8.1 Spenden an staatliche Krankenhäuser, Kliniken und
Bildungsinstitutionen.
8.2 Spenden an öffentliche Hilfswerke. In Thailand
gibt er mehr als 250 registrierte Hilfsorganisationen, Rotary und Lions
gehören nicht dazu.
Einkommen aus
Mieteinnahmen
Auf das Einkommen aus Mieteinnahmen für Häuser,
Wohnungen und Gebäude können 30% als Aufwand in Abzug gebracht werden.
Auf Mieteinnahmen aus Landverpachtungen für landwirtschaftliche Nutzung
sind 20% abzugsberechtigt.
Einkommen von
Geschäften
Die Gesetzgebung über die Staatseinnahmen
enthält als letzte Kategorie der einschätzbaren Einkommen den Bereich
„Einkommen aus Geschäften": Jegliches einschätzbare Einkommen aus
Geschäftstätigkeiten in den Bereichen Handel aller Art, Landwirtschaft,
Industrie, Transport und Andere (nicht spezifizierte Tätigkeit im Gesetz).
Es gibt 43 Kategorien von Geschäftstätigkeiten, in denen die Höhe der
Aufwandskosten je nach Art zwischen 65 bis 85 Prozent variieren.
Nachstehend zwei Beispiele:
Geschäfte im Hotel- und Restaurantbereich oder mit der
Zubereitung von Essen und Getränken zum Verkauf sind berechtigt, 70% vom
Bruttoumsatz als Aufwand in Abzug zu bringen.
Geschäfte, die Artikel verkaufen, die nicht
spezifiziert sind und nicht vom Verkäufer selber hergestellt werden,
können 80% vom Bruttoumsatz als Aufwand in Abzug bringen.
Liegenschaftssteuer
Wenn eine Person Land (bebaut oder unbebaut)
verkauft, wird eine Überschreibungsgebühr von 1,5% auf dem deklarierten
Verkaufspreis zur Zahlung fällig. Diese Gebühr hat nichts mit der
persönlichen Einkommenssteuer zu tun. Weiter muss eine Gebühr von 5% auf
den Verkaufspreis entrichtet werden.
Was die persönliche Einkommenssteuer anbelangt wird
der Verkauf des Objektes als Aufwand gemäß den Ansätzen der
nachstehenden Königlichen Verordnung bewertet und der so errechnete
Betrag wird dividiert durch die Anzahl der Jahre des Besitzstandes des
Objektes und ergibt den Betrag „X". Dieser Betrag „X" bildet
sodann die Grundlage zur Berechnung der Steuerlasten gemäß den
Richtlinien der Einkommenssteuer nach der Formel: Betrag „X"
multipliziert mit der Anzahl der Besitzjahre des Objektes. Die totale
Steuerlast, berechnet nach der vorerwähnten Formel ist limitiert auf 20%
des Verkaufserlöses aus dem Objekt.
Königliche
Verordnung:
Anzahl Abzugsberechtigter
Besitz- Prozentsatz
jahre auf Einkommen
1 Jahr 92
2 Jahre 84
3 Jahre 77
4 Jahre 71
5 Jahre 65
6 Jahre 60
7 Jahre 55
8 Jahre oder mehr 50
Ansätze der
Einkommenssteuer
Nachstehend nun die Bemessungsgrundlagen für
die Einkommenssteuer unter Berücksichtigung aller Abzugsmöglichkeiten
wie oben aufgeführt.
Steuerbares Steuer-Einkommen ansatz
Netto in %
Bis 50.000 steuerfrei
1 bis 100.000 5
100.001 bis 500.000 10
500.001 bis 1.000.000 20
1.000.001 bis 4.000.000 30
4.000.001 und mehr 37
Beim Studium meines Artikels „Steuern in
Thailand" werden Sie festgestellt haben, dass die Gesetzgebung über
die Staatseinnahmen viele Gemeinsamkeiten mit den Steuergesetzen und
Ausführungsbestimmungen der westlichen Länder hat.
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