Am Samstag, 12.Oktober 2002, hat ein Gefängnisinsasse
im Bang Kwang Gefängnis in Bangkok, der schuldig gesprochen war ein
minderjähriges, unter 15 Jahre altes Mädchen, vergewaltigt zu haben,
Selbstmord begangen, indem er sich mit einem spitzen Eisen erstochen hat.
Der 35-jährige Selbstmörder war für ein
Vergewaltigungsdelikt zu 86 Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Da er
keine Vorstrafen in seinem Leumund aufzuweisen hatte, wurde die Strafe auf
50 Jahre Zuchthaus reduziert.
Der Mann beteuerte in seinem Abschiedsbrief, dass er
unschuldig wäre, und beschuldigte die Polizei und den Richter als die
wirklichen Täter. Er bittet in seinem Brief, dass sein Fall als Beispiel
dienen soll und schreibt im Wortlaut „Ich opfere mich für alle
unschuldigen Leute, die in einem Gefängnis leiden. Bitte helft diesen
Leuten. Ich will nicht, dass andere wie ich zu leiden haben. Ich
entschuldige mich für alles und ich liebe euch alle."
Seine Witwe sagt aus, dass ihr Mann im Frühjahr 2001
verhaftet wurde. Der Vater des „vergewaltigten" Mädchens machte
bei der Polizei in Thon Buri eine Anzeige, dass der Vorgenannte seine
Tochter am 18. Februar 2000 und in der Folge jeden Monat bis zum 16. April
2001 vergewaltigt habe. Nach Anhörung der Anklage durch die Polizei wurde
der Beschuldigte vorgeladen und gegen Kaution wieder auf freien Fuß
gesetzt. Im anschließenden Prozess wurde er als schuldig befunden und
musste seine Haftstrafe am 14. Juni 2002 antreten.
Seine Witwe erzählt weiter, dass der Vater des Opfers
ihren Ehemann bereits vorgängig dieser Anklage schon einmal der gleichen
Tat beschuldigt hätte, aber nicht in der Lage gewesen wäre, die nötigen
Beweise beizubringen.
Der Vater des Mädchens, der mit dem Polizeioffizier,
dessen Namen im Selbstmordrapport aufgeführt ist, gut bekannt war,
wollten von ihrem Ehemann damals 500.000 Baht als Entschädigung und
Wiedergutmachung erpressen. Dieser verweigerte die Bezahlung, obwohl die
Summe auf 200.000 Baht reduziert wurde und beteuerte nach wie vor seine
Unschuld.
Die Witwe führt weiter aus, dass ihr Mann regelmäßig
mit dem Mädchen Badminton gespielt habe. Sie habe auch das Mädchen
wiederholt gefragt, ob ihr Mann ihr irgendwelche unsittliche Anträge oder
Annäherungsversuche gemacht habe, was von Mädchen verneint wurde. Sie
ist daher überzeugt, dass das Mädchen von ihrem Vater und dem
Polizeioffizier gezwungen wurde eine falsche Zeugenaussage zu machen, um
so von ihrem Ehemann Geld zu erpressen, da dieser sehr wohlhabend war.
Wie ihr Ehemann in seinem Abschiedsbrief schreibt, sagt
auch seine Witwe, das Unrecht, das ihrem Ehemann widerfahren wäre, solle
als Beispiel für ein Fehlurteil der Justiz dienen.
Gemäß den Aussagen der Witwe wurde ihr Ehemann von
Beginn an unfair behandelt. Sie sagte: „Die Polizei berücksichtigte
keinen der Punkte, die der Angeschuldigte zu seiner Verteidigung
einbrachte, wie das in jedem Rechtsverfahren üblich ist. Der medizinische
Befund bestätigte ebenfalls nicht, dass das Mädchen vergewaltigt wurde.
Die Anklage der Vergewaltigung beruhte demzufolge ausschließlich auf der
Aussage des Mädchens. Trotzdem wurde der Angeklagte auf Grund der
vorliegenden Beweise vom Gericht als schuldig erklärt und sehr schwer
bestraft. Es wurde ihm auch jegliche Kaution verweigert. Auch der Versuch
einer Berufung wurde vom Staatsanwalt abgelehnt. Kein Wunder, dass mein
Ehemann jeglichen Glauben in die Justiz verloren hatte", meint seine
Witwe abschließend.
Während des ganzen Prozesses fühlte der Angeklagte,
dass er einen Kampf gegen eine unsichtbare Bande austrug. Wie auch immer,
in seiner Annahme, dass der Staatsanwalt gegen ihn war und den Fall trotz
schwacher Beweislage durchzog, lag er falsch, der Staatsanwalt war
gezwungen in Ermangelung einer Alternative den Zeugenaussagen des
Polizeirapportes Folge zu leisten.
Das Gericht, das eigenständig handelt, basierte das
Urteil auf Zeugenaussagen und Beweisen und befand, dass der Angeklagte das
Mädchen mehrere Male vergewaltigt hätte, und dass jede Vergewaltigung
als Einzelfall abgeurteilt würde.
Die Strafe für jede ausgeführte Vergewaltigung
beträgt je nach Ermessen des Gerichtes 4 bis 20 Jahre Gefängnis und
einer Buße von 8.000 bis 40.000 Baht. Das erklärt, warum das Strafmaß
für den Angeklagten so hoch ausgefallen ist.
Der Verurteilte hatte sich während des ganzen
Prozesses immer wieder geäußert, er würde das Gefühl nicht los, dass
sich alle gegen ihn verschworen hätten. Verständlicherweise betrachtete
er den Fall ausschließlich aus seinem eigenen Blickwinkel.
Auch als er in Haft saß, beteuerte er immer wieder
seine Unschuld und behauptete, das Verbrechen nicht begangen zu haben. Er
behauptete weiter, dass die Polizei, der Staatsanwalt und das Gericht sich
gegen ihn verschworen hätten. Im Glauben über diesen Sachverhalt
verließ ihn die Hoffung, was zu seinem Selbstmord als Protest gegen die
Ungerechtigkeit, die ihm widerfahren war, führte.
Dieser Fall hat heftige Reaktionen in allen
Gesellschaftsschichten ausgelöst und viele Stimmen wurden laut, diesen
Fall nochmals aufzurollen. Wenn sich dabei als Wahrheit bestätigen
sollte, dass der Mann, der sich selbst sein Leben genommen hat, unschuldig
war, haben alle drei Elemente der gerichtlichen Prozessordnung (Polizei,
Staatsanwalt, Gericht) versagt.
Es wäre zu einfach diesen Fall nur so zu vergessen,
durch den ein Menschenleben ausgelöscht wurde. Das würde bedeuten, die
Integrität, die Glaubwürdigkeit und die Würde des thailändischen
Justizsystems in Frage zu stellen.