Juristisch „Verfügung von Todes wegen" oder „Letztwillige
Verfügung" oder „Letzter Wille".
Wer, als in Thailand lebender Deutscher, Schweizer oder
Österreicher, seine Hinterlassenschaft zuverlässig und sachlich
zweckmäßig regeln will, kommt um die Konsultation eines Anwalts nicht
herum.
Die Tatsache, dass sich Ihr Lebensmittelpunkt nicht in
Ihrem Heimatland, sondern in Thailand befindet, gibt bei Ihrem Ableben
eine ganze Reihe juristischer Kopfnüsse auf.
Denn, ob in einer Rechtsangelegenheit thailändisches,
deutsches, schweizerisches oder österreichisches Recht anzuwenden ist,
ist abhängig von den spezifischen persönlichen Verhältnissen der
Betroffenen. Im Einzelfall kann es gar zu einem rechtlichen Nachlass-Splitting
kommen. Die einzelnen europäischen Länder schreiben vor, welche
Voraussetzungen erfüllt sein müssen, ob Ihr verfasstes Testament auch in
ihrem Heimatland anerkannt und vollstreckt werden kann.
Jedermanns Alptraum ist es, dass sein erarbeitetes
Vermögen, durch ein Versehen oder – im Regelfall durch Unkenntnis der
gesetzlichen Voraussetzungen - in falsche Hände gelangt, und dass sich
nach dem Tod Gericht und Anwälte den Löwenanteil Ihres sauer Ersparten
aufteilen.
Sie können in Ihrem Testament Ihr gesamtes Vermögen
Ihrer Freundin, dem Tierschutzverein oder sonst wem vermachen.
Wenn Sie allerdings noch Angehörige haben, haben
dieselben ein Anrecht auf einen Pflichtteil. Wollen Sie diese enterben,
das heißt dieselben kommen in Ihrem Testament gar nicht vor, haben diese
Pflichtteilsberechtigten die Möglichkeit gegen den Erben zu klagen, weil
ihnen ein Anteil des Erbes gesetzlich zusteht.
Umgekehrt kann auch der benannte Erbe klagen, wenn die
Erbschaftsbesitzer die Erbschaft nicht herausgeben.
Diese rechtstechnische Feststellung des Pflichtteils
– also jenes Anteils an der Erbschaft, auf welchen ein Erbe unbedingt
Anspruch hat, setzt eine vertiefte Auseinandersetzung mit der konkreten
erblichen Situation voraus.
Sie müssen also zusammen mit dem Anwalt klären,
welche rechtlichen Möglichkeiten überhaupt bestehen, Ihrer
thailändischen Lebenspartnerin, für die Sie sich verantwortlich fühlen
und die Ihnen womöglich heute näher steht, wie Ihre zurückgelassene
Verwandtschaft, einen Vermögensanteil zu hinterlassen, der sie angemessen
wirtschaftlich sicherstellt.
Dazu müssen Sie zusammen mit Ihrem Anwalt die
gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen und eine maßgeschneiderte,
juristisch wasserdichte „Verfügung von Todes wegen" erarbeiten.
Die Gefahr, dass unerfüllte Erwartungen, Neid und Missgunst unter den
Pflicht-Erben zu betrüblichen Auseinandersetzungen führen, lässt sich
so am ehesten vermeiden.
Das alles erklärt, warum Sie sich nicht einfach
hinsetzen können und schreiben:
„Mein Auto vermache ich meiner Lebensgefährtin
Sunida und mein Geld auf dem Konto bei der Bangkok Bank soll meine Tochter
erben. Und das Haus in dem z.Zt. meine geschiedene Frau wohnt, vermache
ich dem Fußball-Verein."
Ihr gesamtes Vermögen (Geld, Inventargegenstände,
Auto - alles, alles, alles wird zu einem Kuchen von 100% zusammengeführt.
Dann wird festgestellt, welcher Art Ihr Wohnsitz in
Thailand ist.
Ist es Ihr Wohnsitz oder der Ort mit der Absicht des
dauerhaften Verbleibs, oder Ihr ständiger Aufenthaltsort?
Davon ist im Regelfall abhängig, welches Recht beim
Verteilen der Pflichtanteile zur Anwendung gelangt.
Dann wird festgelegt, wer alles - und wie viel - vom
Erbe erhält! Der Rest des Vermögens ist dann jener Teil, über den der
Erblasser frei verfügen kann.
Die nachfolgende Übersicht zum Erbrecht soll Ihnen
Anhaltspunkte geben und Ideen, mit welchen rechtlichen Mitteln Ihre
Intentionen verwirklicht werden könnten.
Ein erster Schritt, zeichnen Sie sich Ihre
Familienverhältnisse, wie sie sich zum Zeitpunkt Ihres Ablebens
präsentieren könnten, grafisch auf, verwenden Sie folgende Systematik
und Symbole.
Legende:
1 Erblasser (Sie)
2 Ihr Vater (vorverstorben)
3 Ihre Mutter
4 Ihre ledige Schwester
5 der „Neue" Ehemann Ihrer „Ex"
6 Ihre Ex-Frau aus Ihrer kinderlosen Ehe
7 Ihre heutige, in erster Ehe verwitwete (Thai-) Frau
8 der verstorbene Ehemann Ihrer heutigen Frau
9 die gemeinsame Tochter aus Ihrer jetzigen Ehe
10 der gemeinsame Sohn aus Ihrer jetzigen Ehe
11 der außereheliche Sohn Ihrer jetzigen Frau, Vater
unbekannt
12 die Tochter Ihrer heutigen Frau aus erster Ehe
Bevor sich der Jurist Ihres Vertrauens mit den
Möglichkeiten, der beiden in Frage stehenden Rechtssysteme
auseinandersetzen kann, muss er Ihre Vorstellungen über das Schicksal
Ihres Nachlasses ganz genau kennen.