Am Tag danach..ist vieles zu spät!

Das Testament. Teil 2

Von Kurt Krieger

Wollen Sie Ihr Testament selbst verfassen:

*muss es zur Gänze eigenhändig, nicht mit Maschine, geschrieben sein.

*Es muss den Passus beinhalten, dass Sie es in absoluter gesunder geistigen Verfassung und ohne Beeinflussung anderer Personen niedergeschrieben haben.

*Es muss eine Vermögens-Aufstellung beinhalten.

*Erwähnen Sie, dass ein Zusatzschreiben vorhanden ist, das alle Erfordernisse im Zusammenhang mit Ihrem Tod festlegt.

*Der wichtigste Bestandteil ist die Benennung von Erben, die offensichtlich häufig bei der Abfassung selbst erstellter Testamente fehlt.

*Wenn das Testament mehrere Seiten umfasst, müssen sie die einzelnen Seiten nummerieren.

*Es muss Ort, Datum und Unterschrift aufweisen.

Ob dieses Testament dann rechtsgültig ist, wird das Nachlassgericht Ihres Heimatlandes feststellen.

Sonstiges zum Testament:

* Sie können jedes Testament ganz oder in einzelnen Punkten jederzeit erneuern oder ändern. Aber um eventuelle Unklarheiten zu vermeiden, müssen Sie das dann ungültige Testament natürlich sofort vernichten.

* In Ihrem Testament erstellen Sie eine Vermögens-Liste, vergessen Sie dabei nichts, wie Immobilien, Bankkonten, Lebensversicherungen, Einrichtung, Fahrzeuge, Wertgegenstände und Rechte etc.

* Wenn Sie mit der Verteilung Probleme haben, müssen Sie vor Ihrem Tode entsprechende Schenkungen veranlassen. Diese aber - sicherheitshalber für den Beschenkten - schriftlich fixieren, insbesondere dann, wenn Sie beispielsweise Ihrer Lebensgefährtin besondere Familien-Stücke vermachen, die später die Pflichterben unter Umständen für sich beanspruchen.

Ins Testament gehören aber auch Verfügungen, was z.B. mit Geldern passieren soll, die nach Ihrem Tode noch weiterfließen (Lizenz-Einkünfte, Tantiemen, Autoren-Honorare usw.)

* Auch das thailändische Bankvermögen des Verstorbenen ist natürlich Teil der Erbmasse. Wenn das noch vorhandene Geld auf dem thailändischen Konto des Verstorbenen nach Europa rückgeführt werden muss, das erledigt in der Regel die zuständige Botschaft, müssen Transferscheine vorliegen, die belegen, dass das Geld ursprünglich vom Ausland nach Thailand eingeführt wurde.

Wenn Sie aber nicht wollen, dass Ihr hiesiges Bankkonto in die Erbmasse fällt, müssen Sie vorzeitig eine entsprechende Verfügungsberechtigung des Kontos festlegen. Sie können es z.B. auf zwei Namen (zusammen mit Ihrer Lebensgefährtin, einer Vertrauensperson, einem Freund) anlegen. In diesem Falle kann diese(r) das Konto nach dem Tode auflösen.

Aber Vorsicht!

Solche Berechtigungen können Ihnen allenfalls schon zu Lebzeiten Ärger verursachen, falls Ihre verlassene Freundin, auf dem Weg zum Bus in Richtung Isan, schnell noch auf der Bank das gemeinsame Konto abräumt.

* Natürlich nehme ich nicht an, dass es in Thailand Farangs gibt, die beim Finanzamt undeklarierte Konten haben, welche dann natürlich auch nicht im Testament stehen können. Für solche Anlagen gibt es verständlicherweise auch keinen Erbschein! Und ohne Erbschein gibt’s kein Geld!

* Klären Sie grundsätzlich mit Ihrer Bank zu Lebzeiten, wie die erbberechtigte Person nach Ihrem Ableben, an ihr geerbtes Geld kommt. Machen Sie sich diese Frage nicht so einfach, sie ist vielleicht erheblich komplizierter, als Sie das derzeit annehmen. Den Hinterbliebenen können Sie nach Ihrem Tod keine klugen Ratschläge mehr geben!

* Sie können auch Ihre laufenden Lebensversicherungen vorzeitig kündigen, dann verlieren Sie zwar eine geringe Summe, aber Sie können dieses Geld selbst noch nutzen.

* Im Testament ist es auch möglich, den Erben Auflagen zu übertragen. (z.B.: Sie vererben der Person X den Betrag Y, dafür muss X aber die Person Z lebenslang unterstützen.)

* Die Erben erben auch die vielleicht vorhandenen Schulden des Verstorbenen. Wenn die Verpflichtungen des Verstorbenen das Vermögen übersteigen, können sie das Erbe ablehnen.

* Bedenken Sie auch, dass das Finanzamt ein Stück von Ihrem zu verteilenden Kuchen beansprucht, z.B. die Erbschaftssteuer. Oder, nur, wenn Sie noch einen Wohnsitz in Europa haben, wenn Sie seit Ihrer Auswanderung die Kapitalertragssteuer vergessen haben, abzuführen. Nicht viel wird dann von Ihrem Vermögen übrig bleiben, wenn das Finanzamt im Zusammenhang mit Ihrem Ableben auf Gelder stößt, von deren Herkunft es keine Ahnung hat!

* Erwähnt werden sollte, dass Sie zu Lebzeiten einen Nachlass-Verwalter benennen können, der von einem Gericht bevollmächtigt sein muss. Dieser kann nach Ihrem Tod sämtliche Vermögensverfügungen vornehmen.

* Kompliziert ist die Vorsorge-Regelung bei Immobilien, die hier auf eine Firma eingetragen sind. Hier haben Sie gar keine andere Wahl, als rechtzeitig den Weg zu einem Anwalt zu suchen.

* Wenn Sie nichts zu vererben und keine Angehörigen haben, brauchen Sie auch kein Testament. Aber wenn Sie nicht gerade unter einer Brücke ihre letzte Behausung aufgeschlagen haben, haben Sie irgendwelche Wertgegenstände. Sei es der Fernseher oder das letzte Bargeld. Alles was Sie haben, hat einen Wert für irgend jemand. Schreiben Sie in einem Letzten Willen, dass sie das der Freundin, dem Waisenhaus oder dem Rotary Club vermachen. Ansonsten wird es zugunsten des Staates versteigert oder es „verdunstet".

*Das Testament sollte nach Ihrem Tode auffindbar sein und schnellstmöglich an Ihre Botschaft weitergereicht werden. Sie können es auch gegen Gebühr (Ca. 40 Euro p.A.) bei ihrer jeweiligen Botschaft, oder Ihrem Anwalt, deponieren.

Wenn kein Testament vorhanden ist:

Die Botschaft veranlasst dann im Heimatland des Verstorbenen nach Angehörigen zu suchen. Abhängig vom jeweiligen Verwandtschaftsgrad erben diese den gesamten Nachlass. Ansonsten wird Ihr Vermögen zu Gunsten des Staates versteigert.

Auch wenn Sie schon über viele Jahre mit Ihrer Lebensgefährtin zusammen leben, eventuell sogar nach buddhistischen Riten verheiratet sind, kann diese nach Ihrem Tod daraus keinerlei Rechte ableiten. Alles, was in ihren Besitz übergehen soll müssen Sie deshalb im Testament festlegen oder ihr zu Lebzeiten als Schenkung übertragen. Ansonsten erbt die Verwandtschaft alles.