Wie in meinem Prolog zu den Ausführungen der letzten
Woche über Mord, Totschlag und Körperverletzung, sind auch obige Titel
Inhaltsstoff für viele News in Zeitungen und in den elektronischen Medien.
Sie sind aber viele Male auch die Wurzeln der Korruption. Beim Durchlesen
der nachstehenden Artikel, die im Strafgesetzbuch (Penal Code) im Titel II
unter Kapitel 1 „Vergehen gegen Amtspersonen" aufgeführt sind,
erfahren Sie alles über diesbezügliche Delikte und deren Strafmaß.
Artikel 136 Wer auch immer eine Amtsperson in
Ausübung ihrer Funktion beleidigt soll mit Gefängnis von max. einem Jahr
oder einer Buße von max. 2.000 Baht oder beidem bestraft werden.
Artikel 137 Wer auch immer falsche Angaben an
irgend eine Amtsperson macht, mit der Absicht irgend einer anderen Person
oder der Öffentlichkeit Schaden zuzufügen, soll mit Gefängnis von max.
sechs Monaten oder einer Buße von 1.000 Baht oder beidem bestraft werden.
Artikel 138 Wer auch immer eine Amtsperson oder
eine vom Gesetz befugte Person in der Ausübung ihrer Arbeit behindert
oder dagegen Widerstand leistet, soll mit Gefängnis von max. einem Jahr
oder einer Buße von 2.000 Baht oder beidem bestraft werden.
Wenn der Widerstand oder die Behinderung mit Gewalt
ausgeübt wird oder mit der Drohung Gewalt anzuwenden, soll mit Gefängnis
von zwei Jahren oder einer Buße von 4.000 Baht oder beidem bestraft
werden.
Artikel 139 Wer auch immer eine Amtsperson mit der
Androhung von Gewalt oder unter Anwendung von Gewalt zwingt ihre Arbeit
gesetzeswidrig auszuführen, soll mit Gefängnis von max. vier Jahren oder
einer Buße von max. 8.000 Baht oder beidem bestraft werden.
Artikel 140 Wenn das Delikt vom Täter mit
Waffengewalt, gemäß dem zweiten Abschnitt des Artikels 138 oder Artikel
139, und unter Mithilfe von drei Personen oder mehr ausgeübt wird,
soll(en) der/die Täter mit max. fünf Jahren und einer Buße von max.
10.000 Baht oder beidem bestraft werden.
Wenn eine solche Tat verübt wird unter der Anspielung
auf die Macht einer geheimen Gesellschaft oder einer kriminellen
Verbindung, ob solche genannten Gesellschaften bzw. Verbindungen
existieren oder nicht, soll der Täter mit Gefängnis von zwei bis zehn
Jahren und einer Buße von 4.000 bis 20.000 Baht bestraft werden.
Wenn der Täter die Tat, wie oben in diesem Artikel
beschrieben, ausführt, jedoch Waffen an sich trägt oder von diesen
Waffen Gebrauch macht, soll das Strafmaß um die Hälfte höher als
die in den Abschnitten eins und zwei dieses Artikels
vorgesehenen Strafen, festgesetzt werden.
Artikel 141 Wer auch immer einen offiziellen
Amtstempel oder eine durch eine Amtsperson in Ausübung ihrer Funktion
gestempelte oder angebrachte Markierung auf was auch immer, entfernt,
beschädigt, zerstört oder unbrauchbar macht, und dieses Dokument oder
dieser Gegenstand als Beweis zur Beschlagnahmung oder zur Verwahrung von
Beweismaterial dient, soll mit Gefängnis von max. zwei Jahren und einer
Buße von max. 4.000 Baht oder beidem bestraft werden.
Artikel 142 Wer auch immer irgendwelches Eigentum
oder Dokumente beschädigt, zerstört verheimlicht, stiehlt, verliert oder
unbrauchbar macht, das von einer Amtsperson beschlagnahmt oder in
Verwahrung genommen wird, oder ob solche Person aufgefordert ist das
Material als Beweisstück oder für die Vollstreckung eines Urteils
einzusenden, ob die Amtsperson nun solches Beweismaterial in ihrem Besitze
hält oder ob die Amtsperson die andere Person beauftragt das Material zu
senden oder zu verwahren, soll solche Person mit Gefängnis von max. drei
Jahren oder einer Buße von max. 6.000 Baht oder beidem bestraft werden.
Artikel 143 Wer auch immer fordert, akzeptiert oder
sich einverstanden erklärt, Eigentum oder jegliche andere Vergünstigung
für sich selbst oder für eine andere Person als Gegenleistung für die
Auslösung eines Vergehens unter Anwendung von unehrlichen und
gesetzeswidrigen Mitteln zu verlangen, oder Gebrauch macht von seiner
Machtposition, jede Amtsperson, Mitglieder des Parlaments, Mitglieder der
Provinz- oder Gemeindebehörden in Ausübung oder Nichtausübung
(Nichterfüllung) irgend einer ihren zugewiesen Aufgaben, was sich in der
Folge vorteilhaft oder unvorteilhaft für irgend eine andere Person
auswirkt, soll mit Gefängnis von max. fünf Jahren oder einer Buße von
max. 10.000 Baht oder beidem bestraft werden.
Artikel 144 Wer auch immer gibt, offeriert oder
sich einverstanden erklärt, Eigentum oder jegliche andere Vergünstigung
an eine Amtsperson, Mitglied des Parlaments, Mitglieder der Provinz- oder
Gemeindebehörden, abzugeben, mit der Absicht eine solche Person in der
Ausübung ihrer Funktion zu beeinflussen, wie Nichterfüllung oder
Verzögerung einer Amtshandlung, was im Widerspruch zu deren Funktion
steht, soll mit Gefängnis von max. fünf Jahren oder einer Buße von max.
10.000 Baht oder beidem bestraft werden.
Artikel 145 Wer auch immer von sich behauptet eine
Amtsperson zu sein, und die Funktion einer solchen ausübt, ohne dazu
legitimiert zu sein, soll mit Gefängnis von max. einem Jahr und einer
Buße von max. 2.000 Baht oder beidem bestraft werden.
Jede Amtsperson, die ordnungsgemäß ihres Amtes
enthoben wird, und sich in der Folge weiterhin als Amtsperson ausgibt und
Amtsgewalt ausübt, soll mit dem gleichen Strafmaß wie im ersten
Abschnitt dieses Artikels bestraft werden.
Artikel 146 Wer auch immer nicht berechtigt ist
eine offizielle Amtuniform, Amtabzeichen oder Auszeichnungen zu tragen,
Mitglieder des Parlaments, Mitglieder der Provinz- oder Gemeindebehörden,
oder kein Anrecht hat, irgend einen offiziellen Titel, Rang oder
Auszeichnung zu verwenden bzw. zu tragen, und dieser Regelung in irgend
einer Art und Weise zuwiderhandelt, soll mit Gefängnis von max. einem
Jahr und einer Buße von max. 2.000 Baht oder beidem bestraft werden.
Auch in Thailand gilt die Aussage „Hochmut kommt vor
dem Fall"