Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wünsche Ihren Lesern ein erfolgreiches Jahr 2003 und
der Redaktion weiterhin so eine glückliche Hand bei der Gestalt ihrer
Zeitung.
Vor 2 Wochen hatte ich in einem Beitrag unter dem Titel
„Menschenrechte in Thailand" gelesen, dass Thailand eine Verfassung
hat, die 67 Artikel umfasst um individuelle und kollektive Rechte zu
schützen und eine der umfangreichsten der Welt ist. Die UN-Konvention über
Menschenrechte umfasst nur 39 Artikel, die Afrikanische 29. die Arabische
39, die Amerikanische gar nur 25. Die Europäische Menschenrechtskonvention
hat es geschafft, 30 Artikel zum Schutz individueller und kollektiver
Grundartikel auf nur 18 einzudämpfen.
In Thailand soll es 67 Artikel geben – zunächst dachte
ich, als ich das las, dass es sich um einen Aprilscherz handeln würde. Dann
sah ich, dass dieser Beitrag von einem Rechtsanwalt geschrieben ist und
ernst gemeint war. Aus dem Beitrag war zu entnehmen, dass die Verfassung
erst seit 1997 in Kraft ist und das NHRC erst danach seine Arbeit
aufgenommen hat, aber über keinerlei Machtmittel verfügt. Ich dachte, was
also soll eine Verfassung, die nur auf dem Papier steht und nicht
durchsetzbar ist? Diese Woche nun las ich, dass es in Thailand ein
Verfassungsgericht gibt, welches ein Gartenbauprojekt genehmigt hat, gegen
das Umweltschützer Beschwerde einlegten. Bemerkenswert war, dass zuvor zwei
Richter wegen Besorgnis der Befangenheit ausgetauscht wurden, weil sie die
Beschwerde nicht annehmen wollten. Es gibt somit in Thailand ein gültiges
Rechtssystem, gegensätzlich zu meiner Auffassung, dass das gültige Gesetz
Geld ist. Ich denke, es wäre für viele Leser Ihrer Zeitung nützlich, die
67 maßgeblichen Artikel der thailändischen Verfassung zu kennen, die
individuelle und kollektive Menschenrechte schützt, um sich wirksam gegen
eine verbreitete Behördenwillkür zur Wehr setzen zu können und wie die
Umsetzung gesetzlich geregelt ist.
Gemäß allgemeiner Menschenrechtskonvention steht die
Familie unter dem Schutz des Staates (Art.16), jeder hat Anspruch auf
Rechtsschutz (Art. 8) und Recht auf Arbeit (Art. 23). Kinder haben das Recht
auf kostenlose Ausbildung in Grundschulen (Art. 26). Ich sehe diese
elementaren individuellen Menschenrechte in Thailand nachhaltig verletzt,
wie in meinem Falle. Bei meiner Übersiedlung habe ich alle Unterlagen
beschafft, um das Eigentum meiner thailändischen Ehefrau zu überführen.
Die gesetzlichen Regelungen haben den Zoll jedoch nicht interessiert und die
Beamten behaupteten, dass es jetzt neue Gesetze gäbe, nach denen meine
Gattin ihr Eigentum verzollen muss. Als ich diese Gesetzestexte sehen wollte,
konnte mir auch der Chef der Zollbehörde diese nicht vorzeigen. Er schlug
vor, die Angelegenheit innerhalb einige Wochen zu klären. Da nach drei
Tagen hohe Lagergebühren im Hafen anfallen, hätte mich diese
thailändische Lösung ein Vielfaches an Zollgebühren gekostet. Ich habe
deshalb einen Geldboten eingeschaltet und alles lief wie geschmiert und ohne
nennenswerte Zollgebühren (3.000 Baht für alles). Wie diese Gebühr
errechnet wurde, bleibt ein Geheimnis, da sich niemand für meine
wunderschöne Aufstellung der eingeführten Gegenstände interessierte,
geschweige denn was in den Kisten wirklich war. Ich hätte auch 100.000 kg
Stinger-Raketen einführen können. Geschwätz über Sicherheit? Terroristen
brauchen lediglich einen Geldboten zu beauftragen und schon können sie sich
die Bomben zum gewünschten Ziel bringen lassen.
Auch mit meiner Aufenthaltserlaubnis ging zunächst
nichts, obwohl ich lückenlos alle Dokumente erbrachte. Als ich einen
Geldboten einschaltete, ging alles wieder reibungslos und alle Papiere,
außer der Kontoauszug der thailändischen Bank, waren überflüssig.
Als wir unsere Tochter in eine staatliche Schule schicken
wollten, weil meine Ehefrau meinte, dass diese Ausbildung ausreiche um sogar
Ministerpräsident in diesem Land zu werden, war keine Stadtschule in
Pattaya bereit meine thailändische Tochter aufzunehmen. Ich war gezwungen,
sie in eine kostspielige Privatschule zu schicken, wo die Anerkennung der
deutschen Schulzeugnisse kein Problem darstellte.
Persönlich sehe ich mich durch das Verhalten der
thailändischen Behörden verletzt. Ich will keine Arbeit ausführen, die
auch ein Thai machen kann, ich will lediglich eine Arbeitserlaubnis haben,
die es mir ermöglicht einer Arbeit nachzugehen um meine Familie zu
ernähren. Ich fordere dieses Recht, um meine Familie durch eigene Arbeit
ernähren und bei meiner thailändischen Familie leben zu können. Ich
betrachte es als Diskriminierung und Verletzung der elementaren
Menschenrechte. Meine Thai Ehefrau durfte schließlich auch 15 Jahre lang in
Deutschland arbeiten, ohne dass es ihr als Beschäftigung angerechnet wurde,
die auch von Deutschen ausgeführt werden kann.
Wenn die thailändische Verfassung tatsächlich die
grundlegenden Rechte der allgemeinen Menschenrechtskonvention enthält und
sich diese Rechte auch beim thailändischen Verfassungsgericht durchsetzen
lassen, wird sich wohl der eine oder andere Leser entschließen, seine
Rechte durchzufechten, was dann allen Ausländern zugute kommt.
Insofern wäre es zu begrüßen, wenn sich die Redaktion
entschließen würde, eine Beitragsserie zu den verfassungsmäßig
garantierten Grundrechten, zu Aufenthaltserlaubnis, Meldepflicht und
Arbeitserlaubnis zu bringen, beispielsweise durch den kompetenten
Rechtsanwalt der SWISS-siam Gruppe, der in der Vergangenheit bereits einige
recht interessante Beiträge für das Pattaya Blatt geschrieben hat.
Mir vielen Grüßen
Ingo Krumpholz
Naklua