Rechtspraxis in Thailand
2. Jahrgang
Ausgabe Nr. 3

19. Januar - 25 Januar 2003
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Premprecha Dibbayawan, Rechtsanwalt (MCI, Miami Universität) Verwaltungsratspräsident der swissSiam Gruppe

Vorstoß zur Verbesserung der Sicherheitsanforderungen am Arbeitsplatz

Neue Vorschriften warten auf ihre Inkraftsetzung

Das Arbeitsministerium drängt auf die Durchsetzung einer ministeriellen Verordnung über die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und des medizinischen Standards am Arbeitsplatz. Die Rechtsabteilung des Ministeriums hat dazu einen entsprechenden Vorschlag über Sicherheits-, Hygiene- und Arbeitskonditionen ausgearbeitet.

Dieser Vorschlag wartet nun auf die Genehmigung durch das Parlament und wird in der Folge, wenn kein Einspruch erfolgt, in der „Royal Gazette" veröffentlicht werden, und somit in Rechtskraft treten.

Gemäß dem neuen Gesetz sind die Unternehmen (Arbeitgeber) verpflichtet Ärzte und Krankenschwestern einzustellen oder auf Abruf bereitzuhalten, die eine einschlägige Erfahrung über Krankheiten haben, die durch einen Arbeitseinsatz ausgelöst werden können, um so erste Hilfsmaßnahmen und Pflege für die Arbeitnehmer vor Ort zu gewährleisten.

Jedes Unternehmen ist verpflichtet Krankenblätter für ihre Angestellten zu erstellen und zu archivieren, ihre Angestellten jährlich einem Gesundheitstest unterziehen zu lassen, und die daraus resultierenden medizinischen Bedürfnisse sicherzustellen.

Diese Vorschriften sind in Übereinstimmung mit dem Arbeitsschutz-Gesetz (Labour Protection Act), das vorsieht, die Arbeitnehmer vor dem Risiko von chemischer Umweltverseuchung, Lärmimmissionen, Strahlenkrankheiten und tödlichen Bakterien zu schützen.

Aus einer Studie des Arbeitsministeriums geht hervor, dass 15% aller Arbeitsunfälle in Thailand, durch Arbeitnehmer verursacht werden, und der überwältigende Rest durch die Arbeitgeber.

Das Arbeitsministerium wird die Arbeitgeber mit gezielten Maßnahmen über Sicherheitsmaßnahmen und Arbeitskonditionen am Arbeitsplatz informieren und beraten.

Das Archivieren der Krankenblätter der Belegschaften wird mithelfen in Streitfällen von Kompensationsansprüchen für alle Beteiligten eine befriedigende Lösung zu finden. In der Vergangenheit sind viele Klagen für Hilfe vom staatlichen Kompensationsfond für arbeitseinsatzbedingte Krankheiten mangels entsprechender Unterlagen, abgewiesen worden. Wenn nun gemäß den neuen Vorschriften Krankenblätter von allen Arbeitsnehmern erstellt und verfügbar sein müssen, sollten solche Streitfälle in Zukunft ausbleiben.

Die neuen Vorschriften gewähren auch einen besseren Schutz für die Arbeitnehmer im landwirtschaftlichen Sektor, Kinderarbeit und selbständig Erwerbende. Unter den neuen Arbeitsbestimmungen haben auch die im Landwirtschaftssektor tätigen Arbeiter, Anrecht auf Urlaub, Zugriff auf „reines" Trinkwasser und freie Unterbringung und Verpflegung von ihren Arbeitgebern.

Die Anstellung von Jugendlichen unter 15 Jahren für eine Ganztagesarbeit ist illegal. Jugendliche älter als 13 Jahre können nur für Teilzeitarbeiten außerhalb der Schulzeiten beschäftigt werden.

Arbeitgeber oder Agenten, die Heimarbeiten vergeben, müssen die Heimarbeiter innerhalb von 30 Tagen registrieren lassen. Das Arbeitsverhältnis muss mittels eines Arbeitsvertrages festgehalten werden, bei genauer Beschreibung der auszuführenden Arbeit und die Lohn-Regelung. Der Lohn muss spätestens 15 Tage nach Erledigung der Arbeit ausbezahlt werden.

Gefährliche Arbeiten, wie Arbeiten mit Sprengstoffen, Feuerwerk und giftigen Chemikalien, sind als Heimarbeit verboten.

Es ist sicher im Interesse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, dass diese neuen Bestimmungen vom Parlament gut geheißen und in Rechtskraft gesetzt werden können.


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