Premprecha Dibbayawan, Rechtsanwalt (MCI, Miami Universität) Verwaltungsratspräsident der swissSiam Gruppe
Strafenkatalog für kleine Vergehen – 1. Teil
In einem Zweiteiler befasse ich mich ab der heutigen
Ausgabe mit Gesetzesverstößen, die unter dem Titel „Kleine Vergehen"
(Petty Offence) im Buch III des Strafgesetzbuches (Penal Code) in den
Sektionen 367 bis 398 im Detail erläutert sind. Die verfügten
Geldstrafen für diese kleinen Vergehen sind in Relation zu den
thailändischen Einkommensverhältnissen zu sehen (z.B. im Distrikt
Chonburi beträgt der Mindestlohn pro Tag 168 Baht). Aber auch unter
Berücksichtigung minimaler Verdienstmöglichkeiten sind die verfügten
Geldstrafen im Vergleich zu westlichen Ländern unbedeutend; wo diese ein
Vielfaches der Bußen in Thailand ausmachen. Beim Durchlesen der
nachstehenden Sektionen werden Sie, liebe Leser, festellen, mit welcher
Genauigkeit die einzelnen Vergehen umschrieben sind.
Sektion 367
Wer auch immer von einer Amtsperson im Zusammenhang mit
einer Amtshandlung nach Namen und Wohnadresse gefragt wird, diese Angaben
verweigert oder einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angibt,
soll mit einer Buße von max. 100 Baht bestraft werden.
Sektion 368
Wer auch immer einer Vorladung einer Amtsperson nicht
Folge leistet, ohne Entschuldigung und Angabe eines trifftigen Grundes
fern bleibt, soll mit max. 10 Tagen Gefängnis und einer Buße von max.
500 Baht, oder beidem, bestraft werden.
Wenn diese amtliche Vorladung zur Befragung einer
Person dazu dient, um bei einer amtlichen Erhebung mitzuhelfen, soll der
„Täter" mit max. einem Monat Gefängnis und einer Buße von max.
1.000 Baht, oder beidem, bestraft werden
Sektion 369
Wer auch immer und mit welchen Mitteln auch immer eine
Bekanntmachung, einen Aushang oder ein Dokument erwirkt, das durch eine
Amtsperson in Ausübung ihrer Funktion oder durch eine Person, die in
deren Auftrag handelt, ausgehängt oder veröffentlicht wird, diese
Bekanntmachung entfernt oder zerreißt, soll mit einer Geldstrafe von max.
500 Baht bestraft werden.
Sektion 370
Wer auch immer Lärm ohne triftigen Grund verursacht,
um die Öffentlichkeit zu belästigen oder zu beunruhigen, soll mit einer
Buße von max. 100 Baht bestraft werden.
Sektion 371
Wer auch immer eine Waffe sichtbar und ohne trifftigen
Grund mit sich trägt, in einer Stadt, im Dorf, auf öffentlichem Grund,
bei einer Zusammenkunft oder Versammlung, an einem Vergnügungort oder
sonstwo, soll mit einer Buße von max. 100 Baht bestraft werden, wobei
sich das Gericht vorbehält, die Waffe(n) einzuziehen.
Sektion 372
Wer auch immer Ruhestörungen verursacht, oder sonstwie,
und mit welchen Mitteln immer, auf öffentlichem Grund Unfrieden stiftet,
soll mit einer Buße von max. 500 Baht bestraft werden.
Sektion 373
Wer auch immer in der Verantwortung steht eine
unzurechnungsfähige (geisteskranke) Person zu beaufsichtigen und zu
pflegen, und diese Pflicht versäumt oder vernachlässigt, soll mit einer
Buße von max. 500 Baht bestraft werden.
Sektion 374
Wer auch immer eine Person in Lebensgefahr wahrnimmt,
die Hilfe verweigert um diese Person zu retten, ohne das Leben dieser
Person oder das eigene Leben in Gefahr zu bringen, soll mit einer
Gefängnisstrafe von max. einem Monat und einer Buße von max. 1.000 Baht,
oder beidem, bestraft werden.
Sektion 375
Wer auch immer die öffentliche Kanalisation verstopft
oder sonstwie Schaden an öffentlichen Wasserleitungen verursacht, soll
mit einer Buße von max. 500 Baht bestraft werden.
Sektion 376
Wer auch immer fahrlässig einen Revolver in einer
Stadt, im Dorf oder sonstwo abfeuert, wo es eine Ansammlung von Leuten
gibt, soll mit Gefängnis von max. 10 Tagen und einer Buße von 500 Baht,
oder beidem, bestraft werden.
Sektion 377
Wer auch immer ein wildes oder gefährliches Tier in
seiner Obhut hat, und dieses Tier frei laufen lässt, mit dem Risiko, eine
Person zu verletzen oder irgendwelche Gegenstände zu beschädigen, soll
mit Gefängnis von max. einem Monat und einer Buße von max. 1.000 Baht,
oder beidem, bestraft werden.
Sektion 378 Wer auch immer sich betrinkt oder
Rauschmittel zu sich nimmt, in der Folge nicht mehr zurechnungsfähig ist
und in der Öffentlichkeit randaliert, soll mit einer Buße von 500 Baht
bestraft werden.
Sektion 379
Wer auch immer in einem Kampf (körperliche
Auseinandersetzung) eine Waffe zieht oder zeigt, soll mit einer
Gefängnisstrafe von max. 10 Tagen und einer Buße von 500 Baht, oder
beidem, bestraft werden.
Sektion 380
Wer auch immer Wasser in einem Brunnen, Teich oder in
einem öffentlichen Wasserreservoir verunreinigt, soll mit max. einem
Monat Gefängnis und einer Buße von 1.000 Baht, oder beidem, bestraft
werden
Im 2. Teil dieses Beitrages über kleine Vergehen
werden in den Sektionen 381 bis 398 Delikte im Sinne von Tiermisshandlung,
Hilfeverweigerung, Auslösen von falschem Alarm, Fahrlässigkeiten,
Immissionen, Einschüchterung und Exhibitionismus behandelt.
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