Rechtspraxis in Thailand

Premprecha Dibbayawan, Rechtsanwalt (MCI, Miami Universität) Verwaltungsratspräsident der swissSiam Gruppe

Beamtenbeleidigung, Beamtenbedrohung, Beamtenbestechung und Amtsmissbrauch

Wie in meinem Prolog zu den Ausführungen der letzten Woche über Mord, Totschlag und Körperverletzung, sind auch obige Titel Inhaltsstoff für viele News in Zeitungen und in den elektronischen Medien. Sie sind aber viele Male auch die Wurzeln der Korruption. Beim Durchlesen der nachstehenden Artikel, die im Strafgesetzbuch (Penal Code) im Titel II unter Kapitel 1 „Vergehen gegen Amtspersonen" aufgeführt sind, erfahren Sie alles über diesbezügliche Delikte und deren Strafmaß.

Artikel 136 Wer auch immer eine Amtsperson in Ausübung ihrer Funktion beleidigt soll mit Gefängnis von max. einem Jahr oder einer Buße von max. 2.000 Baht oder beidem bestraft werden.

Artikel 137 Wer auch immer falsche Angaben an irgend eine Amtsperson macht, mit der Absicht irgend einer anderen Person oder der Öffentlichkeit Schaden zuzufügen, soll mit Gefängnis von max. sechs Monaten oder einer Buße von 1.000 Baht oder beidem bestraft werden.

Artikel 138 Wer auch immer eine Amtsperson oder eine vom Gesetz befugte Person in der Ausübung ihrer Arbeit behindert oder dagegen Widerstand leistet, soll mit Gefängnis von max. einem Jahr oder einer Buße von 2.000 Baht oder beidem bestraft werden.

Wenn der Widerstand oder die Behinderung mit Gewalt ausgeübt wird oder mit der Drohung Gewalt anzuwenden, soll mit Gefängnis von zwei Jahren oder einer Buße von 4.000 Baht oder beidem bestraft werden.

Artikel 139 Wer auch immer eine Amtsperson mit der Androhung von Gewalt oder unter Anwendung von Gewalt zwingt ihre Arbeit gesetzeswidrig auszuführen, soll mit Gefängnis von max. vier Jahren oder einer Buße von max. 8.000 Baht oder beidem bestraft werden.

Artikel 140 Wenn das Delikt vom Täter mit Waffengewalt, gemäß dem zweiten Abschnitt des Artikels 138 oder Artikel 139, und unter Mithilfe von drei Personen oder mehr ausgeübt wird, soll(en) der/die Täter mit max. fünf Jahren und einer Buße von max. 10.000 Baht oder beidem bestraft werden.

Wenn eine solche Tat verübt wird unter der Anspielung auf die Macht einer geheimen Gesellschaft oder einer kriminellen Verbindung, ob solche genannten Gesellschaften bzw. Verbindungen existieren oder nicht, soll der Täter mit Gefängnis von zwei bis zehn Jahren und einer Buße von 4.000 bis 20.000 Baht bestraft werden.

Wenn der Täter die Tat, wie oben in diesem Artikel beschrieben, ausführt, jedoch Waffen an sich trägt oder von diesen Waffen Gebrauch macht, soll das Strafmaß um die Hälfte höher als

die in den Abschnitten eins und zwei dieses Artikels vorgesehenen Strafen, festgesetzt werden.

Artikel 141 Wer auch immer einen offiziellen Amtstempel oder eine durch eine Amtsperson in Ausübung ihrer Funktion gestempelte oder angebrachte Markierung auf was auch immer, entfernt, beschädigt, zerstört oder unbrauchbar macht, und dieses Dokument oder dieser Gegenstand als Beweis zur Beschlagnahmung oder zur Verwahrung von Beweismaterial dient, soll mit Gefängnis von max. zwei Jahren und einer Buße von max. 4.000 Baht oder beidem bestraft werden.

Artikel 142 Wer auch immer irgendwelches Eigentum oder Dokumente beschädigt, zerstört verheimlicht, stiehlt, verliert oder unbrauchbar macht, das von einer Amtsperson beschlagnahmt oder in Verwahrung genommen wird, oder ob solche Person aufgefordert ist das Material als Beweisstück oder für die Vollstreckung eines Urteils einzusenden, ob die Amtsperson nun solches Beweismaterial in ihrem Besitze hält oder ob die Amtsperson die andere Person beauftragt das Material zu senden oder zu verwahren, soll solche Person mit Gefängnis von max. drei Jahren oder einer Buße von max. 6.000 Baht oder beidem bestraft werden.

Artikel 143 Wer auch immer fordert, akzeptiert oder sich einverstanden erklärt, Eigentum oder jegliche andere Vergünstigung für sich selbst oder für eine andere Person als Gegenleistung für die Auslösung eines Vergehens unter Anwendung von unehrlichen und gesetzeswidrigen Mitteln zu verlangen, oder Gebrauch macht von seiner Machtposition, jede Amtsperson, Mitglieder des Parlaments, Mitglieder der Provinz- oder Gemeindebehörden in Ausübung oder Nichtausübung (Nichterfüllung) irgend einer ihren zugewiesen Aufgaben, was sich in der Folge vorteilhaft oder unvorteilhaft für irgend eine andere Person auswirkt, soll mit Gefängnis von max. fünf Jahren oder einer Buße von max. 10.000 Baht oder beidem bestraft werden.

Artikel 144 Wer auch immer gibt, offeriert oder sich einverstanden erklärt, Eigentum oder jegliche andere Vergünstigung an eine Amtsperson, Mitglied des Parlaments, Mitglieder der Provinz- oder Gemeindebehörden, abzugeben, mit der Absicht eine solche Person in der Ausübung ihrer Funktion zu beeinflussen, wie Nichterfüllung oder Verzögerung einer Amtshandlung, was im Widerspruch zu deren Funktion steht, soll mit Gefängnis von max. fünf Jahren oder einer Buße von max. 10.000 Baht oder beidem bestraft werden.

Artikel 145 Wer auch immer von sich behauptet eine Amtsperson zu sein, und die Funktion einer solchen ausübt, ohne dazu legitimiert zu sein, soll mit Gefängnis von max. einem Jahr und einer Buße von max. 2.000 Baht oder beidem bestraft werden.

Jede Amtsperson, die ordnungsgemäß ihres Amtes enthoben wird, und sich in der Folge weiterhin als Amtsperson ausgibt und Amtsgewalt ausübt, soll mit dem gleichen Strafmaß wie im ersten Abschnitt dieses Artikels bestraft werden.

Artikel 146 Wer auch immer nicht berechtigt ist eine offizielle Amtuniform, Amtabzeichen oder Auszeichnungen zu tragen, Mitglieder des Parlaments, Mitglieder der Provinz- oder Gemeindebehörden, oder kein Anrecht hat, irgend einen offiziellen Titel, Rang oder Auszeichnung zu verwenden bzw. zu tragen, und dieser Regelung in irgend einer Art und Weise zuwiderhandelt, soll mit Gefängnis von max. einem Jahr und einer Buße von max. 2.000 Baht oder beidem bestraft werden.

Auch in Thailand gilt die Aussage „Hochmut kommt vor dem Fall"