Klären Sie zu Lebzeiten mit Ihrer Renten- oder
Pensions-Versicherung ab, ob Ihre Witwe - und wenn ja, wie viel –
Witwenrente/Pension erhält.
Lassen Sie sich von Ihrer Pensions-/Rentenversicherung
ein Antragsformular für die Witwenrente zusenden. Füllen Sie das selbst
aus und legen es zu Ihren Unterlagen. Auch wenn diese Versicherungen dann
wieder andere Formulare verwenden, geht es immer um die gleichen Fragen,
die die Witwe teilweise gar nicht wissen kann. Und Fragezeichen im Antrag
bedeuten Verzögerung bei der Rentenauszahlung.
Bedenken Sie immer, dass das Ausfüllen von
Behörden-Fragebogen manchem Farang Kopfzerbrechen bereitet – Ihre Witwe
ist damit natürlich restlos überfordert. Machen Sie ihr das alles so
einfach wie möglich. Legen Sie den ausgefüllten Antrag in ein Kuvert mit
der korrekten Anschrift, dann muss sie diesen nur noch – eingeschrieben
! – zusammen mit einer Kopie des Reisepass und des Totenscheins
versenden.
Um sofort nach dem Todesfall gewisse Entscheidungen
treffen zu können, bedarf es eines Zusatz-Schreibens.
Dieses ist in Form einer „Vollmacht über den Tod
hinaus" zu erstellen. Es hat dann dieselbe Rechts-Wirksamkeit wie
das Testament. In der Schweiz ist diese Vollmacht rechtlich zwar nicht
relevant, wird im Normalfall jedoch respektiert.
Dieses Schreiben dient dazu, Ihren „Letzten Willen"
darzulegen für alle Erledigungen, die nicht warten können, bis das
Testament geöffnet wird. Das Vorhandensein dieser Vollmacht erwähnen Sie
in Ihrem Testament.
* Sie können in diesem – notwendigerweise ins Thai
übersetzte – Dokument, Erklärungen abgeben, die sie datieren und
unterschreiben müssen.
* Darin verfügen Sie z.B. was mit Ihrem Leichnam
geschehen soll und wem Ihre sterblichen Überreste gehören sollen. Der
Lebensgefährtin oder der Verwandtschaft?
* In dem Schreiben beauftragen sie z.B. Ihre namentlich
genannte Lebensgefährtin, Ihren Nachbarn oder einen Ihrer Freunde, alle
Botengänge im Zusammenhang mit Ihrem Ableben zu erledigen.
* Bedenken Sie, dass bei Ihrem Todesfall eine Menge von
Kosten anfallen, die sofort bar bezahlt werden müssen. Bestimmen Sie in
dieser Vollmacht also eine vertraute Person, der sie das Recht einräumen,
Geld aus dem ATM-Automaten zu entnehmen, um alle anfallenden
Verbindlichkeiten zu bezahlen. Das ist wichtig festzuhalten, weil
ansonsten niemand die Befugnis hat, sich - aus der Erbmasse - am
Geldautomaten zu bedienen.
Deshalb gehört in dieses Schreiben auch die PIN Nr.
Ihrer ATM-Karte.
* Sie können also in diesem Begleitschreiben alles
verfügen, was für den Moment Ihres Todes wichtig ist. Dazu gehört auch
das Kündigen von Versicherungen in Thailand. Zum Beispiel die
Kranken-Versicherung, Auto... und in Europa gegebenenfalls weitere Kranken-
und auch Lebensversicherungen. (Jeder Tag kostet Geld)
* Der Bevollmächtigte muss mit der Kündigung
gleichzeitig die Rückerstattung von - durch den Tod entstandenen,
vorausbezahlten -Prämien beantragen.
* Bei einigen Kranken-Versicherungen wird bei
Unfall-Tod eine Einmal-Prämie an eine – bei Vertrags-Abschluss
bestimmte Person – ausgezahlt, das sollte dieser Jemand wissen, um sie
einfordern zu können.
* Wichtig ist, dass diese beauftragte Person von dieser
Vollmacht und dem Aufbewahrungsort unterrichtet ist. Sie muss sich auch in
Ihren Unterlagen zurechtfinden. Erstellen Sie eine Liste der zu
kündigenden Versicherungen und bewahren Sie alle Dokumente möglichst an
einem gemeinsamen Platz auf.
Die Hinterbliebenen haben genug um die Ohren mit Ihrer
Verabschiedung, lassen Sie diese also nicht in irgendwelchen Schubladen
irgendwelche Dokumente zusammen suchen.