Premprecha Dibbayawan, Rechtsanwalt (MCI, Miami Universität) Verwaltungsratspräsident der swissSiam Gruppe
Arbeiter
-Kompensations
-Fonds
In Ergänzung zu meinen Ausführungen
über den sozialen Sicherheitsfonds in der letzten Ausgabe nachstehend nun
die Erläuterungen zum Arbeiter-Kompensations-Fonds (in der Folge AKF
genannt). Der erste Arbeiter-Kompensations-Akt trat im Jahre 1972 auf
Grund der Bekanntmachung Nr. 103 der Nationalen Exekutivversammlung
(National Executive Council) in Rechtskraft und wurde im Jahre 1994 durch
einen entsprechenden Akt B.C. 2537 ersetzt. In diesem Akt sind die
Auflagen und Pflichten des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitern und
Angestellten im Falle von Unfall, Krankheit, Behinderung (Invalidität)
und Arbeitsunfall mit Todesfolge, geregelt. Dieser Akt behandelt
ausschließlich Leistungsansprüche, die als direkte Folge durch einen
Arbeitseinsatz gleich welcher Art resultieren, und hat nichts zu tun mit
den Leistungen, die aus dem sozialen Sicherheits-Fonds ausgerichtet werden
(siehe mein Beitrag in der letzten Ausgabe).
Ein Arbeitgeber, der einen oder mehrere Arbeiter
beschäftigt ist, verpflichtet für jede Person Beiträge an den AFK zu
leisten. Arbeiter sind von jeglichen Beitragsleistungen entbunden. Der
Beitrag ist abhängig von der Art der Arbeit, eine entsprechende Liste
über die verschiedenen Tätigkeiten wurde vom Ministerium für Arbeit und
Wohlfahrt veröffentlicht. Die Beitragsleistung an den AKF ist begrenzt
auf 5% der totalen Lohnsumme eines Arbeitgebers und wird jährlich zur
Zahlung fällig. Zur Zeit macht das Beitragsaufkommen aller Arbeitgeber in
Thailand zusammengerechnet jedoch weniger als 1% aus.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die von ihm
beschäftigten Arbeiter innerhalb von 30 Tagen nach Anstellung zu melden.
Die Meldestelle ist ebenfalls das Büro für soziale Sicherheit. Für die
Region Chonburi ist das Büro für soziale Sicherheit an folgender Adresse
domiziliert: 101/10 Moo 1, Sukhumvit Road, Tambol Samet, Chonburi.
Die Leistungen des AKF
Im Falle von Krankheit oder Unfall eines(r)
Arbeitserwerbenden ist der Arbeitgeber verpflichtet für medizinische
Behandlungskosten die effektiven Kosten, jedoch max. Baht 35.000 zu
vergüten. Wenn die Krankheit oder Verletzung schwerwiegend ist, und Baht
35.000 nicht ausreichen um die Kosten abzudecken, wird der Arbeitgeber
verpflichtet weitere Baht 50.000 zu bezahlen, jedoch ist der Gesamtbetrag
der Vergütung limitiert auf Baht 85.000. Der Arbeitgeber ist in der Folge
berechtigt diesen Betrag vom Büro des sozialen Sicherheitsfonds
zurückzufordern.
Zusätzlich zu den medizinischen Kosten ist der/die
Arbeitserwerbende im Falle von Arbeitsunfähigkeit berechtigt, 60% seines/ihres
Lohnes für max. ein Jahr zu beziehen. Die Arbeitsunfähigkeit muss
mittels einer Bescheinigung eines lizenzierten Arztes bestätigt werden.
Diese Lohn-Kompensationszahlung hat minimum Baht 2.000 zu betragen und ist
begrenzt aufBaht 9.000.
Wenn der/die Arbeitserwerbende ein Organ, gleich
welches, verliert, erhält er/sie die gleichen Leistungen wie oben
erwähnt. Die Leistungen und Dauer der Bezüge richten sich nach der
Schwere des Verlustes (Behinderung/Invalidität). Im Falle einer
permanenten Behinderung ist die Dauer von Kompensationsleistungen auf 15
Jahre limitiert.
Sollte der/die Arbeitserwerbende sterben oder vermisst
werden (bestätigt durch eine amtliche Erklärung) wird eine
Todesfallentschädigung ausbezahlt, die sich wie folgt errechnet: 100 Mal
Minimalsalär, das momentan mit Baht 168 fixiert ist. Die Auszahlung
beträgt somit Baht 16.800. Die Hinterbliebenen des Verstorbenen
respektive der amtlich als vermisst gemeldeten Person erhalten 60% seiner/ihrer
Lohnzahlung für die Dauer von 8 Jahren.
Als Zusammenfassung über den AKF ist festzuhalten,
dass der Arbeitgeber zu einem Minimum an Beiträgen verpflichtet ist,
jedoch sämtliche Vergütungen an die Arbeitserwerbenden bevorschussen
muss, bevor ihm diese zurückerstattet werden. Die Auszahlung der
Rückerstattung erfolgt nur einmal pro Jahr. Obenaufgeführte Leistungen,
die über den AKF bezogen werden, können nicht zusätzlich auch beim Fond
für soziale Sicherheit geltend gemacht werden.
Liebe Leser,
Um diese Kolumne „Rechtspraxis in Thailand" noch interessanter
und informativer zu gestalten, bitte ich Sie, mir an nachstehende E-Mail-Adresse
[email protected] unter dem Vermerk (Subject) „Rechtspraxis in
Thailand" Ihre Wünsche und Anregungen bekanntzugeben, über welche
Themenkreise Sie gerne mehr erfahren würden. Herzlichen Dank für Ihre
Bemühungen. Ihr Premprecha Dibbayawan
|