Am Tag danach..ist vieles zu spät!
Ausgabe Nr. 19
10. November - 16. November 2002
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Das Testament. Teil 3

Von Kurt Krieger

Klärung der Witwen-Rente/Pension

Klären Sie zu Lebzeiten mit Ihrer Renten- oder Pensions-Versicherung ab, ob Ihre Witwe - und wenn ja, wie viel – Witwenrente/Pension erhält.

Lassen Sie sich von Ihrer Pensions-/Rentenversicherung ein Antragsformular für die Witwenrente zusenden. Füllen Sie das selbst aus und legen es zu Ihren Unterlagen. Auch wenn diese Versicherungen dann wieder andere Formulare verwenden, geht es immer um die gleichen Fragen, die die Witwe teilweise gar nicht wissen kann. Und Fragezeichen im Antrag bedeuten Verzögerung bei der Rentenauszahlung.

Bedenken Sie immer, dass das Ausfüllen von Behörden-Fragebogen manchem Farang Kopfzerbrechen bereitet – Ihre Witwe ist damit natürlich restlos überfordert. Machen Sie ihr das alles so einfach wie möglich. Legen Sie den ausgefüllten Antrag in ein Kuvert mit der korrekten Anschrift, dann muss sie diesen nur noch – eingeschrieben ! – zusammen mit einer Kopie des Reisepass und des Totenscheins versenden.

Das Zusatz-Schreiben

Um sofort nach dem Todesfall gewisse Entscheidungen treffen zu können, bedarf es eines Zusatz-Schreibens.

Dieses ist in Form einer „Vollmacht über den Tod hinaus" zu erstellen. Es hat dann dieselbe Rechts-Wirksamkeit wie das Testament. In der Schweiz ist diese Vollmacht rechtlich zwar nicht relevant, wird im Normalfall jedoch respektiert.

Dieses Schreiben dient dazu, Ihren „Letzten Willen" darzulegen für alle Erledigungen, die nicht warten können, bis das Testament geöffnet wird. Das Vorhandensein dieser Vollmacht erwähnen Sie in Ihrem Testament.

* Sie können in diesem – notwendigerweise ins Thai übersetzte – Dokument, Erklärungen abgeben, die sie datieren und unterschreiben müssen.

* Darin verfügen Sie z.B. was mit Ihrem Leichnam geschehen soll und wem Ihre sterblichen Überreste gehören sollen. Der Lebensgefährtin oder der Verwandtschaft?

* In dem Schreiben beauftragen sie z.B. Ihre namentlich genannte Lebensgefährtin, Ihren Nachbarn oder einen Ihrer Freunde, alle Botengänge im Zusammenhang mit Ihrem Ableben zu erledigen.

* Bedenken Sie, dass bei Ihrem Todesfall eine Menge von Kosten anfallen, die sofort bar bezahlt werden müssen. Bestimmen Sie in dieser Vollmacht also eine vertraute Person, der sie das Recht einräumen, Geld aus dem ATM-Automaten zu entnehmen, um alle anfallenden Verbindlichkeiten zu bezahlen. Das ist wichtig festzuhalten, weil ansonsten niemand die Befugnis hat, sich - aus der Erbmasse - am Geldautomaten zu bedienen.

Deshalb gehört in dieses Schreiben auch die PIN Nr. Ihrer ATM-Karte.

* Sie können also in diesem Begleitschreiben alles verfügen, was für den Moment Ihres Todes wichtig ist. Dazu gehört auch das Kündigen von Versicherungen in Thailand. Zum Beispiel die Kranken-Versicherung, Auto... und in Europa gegebenenfalls weitere Kranken- und auch Lebensversicherungen. (Jeder Tag kostet Geld)

* Der Bevollmächtigte muss mit der Kündigung gleichzeitig die Rückerstattung von - durch den Tod entstandenen, vorausbezahlten -Prämien beantragen.

* Bei einigen Kranken-Versicherungen wird bei Unfall-Tod eine Einmal-Prämie an eine – bei Vertrags-Abschluss bestimmte Person – ausgezahlt, das sollte dieser Jemand wissen, um sie einfordern zu können.

* Wichtig ist, dass diese beauftragte Person von dieser Vollmacht und dem Aufbewahrungsort unterrichtet ist. Sie muss sich auch in Ihren Unterlagen zurechtfinden. Erstellen Sie eine Liste der zu kündigenden Versicherungen und bewahren Sie alle Dokumente möglichst an einem gemeinsamen Platz auf.

Die Hinterbliebenen haben genug um die Ohren mit Ihrer Verabschiedung, lassen Sie diese also nicht in irgendwelchen Schubladen irgendwelche Dokumente zusammen suchen.


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