Premprecha Dibbayawan, Rechtsanwalt (MCI, Miami Universität) Verwaltungsratspräsident der swissSiam Gruppe
Urkundenfälschung
Urkundenfälschung ist ein sehr häufiges Delikt in
Thailand vor allem im Bereich des Vertragswesens; wie Kauf-, Lease-,
Darlehens-, Abzahlungs-, Kreditverträge aller Art und
Garantievereinbarungen. Einige unter Ihnen, liebe Leser, haben in diesem
Bereich vielleicht eigene schmerzliche Erfahrungen gemacht, weil Sie von
einer Person auf Grund falscher Dokumente und Angaben (Fälschungen)
betrogen worden sind und finanziellen Schaden erlitten haben, oder Sie
haben aus Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis irgendwelche „Horrorstories"
gehört.
Da viele solcher Delikte von Profis begangen werden,
die es meisterhaft verstehen Unwissenheit und sprachliche Defizite anderer
auszunützen, und durch ihr überzeugendes Auftreten und ihre
Sprachgewandtheit glaubwürdig und überzeugend erscheinen, werden
Urkundenfälschungen meist erst aufgedeckt, wenn es zu spät ist.
Grundsätzlich sollten Sie als Ausländer, der Sprache und der
thailändischen Rechtspraxis nicht mächtig, bei jedem Vertragsabschluss
einen bestausgewiesenen Anwalt konsultieren, bevor Sie Ihre Unterschrift
unter einen Vertrtag setzen.
Der Anwalt Ihrer Wahl sollte in der Lage sein sich mit
Ihnen in Ihrer Muttersprache zu unterhalten um jegliche Missverständnisse
und Unklarheiten auszuschalten. Eine professionelle Beratung und
Überprüfung der Vertragsunterlagen, welcher Art auch immer, vor Ihrer
Vertragsunterschrift ist wichtig, und im Verhältnis nicht teuer, wird Sie
aber davor bewahren den „falschen Leuten" Glauben zu schenken, was
Sie als Enderfolg Kopf und Kragen kosten kann. Wenn Sie allerdings auf den
professionellen Rechtsbeistand verzichten wollen, nachstehend einige
Ratschläge.
Ratschläge:
Unterschreiben Sie keinen Vertrag oder kein Dokument
den/das Sie nicht lesen können. Verlangen Sie eine Übersetzung in eine
Ihnen geläufige Sprache von einem lizensierten Übersetzungsbüro. Lassen
Sie jede Vereinbarung von einem vertrauenswürdigen Zeugen Ihrer Wahl
mitunterschreiben. Im Falle einer Ihnen unbekannten Firma verlangen Sie
Einsicht in die Firmenregistrationspapiere. Wenn Sie mit einem Vertreter
einer solchen Firma verhandeln, überpüfen Sie, ob dieser effektiv bei
der besagten Firma arbeitet, verlangen Sie nach Referenzen und
überprüfen Sie diese selbst.
Im Falle einer Privatperson verlangen Sie als
Vertragsunterlagen zusätzlich deren ID-Karte, rechtsgültig
unterschrieben, und die Hauspapiere, sowie den Nachweis, dass diese Person
der/die rechtsmäßige Besitzer/in des Objektes ist, welches Ihnen zum
Verkauf angeboten wird. Lassen Sie sich vom Verkäufer nie zur Eile
überreden, und halten Sie sich an die Bauernregel, den ganzen „Deal"
nochmals zu überschlafen, bevor Sie Ihre Unterschrift unter ein
Vertragswerk setzen.
Rechtspraxis
Die Rechtspraxis für Urkundenfälschung ist im
Strafgesetzbuch (Penal Code) im 3. Kapitel „Vergehen in Zusammenhang mit
Dokumenten", in den Sektionen 264 bis 269 wie folgt umschrieben:
Sektion 264
Wer auch immer versucht einer anderen Person oder der
Öffentlichkeit Schaden zuzufügen, indem sie ein falsches Dokument oder
Teile eines falschen Dokumentes produziert, Teile dazufügt oder Teile
herausnimmt, oder sonst ein echtes Dokument mit welchen Mitteln immer,
fälscht, einen gefälschten Stempel oder eine gefälschte Unterschrift
verwendet, mit der Absicht, eine andere Person zu täuschen und im Glauben
zu lassen, dass es sich dabei um ein echtes Dokument handelt, macht sich
der Urkundenfälschung schuldig und soll zu einer Gefängnisstrafte von
max. drei Jahren und einer Geldbuße von max. 6.000 Baht verurteilt werden
oder zu einer Gefängnisstrafe und zu Buße.
Wer auch immer ein Schriftstück abfasst, auf Papier
oder einem anderen Material, mit der Unterschrift einer anderen Person
versieht, ohne deren Einverständnis oder in Missachtung des erteilten
Auftrages, mit der Absicht damit einer anderen Person oder der
Öffentlichkeit Schaden zuzufügen, soll der Urkundenfälschung angeklagt
und zu obenerwähntem Strafmaß verurteilt werden.
Sektion 265
Wer auch immer ein rechtsgültiges Dokument (Vertrag,
Vereinbarung etc.) oder eine öffentliche Urkunde fälscht, soll zu einer
Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren und Buße von 1.000
bis 10.000 Baht verurteilt werden.
Sektion 266
Wer auch immer eines der nachstehend aufgeführten
Dokumente fälscht:
Rechsgültige(r) Vereinbarung oder Vertrag,
öffentliche Urkunde, Testament, Aktien-Zertifikat, Schuldschein,
Verlustschein, Aufbewahrungsschein, Garantieerklärung, Rechnung, soll mit
Gefängnis von einem Jahr bis zehn Jahren und einer Buße von 20.000 bis
200.000 Baht bestraft werden.
Sektion 267
Wer auch immer die Absicht hat, mit einem gefälschten
Dokument, einer anderen Person oder der Öffentlichkeit Schaden zuzufügen,
ein Beamter in Ausübung seiner Pflichten falsche Eintragungen in einem
amtlichen Dokument vornimmt mit dem Vorsatz dieses Dokument als
Beweisstück zu verwenden, soll mit einer Gefängnisstrafe von max. drei
Jahren und einer Buße von max. 6.000 Baht, oder Gefängnisstrafe und
Buße bestraft werden.
Sektion 268
Wer auch immer die Absicht hat mit einem gefälschten
Dokument einer anderen Person oder der Öffentlichkeit Schaden zuzufügen,
von dieser Absicht Gebrauch macht, das erzeugte Dokument verwendet für
die Ausübung eines Deliktes, wie erläutert in den Sektionen 264, 265,
266 und 267, macht sich strafbar im Sinne der genannten Sektionen und soll
verurteilt werden zu dem dazu vorgesehenen Strafmaß.
Wenn der Täter, gemäß obigen Ausführungen, das
Fälschungsdelikt selbst ausführt oder ein Beamter falsche Eintragungen
vornimmt, soll ein solcher Täter nur für einen Verstoss zu der in der
Sektion vorgesehenen Strafe verurteilt werden.
Sektion 269
Wer auch immer in Ausübung seiner professionellen
Arbeit in den Bereichen Medizin, Recht, Buchhaltung oder in jeder anderen
Tätigkeit, ein gefälschtes Zertifikat oder Dokument anfertigt, das dazu
benützt werden soll einer anderen Person oder der Öffentlichkeit Schaden
zuzufügen, soll mit einer Gefängnisstrafe von max. 2 Jahren und einer
Buße von max 4.000 Baht bestraft werden, oder beides.
Wer auch immer unredlich handelt, Gebrauch macht von
einer Fälschung oder eine solche für die Ausübung eines Deliktes,
gemäss obigen Erläuterungen, verwendet, soll zu dem in dieser Sektion
vorgesehenen Strafmaß verurteilt werden.
Schadensersatz
Ergänzend zu obigem Strafmaß hat der/die Täter/in
den nachgewiesenen und belegten finanziellen Schaden, der Bestandteil der
Klageschrift bilden muss, den er/sie durch das Fälschungdelikt dem(n)
Opfer(n) zugefügt hat/haben, zurückzuerstatten.
Schlussbetrachtung
Wie Sie beim Durchlesen dieser Erläuterungen
feststellen konnten, hat auch Thailand ein klar definiertes Gesetzeswerk
für Urkundenfälschungen aller Art, das der Rechtsprechung westlicher
Länder angepasst ist.
Liebe Leser, um meine Kolumme für Sie interessant zu
halten, bitte ich um Ihre Anregungen, über welche Rechtsthemen Sie mehr
erfahren möchten. Ihre Anregungen senden Sie bitte per email an ptyblatt@lox
info.co.th. Besten Dank für Ihre Bemühungen.
Ihr Prempecha Dibbayawan
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