Premprecha Dibbayawan, Rechtsanwalt (MCI, Miami Universität) Verwaltungsratspräsident der swissSiam Gruppe
Kinderprostitution und Sex-Tourismus
Vor zehn Jahren war die Presse nicht
besonders interessiert daran über Touristen zu berichten, die wegen
pädophiler Vergehen angeklagt waren, weil es schlechthin zu viele solcher
Fälle gab. Wenn man damals die Süd-Pattayastraße (Pattaya Tai) in
Richtung Strandstraße (Beach Road) entlang flanierte, wurde man von
vielen Kindern, Knaben und Mädchen, angesprochen, die Kaugummi,
Zigaretten und Kondome etc. verkauften, in Wahrheit aber die Absicht
hatten, ihre Körper den Kunden für Sex anzubieten.
Inzwischen haben sich die Zeiten jedoch grundlegend
geändert. Die Öffentlichkeit verfolgt mit großem Interesse diese
Entwicklung, und Sex mit Kindern wird heute von der Gesellschaft nicht
mehr toleriert. Die Vereinigten Nationen, viele Regierungen weltweit und
viele gemeinnützige Organisationen haben der Pädophilie den Kampf
angesagt und pädophile Vergehen werden als Straftat gebrandmarkt.
Es gibt Hunderte von Organisationen, rund um die Welt,
die Kinderprostitution, Kinder-Porno, Kinder-Sextourismus bekämpfen, und
die Protektion der Kindesrechte mit allen Mitteln durchzusetzen versuchen.
In Thailand gibt es das Zentrum zur Protektion der Kindesrechte und das
ECPAT „End Child Prostitution and Trafficking (Thailand)" zu
deutsch: „Ende mit der Kinderprostitution und dem Kinderhandel",
eine Zweigstelle der ECPAT International. Diese vorgenannten Institutionen
haben viele Untersuchungen über Kinderprostitution und Kinderhandel
durchgeführt und die Ergebnisse in vielen Publikationen veröffentlicht.
Es gibt nur wenige von diesen Berichten, in denen nicht der Name Pattaya
auftaucht, jedoch mit der Ergänzung Fantasieinsel (Fantasy Island).
Mein Artikel in dieser Kolumne befasst sich mit diesem
Thema und soll über die Rechtssituation aufklären. Ob die Einen nun in
Unwissenheit der Rechtssituation sich sexuell an Kindern vergehen, oder
die Anderen, welche die gesetzlichen Aspekte in Bezug auf den Sex mit
Kindern kennen, in der Beurteilung der Vergehen wird kein Unterschied
gemacht. Oder der Standardfall, eine Person geht auf die sexuelle „Anmache"
eines Kindes ein, oder sie spricht ein Kind mit der Absicht an, Sex mit
ihm zu wollen. In beiden Fällen handelt es ich um ein strafbares Vergehen.
Obergerichts Fall Nr. 2591/2540
Werfen wir nun einen Blick auf diesen Fall:
Staatsanwalt gegen Karl-Heinz Brands, Angeklagter. Im Jahre 1994 hatte der
Angeklagte vier Kinder im Alter von 11 bis 13 Jahren auf sein Zimmer
mitgenommen. Im Zimmer angelangt hat er den Kindern befohlen sich nackt
auszuziehen und sich selbst und gegenseitig im Genitalbereich zu berühren.
Diese Handlungen hat er mit seiner Kamera festgehalten. Die Kinder hatte
er von der Straße sowie in einem Warenhaus aufgegriffen. Der Angeklagte
wurde der unzüchtigen Handlung an Kindern, Produktion von obszönen
Material (Fotos und Film) für kommerzielle Zwecke, Entführung von
Kindern von ihren Schutzbefohlenen und Verführung von Kindern zu
unzüchtigen Handlungen angeklagt. Das Gericht der Ersten Instanz befand
den Angeklagten in allen Anklagepunkten als schuldig und verurteilte ihn
zu 43 Jahren und 4 Monaten Gefängnis und einer Buße von Baht 1.000. Der
Angeklagte erklärte sich mit dem Schuldspruch nicht einverstanden und
leitete ein Wiedererwägungsverfahren ein. Das Berufungsgericht ließ den
Anklagepunkt Entführen von Kindern von den Schutzbefohlenen fallen, mit
der Begründung, dass die Kinder nicht unter irgendeiner bekannten
Schutzperson gestanden hätten, sondern von der Straße und von einem
Warenhaus aufgegriffen wurden. Die restlichen Anklagepunkte wurden
aufrecht erhalten und das Strafmaß wurde auf 4 Jahre und 2 Monate
Gefängnisstrafe reduziert.
Das Obergericht bestätigte in der Folge den
Schuldspruch des Berufungsgerichtes mit der Begründung, dass die Kinder
von zu Hause ausgerissen wären, sich durch Betteln ernährt und in
öffentlichen Anlagen geschlafen hätten, und aus diesem Grunde nicht
unter dem Schutze der Eltern oder Schutzbefohlenen gestanden hätten. Das
Gericht befand ebenfalls, dass der Angeklagte die Kinder nicht von seinen
Eltern oder Schutzbefohlenen entführt hätte.
Diese Begründung des Obergerichtes hat beim Zentrum
für die Protektion der Kindesrechte großen Missmut und Unzufriedenheit
ausgelöst, und das Zentrum hat deshalb eine Beschwerde beim
Justizministerium eingereicht. Begründet wurde diese Beschwerde mit der
Aussage, dass die abgegebenen Erklärungen des Gerichtes in krassem
Widerspruch zur Konvention über die Rechte des Kindes stehen würden. (CRC=Convention
on the Rights of the Child). Thailand ist ein Mitglied dieser Konvention.
Das CRC hat sich dabei auf den Paragraphen 2 der Sektion 2 der Konvention
berufen, der wie folgt lautet:
„Staaten und Parteien haben alle möglichen
Maßnahmen zu unternehmen um sicherzustellen, dass das Kind gegen jegliche
Formen von Diskriminierung und/oder Strafen auf der Basis der
Rechtstellung, Aktivitäten, geäußerte Meinungen oder den Glauben der
Eltern des Kindes, gesetzlicher Schutzbefohlenen oder Familienmit-gliedern
geschützt ist".
Nach der Beschwerde seitens der CRC wurde definitiv
klar, dass, wenn ein Kind unter 15 Altersjahren für sexuelle Zwecke
missbraucht wird, auch im Einverständnis des Kindes, der/die Straftäter/in
sich des Vergehens der Entführung eines Kindes von einem Schutzbefohlenen
schuldig macht. Diese Klage des CRC ist auch geschützt durch Abschnitt 53
der Verfassung des Königreiches von Thailand, Akt B.E. 2540, der wie
folgt lautet: „Kinder, Jugendliche und Familienmitglieder haben das
Recht durch den Staat gegen Gewalttätigkeit und unfaire Behandlung
geschützt zu werden. Kinder und Jugendliche ohne Schutzbefohlenen haben
das Recht vom Staat Pflege und Ausbildung zu erhalten, wie im Gesetz
beschrieben."
Konklusion
Als Konklusion ist festzuhalten: Auch unter Missachtung
der Unmoral eines solchen abscheulichen Vergehens lohnt es nicht, sich
selbst in solche Aktivitäten einzulassen, obwohl die zivilen
Schadensersatzforderungen in Thailand unbedeutend sind. Auch ist die
Verjährungsdauer für solche Vergehen relativ kurz. Sie müssen jedoch
wissen, dass jemand auch im eigen Lande für in Thailand oder anderswo
begangene Vergehen von Pädophilie strafverfolgt und bestraft wird, was
bereits in Japan zur Anwendung kam, wo ein Thai-Mann einen Japaner wegen
sexuellen Missbrauchs anklagte und den Fall gewann. Ich werde in folgenden
Ausgaben über weitere Fälle berichten.
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