Rechtspraxis in Thailand

Premprecha Dibbayawan, Rechtsanwalt (MCI, Miami Universität) Verwaltungsratspräsident der swissSiam Gruppe

Urkundenfälschung

Urkundenfälschung ist ein sehr häufiges Delikt in Thailand vor allem im Bereich des Vertragswesens; wie Kauf-, Lease-, Darlehens-, Abzahlungs-, Kreditverträge aller Art und Garantievereinbarungen. Einige unter Ihnen, liebe Leser, haben in diesem Bereich vielleicht eigene schmerzliche Erfahrungen gemacht, weil Sie von einer Person auf Grund falscher Dokumente und Angaben (Fälschungen) betrogen worden sind und finanziellen Schaden erlitten haben, oder Sie haben aus Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis irgendwelche „Horrorstories" gehört.

Da viele solcher Delikte von Profis begangen werden, die es meisterhaft verstehen Unwissenheit und sprachliche Defizite anderer auszunützen, und durch ihr überzeugendes Auftreten und ihre Sprachgewandtheit glaubwürdig und überzeugend erscheinen, werden Urkundenfälschungen meist erst aufgedeckt, wenn es zu spät ist. Grundsätzlich sollten Sie als Ausländer, der Sprache und der thailändischen Rechtspraxis nicht mächtig, bei jedem Vertragsabschluss einen bestausgewiesenen Anwalt konsultieren, bevor Sie Ihre Unterschrift unter einen Vertrtag setzen.

Der Anwalt Ihrer Wahl sollte in der Lage sein sich mit Ihnen in Ihrer Muttersprache zu unterhalten um jegliche Missverständnisse und Unklarheiten auszuschalten. Eine professionelle Beratung und Überprüfung der Vertragsunterlagen, welcher Art auch immer, vor Ihrer Vertragsunterschrift ist wichtig, und im Verhältnis nicht teuer, wird Sie aber davor bewahren den „falschen Leuten" Glauben zu schenken, was Sie als Enderfolg Kopf und Kragen kosten kann. Wenn Sie allerdings auf den professionellen Rechtsbeistand verzichten wollen, nachstehend einige Ratschläge.

Ratschläge:

Unterschreiben Sie keinen Vertrag oder kein Dokument den/das Sie nicht lesen können. Verlangen Sie eine Übersetzung in eine Ihnen geläufige Sprache von einem lizensierten Übersetzungsbüro. Lassen Sie jede Vereinbarung von einem vertrauenswürdigen Zeugen Ihrer Wahl mitunterschreiben. Im Falle einer Ihnen unbekannten Firma verlangen Sie Einsicht in die Firmenregistrationspapiere. Wenn Sie mit einem Vertreter einer solchen Firma verhandeln, überpüfen Sie, ob dieser effektiv bei der besagten Firma arbeitet, verlangen Sie nach Referenzen und überprüfen Sie diese selbst.

Im Falle einer Privatperson verlangen Sie als Vertragsunterlagen zusätzlich deren ID-Karte, rechtsgültig unterschrieben, und die Hauspapiere, sowie den Nachweis, dass diese Person der/die rechtsmäßige Besitzer/in des Objektes ist, welches Ihnen zum Verkauf angeboten wird. Lassen Sie sich vom Verkäufer nie zur Eile überreden, und halten Sie sich an die Bauernregel, den ganzen „Deal" nochmals zu überschlafen, bevor Sie Ihre Unterschrift unter ein Vertragswerk setzen.

Rechtspraxis

Die Rechtspraxis für Urkundenfälschung ist im Strafgesetzbuch (Penal Code) im 3. Kapitel „Vergehen in Zusammenhang mit Dokumenten", in den Sektionen 264 bis 269 wie folgt umschrieben:

Sektion 264

Wer auch immer versucht einer anderen Person oder der Öffentlichkeit Schaden zuzufügen, indem sie ein falsches Dokument oder Teile eines falschen Dokumentes produziert, Teile dazufügt oder Teile herausnimmt, oder sonst ein echtes Dokument mit welchen Mitteln immer, fälscht, einen gefälschten Stempel oder eine gefälschte Unterschrift verwendet, mit der Absicht, eine andere Person zu täuschen und im Glauben zu lassen, dass es sich dabei um ein echtes Dokument handelt, macht sich der Urkundenfälschung schuldig und soll zu einer Gefängnisstrafte von max. drei Jahren und einer Geldbuße von max. 6.000 Baht verurteilt werden oder zu einer Gefängnisstrafe und zu Buße.

Wer auch immer ein Schriftstück abfasst, auf Papier oder einem anderen Material, mit der Unterschrift einer anderen Person versieht, ohne deren Einverständnis oder in Missachtung des erteilten Auftrages, mit der Absicht damit einer anderen Person oder der Öffentlichkeit Schaden zuzufügen, soll der Urkundenfälschung angeklagt und zu obenerwähntem Strafmaß verurteilt werden.

Sektion 265

Wer auch immer ein rechtsgültiges Dokument (Vertrag, Vereinbarung etc.) oder eine öffentliche Urkunde fälscht, soll zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren und Buße von 1.000 bis 10.000 Baht verurteilt werden.

Sektion 266

Wer auch immer eines der nachstehend aufgeführten Dokumente fälscht:

Rechsgültige(r) Vereinbarung oder Vertrag, öffentliche Urkunde, Testament, Aktien-Zertifikat, Schuldschein, Verlustschein, Aufbewahrungsschein, Garantieerklärung, Rechnung, soll mit Gefängnis von einem Jahr bis zehn Jahren und einer Buße von 20.000 bis 200.000 Baht bestraft werden.

Sektion 267

Wer auch immer die Absicht hat, mit einem gefälschten Dokument, einer anderen Person oder der Öffentlichkeit Schaden zuzufügen, ein Beamter in Ausübung seiner Pflichten falsche Eintragungen in einem amtlichen Dokument vornimmt mit dem Vorsatz dieses Dokument als Beweisstück zu verwenden, soll mit einer Gefängnisstrafe von max. drei Jahren und einer Buße von max. 6.000 Baht, oder Gefängnisstrafe und Buße bestraft werden.

Sektion 268

Wer auch immer die Absicht hat mit einem gefälschten Dokument einer anderen Person oder der Öffentlichkeit Schaden zuzufügen, von dieser Absicht Gebrauch macht, das erzeugte Dokument verwendet für die Ausübung eines Deliktes, wie erläutert in den Sektionen 264, 265, 266 und 267, macht sich strafbar im Sinne der genannten Sektionen und soll verurteilt werden zu dem dazu vorgesehenen Strafmaß.

Wenn der Täter, gemäß obigen Ausführungen, das Fälschungsdelikt selbst ausführt oder ein Beamter falsche Eintragungen vornimmt, soll ein solcher Täter nur für einen Verstoss zu der in der Sektion vorgesehenen Strafe verurteilt werden.

Sektion 269

Wer auch immer in Ausübung seiner professionellen Arbeit in den Bereichen Medizin, Recht, Buchhaltung oder in jeder anderen Tätigkeit, ein gefälschtes Zertifikat oder Dokument anfertigt, das dazu benützt werden soll einer anderen Person oder der Öffentlichkeit Schaden zuzufügen, soll mit einer Gefängnisstrafe von max. 2 Jahren und einer Buße von max 4.000 Baht bestraft werden, oder beides.

Wer auch immer unredlich handelt, Gebrauch macht von einer Fälschung oder eine solche für die Ausübung eines Deliktes, gemäss obigen Erläuterungen, verwendet, soll zu dem in dieser Sektion vorgesehenen Strafmaß verurteilt werden.

Schadensersatz

Ergänzend zu obigem Strafmaß hat der/die Täter/in den nachgewiesenen und belegten finanziellen Schaden, der Bestandteil der Klageschrift bilden muss, den er/sie durch das Fälschungdelikt dem(n) Opfer(n) zugefügt hat/haben, zurückzuerstatten.

Schlussbetrachtung

Wie Sie beim Durchlesen dieser Erläuterungen feststellen konnten, hat auch Thailand ein klar definiertes Gesetzeswerk für Urkundenfälschungen aller Art, das der Rechtsprechung westlicher Länder angepasst ist.

Liebe Leser, um meine Kolumme für Sie interessant zu halten, bitte ich um Ihre Anregungen, über welche Rechtsthemen Sie mehr erfahren möchten. Ihre Anregungen senden Sie bitte per email an ptyblatt@lox info.co.th. Besten Dank für Ihre Bemühungen.

Ihr Prempecha Dibbayawan