Was passiert nach Ihrem Tod? Teil 1
Von Kurt Krieger
Wenn Sie zu Hause versterben...
muss irgend jemand:
die Polizei benachrichtigen.
Diese
verständigt den Amtsarzt, der den Tod feststellt. Die Angehörigen
müssen angerufen und die Botschaft verständigt werden, wenn das die
Polizei nicht von sich aus übernimmt.
Der Amtsarzt stellt eine Sterbe-Urkunde aus. Mit diesem
und dem Pass muss ein Angehöriger, oder die im Zusatz-Schreiben zum
Testament bestimmte Person zum Amphoer, um einen offiziellen Totenschein
zu erwirken.
Pass-Kopie und Totenschein müssen dann etwa 10 x
kopiert werden und u.A. auch an die jeweilige Botschaft gefaxt werden.
Für diverse Klärungen (Witwen-Rente, Bankgeschäfte,
Kündigen von Versicherungen...) in Europa muss der Totenschein bei einem
amtlich zugelassenen Übersetzungs-Büro – oder von der Botschaft ins
Deutsche übersetzt und legalisiert werden.
Nur auf ausdrückliches Bestehen der Angehörigen –
oder der Polizei - wird ein Ausländer obduziert.
Wenn Sie in einem Hospital versterben...
werden vielfach die oben angeführten behördlichen
Vorgaben von den Hospitälern übernommen.
Ihr Leichnam wird dann in einen gekühlten Leichenraum
verbracht. Dort verbleibt der Tote, bis die Botschaft oder die
Angehörigen über den weiteren Weg entschieden haben. Allerdings kann
jeder Mensch in einem Begleitschreiben zum Testament seinen Letzten Willen
formulieren, wie und wo er bestattet werden will.
Wohin mit Ihren sterblichen Überresten...
* Es gibt in verschiedenen thailändischen Städten
einen christlichen Friedhof, in dem Erdbestattungen durchgeführt werden.
* Hat der Verstorbene in einem Begleitschreiben
veranlasst, dass er nach thailändischer – buddhistischer – Tradition
beigesetzt werden will, kann er daheim und dann im Wat aufgebahrt werden.
Ansonsten verfügt der Amtsarzt die Überführung in den Leichenraum des
Gouvernement-Hospitals.
* Anders wie in Europa können in Thailand die
Hinterbliebenen über die sterblichen Überreste frei verfügen, die Urne
im Garten beisetzen oder die Asche im Meer verteilen. Sie können auch im
Wat eine Urnen-Nische kaufen, die etwa zwischen 1 000 und 2 000 Baht
kostet.
* Sollen die sterblichen Überreste nach Europa
verbracht werden, ist dies nur in Zusammenarbeit der jeweiligen Botschaft
möglich.
Kosten
Die Aufbewahrung eines Leichnams kostet in einem
privaten Hospital am Tag ca. 700 – 1 000 Baht.
Für einen Holz-Sarg in einem Sarggeschäft rechnen Sie
mit etwa 3 000 – 5 000 Baht. Viele Thais bauen den Sarg für ihre
eigenen Angehörigen selbst.
Eine Urne kostet etwa 500 Baht.
Für die Überführung eines Sarges nach Europa
kalkulieren Sie etwa 3 000 – 4 000 Euro. Für eine Urne 1 000 Euro.
Soll der Leichnam nach hiesiger – buddhistischer –
Tradition eingeäschert werden, kann er im Wat bis 3 Monate aufgebahrt
bleiben. Die dadurch entstehenden Kosten müssen Sie mit den Mönchen
abklären.
Die Verbrennung selbst, ist im Wat prinzipiell
kostenlos. Das Wat erwartet aber eine Spende.
Kosten fallen indes an, wenn Ihre Hinterbliebenen –
wie die Thai - die Einäscherung mit einer Party feiern, dann müssen Sie
die Freunde und Nachbarn bewirten, eine Musik organisieren, Spielkarten
für die Totenwachen bereit halten und Blumen kaufen...
Wenn der Tote, weder Vermögen noch Angehörige hat,
wird er bei einer Massenverbrennung kostenlos mit verbrannt. Er erhält
sogar im Wat eine Namenstafel.
|