Am Tag danach..ist vieles zu spät!

Eine Hilfestellung für deutschsprachige Thailand-Residenten im Todesfall

Das Testament - Teil 1

Juristisch „Verfügung von Todes wegen" oder „Letztwillige Verfügung" oder „Letzter Wille".

Wer, als in Thailand lebender Deutscher, Schweizer oder Österreicher, seine Hinterlassenschaft zuverlässig und sachlich zweckmäßig regeln will, kommt um die Konsultation eines Anwalts nicht herum.

Die Tatsache, dass sich Ihr Lebensmittelpunkt nicht in Ihrem Heimatland, sondern in Thailand befindet, gibt bei Ihrem Ableben eine ganze Reihe juristischer Kopfnüsse auf.

Denn, ob in einer Rechtsangelegenheit thailändisches, deutsches, schweizerisches oder österreichisches Recht anzuwenden ist, ist abhängig von den spezifischen persönlichen Verhältnissen der Betroffenen. Im Einzelfall kann es gar zu einem rechtlichen Nachlass-Splitting kommen. Die einzelnen europäischen Länder schreiben vor, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, ob Ihr verfasstes Testament auch in ihrem Heimatland anerkannt und vollstreckt werden kann.

Jedermanns Alptraum ist es, dass sein erarbeitetes Vermögen, durch ein Versehen oder – im Regelfall durch Unkenntnis der gesetzlichen Voraussetzungen - in falsche Hände gelangt, und dass sich nach dem Tod Gericht und Anwälte den Löwenanteil Ihres sauer Ersparten aufteilen.

Wer muss – und wer kann erben

Sie können in Ihrem Testament Ihr gesamtes Vermögen Ihrer Freundin, dem Tierschutzverein oder sonst wem vermachen.

Wenn Sie allerdings noch Angehörige haben, haben dieselben ein Anrecht auf einen Pflichtteil. Wollen Sie diese enterben, das heißt dieselben kommen in Ihrem Testament gar nicht vor, haben diese Pflichtteilsberechtigten die Möglichkeit gegen den Erben zu klagen, weil ihnen ein Anteil des Erbes gesetzlich zusteht.

Umgekehrt kann auch der benannte Erbe klagen, wenn die Erbschaftsbesitzer die Erbschaft nicht herausgeben.

Diese rechtstechnische Feststellung des Pflichtteils – also jenes Anteils an der Erbschaft, auf welchen ein Erbe unbedingt Anspruch hat, setzt eine vertiefte Auseinandersetzung mit der konkreten erblichen Situation voraus.

Sie müssen also zusammen mit dem Anwalt klären, welche rechtlichen Möglichkeiten überhaupt bestehen, Ihrer thailändischen Lebenspartnerin, für die Sie sich verantwortlich fühlen und die Ihnen womöglich heute näher steht, wie Ihre zurückgelassene Verwandtschaft, einen Vermögensanteil zu hinterlassen, der sie angemessen wirtschaftlich sicherstellt.

Dazu müssen Sie zusammen mit Ihrem Anwalt die gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen und eine maßgeschneiderte, juristisch wasserdichte „Verfügung von Todes wegen" erarbeiten. Die Gefahr, dass unerfüllte Erwartungen, Neid und Missgunst unter den Pflicht-Erben zu betrüblichen Auseinandersetzungen führen, lässt sich so am ehesten vermeiden.

Das alles erklärt, warum Sie sich nicht einfach hinsetzen können und schreiben:

„Mein Auto vermache ich meiner Lebensgefährtin Sunida und mein Geld auf dem Konto bei der Bangkok Bank soll meine Tochter erben. Und das Haus in dem z.Zt. meine geschiedene Frau wohnt, vermache ich dem Fußball-Verein."

Ihr gesamtes Vermögen (Geld, Inventargegenstände, Auto - alles, alles, alles wird zu einem Kuchen von 100% zusammengeführt.

Dann wird festgestellt, welcher Art Ihr Wohnsitz in Thailand ist.

Ist es Ihr Wohnsitz oder der Ort mit der Absicht des dauerhaften Verbleibs, oder Ihr ständiger Aufenthaltsort?

Davon ist im Regelfall abhängig, welches Recht beim Verteilen der Pflichtanteile zur Anwendung gelangt.

Dann wird festgelegt, wer alles - und wie viel - vom Erbe erhält! Der Rest des Vermögens ist dann jener Teil, über den der Erblasser frei verfügen kann.

Die nachfolgende Übersicht zum Erbrecht soll Ihnen Anhaltspunkte geben und Ideen, mit welchen rechtlichen Mitteln Ihre Intentionen verwirklicht werden könnten.

Ein erster Schritt, zeichnen Sie sich Ihre Familienverhältnisse, wie sie sich zum Zeitpunkt Ihres Ablebens präsentieren könnten, grafisch auf, verwenden Sie folgende Systematik und Symbole.

Legende:

1 Erblasser (Sie)

2 Ihr Vater (vorverstorben)

3 Ihre Mutter

4 Ihre ledige Schwester

5 der „Neue" Ehemann Ihrer „Ex"

6 Ihre Ex-Frau aus Ihrer kinderlosen Ehe

7 Ihre heutige, in erster Ehe verwitwete (Thai-) Frau

8 der verstorbene Ehemann Ihrer heutigen Frau

9 die gemeinsame Tochter aus Ihrer jetzigen Ehe

10 der gemeinsame Sohn aus Ihrer jetzigen Ehe

11 der außereheliche Sohn Ihrer jetzigen Frau, Vater unbekannt

12 die Tochter Ihrer heutigen Frau aus erster Ehe

Bevor sich der Jurist Ihres Vertrauens mit den Möglichkeiten, der beiden in Frage stehenden Rechtssysteme auseinandersetzen kann, muss er Ihre Vorstellungen über das Schicksal Ihres Nachlasses ganz genau kennen.