Auf ihrer Sitzung am 19. Februar 2003 billigte die
Regierung eine wichtige Gesetzesvorlage. Diese Vorlage bezweckt eine
Ergänzung im Strafgesetzbuch in Bezug auf die Hinrichtung durch ein
Erschießungskommando und die Verhängung der Todesstrafe für Personen
unter 18 Jahren. Die Ergänzung im Gesetzbuch wird damit begründet, dass
die existierende Gesetzgebung grausam, unmenschlich, überholt und nicht
in Übereinstimmung mit der Internationalen Konvention stehe, die von
Thailand ratifiziert wurde.
Artikel 6 des Internationalen
Übereinstimmungsprotokolls ziviler und politischer Rechte aus dem Jahre
1966 verbietet die Verhängung der Todesstrafe für Straftaten, die von
Personen unter 18 Jahren ausgeführt wurden.
In Sektion 37 der Konvention der Kindsrechte (1989) ist
vereinbart, dass kein Kind Objekt für Misshandlungen oder andere
Grausamkeiten, Unmenschlichkeit oder erniedrigende Be-handlung oder
Bestrafung sein soll. Weder Todesstrafe noch lebenslange Haftstrafe, ohne
Möglichkeit einer frühzeitigen Entlassung, soll für Straftaten verfügt
werden, die durch Jugendliche unter 18 Jahren verübt wurden.
Die Ergänzung im Gesetzbuch sieht daher vor, dass
Übeltäter unter 18 Jahren nicht mit der Todesstrafe oder mit
lebenslanger Haftstrafe bestraft werden können. Jugendliche Kriminelle,
die ein Kapitalverbrechen begehen, sollen mit einer Höchststrafe von 50
Jahren Gefängnis bestraft werden.
Die Vorlage sieht ebenfalls vor, dass Hinrichtungen
durch ein Erschießungskommando durch die Hinrichtung durch die
Todesspritze, wie von den Justizbehörden in der Königlichen Gazette
beschrieben, abgelöst werden soll.
Sektion 18 des Strafgesetzbuches soll demzufolge um
zwei neue Artikel, wie folgt ergänzt werden:
Ergänzungsartikel 1) „Die Verfügung der Todesstrafe
oder einer lebenslangen Haftstrafe für einen Straftäter unter 18 Jahren,
zur Zeit der Verübung der Straftat, soll nicht verhängt werden können."
Ergänzungsartikel 2) „Im Falle, dass der Straftäter
eine Straftat begangen hat, die mit der Todesstrafe oder lebenslanger
Haftstrafe geahndet wird, jedoch zur Straftat noch nicht 18 Jahre alt ist,
soll die Bestrafung in eine Gefängnisstrafe von 50 Jahren umgewandelt
werden."
Im Senat kam es nun zu hitzigen Diskussionen zur neuen
Gesetzesvorlage. Zustimmung fand, dass Jugendliche unter 18 Jahren, die
ein Kapitalverbrechen begangen haben, nicht hingerichtet werden sollen.
Die Mehrzahl der Senatoren wünscht jedoch, dass die Todesstrafe total
abgeschafft wird, und nicht nur für Jugendliche unter 18 Jahren; dies aus
humanitären Gründen und Verstoß gegen die internationalen
Verpflichtungen. Auch eine Haftstrafe von 50 Jahren für Straftaten von
Jugendlichen wäre zu lange und wurde daher abgelehnt. Große Bedenken
wurden aber vor allem in Bezug auf die Umsetzung der Hinrichtung durch die
Todesspritze geäußert. Es stelle sich hier die Frage, wer bereit wäre
die Todesinjektion vorzunehmen. Es wäre geradezu absurd, Ärzte oder
Krankenschwestern zu beauftragen die Injektionen vorzunehmen, da diese
einen Schwur abgelegt hätten, Leben zu retten und nicht zu zerstören.
Weitere Voten von Senatoren, die eine Abstimmung
beeinflussen werden, lauteten wie folgt:
„Wir sind Buddhisten und unsere Religion lehrt uns zu
leben und leben zu lassen. Wir glauben dass Menschen fähig sind sich zu
ändern, wir haben dazu viele entsprechende Institutionen."
„Durch die Todesspritze würden viele Organe, die ein
Hingerichteter als letzte gute Tat, als Organspender zu Verfügung
gestellt hatte, zerstört".
„Die Hinrichtung von Schwerverbrechern soll als
abschreckendes Beispiel für die Begehung von Kapitalverbrechen
beibehalten werden."
Der Senat hat die Gesetzesvorlage grundsätzlich
gebilligt, macht eine Zustimmung aber von den Erkenntnissen weiterer
Beratungen abhängig. Eine mögliche Kompromisslösung wäre die
Abschaffung der Todesstrafe ohne Einschränkungen und die Verkürzung der
Haftstrafe von 50 Jahren für Straftäter unter 18 Jahren.
Abgesehen von den Konflikten, die diese Gesetzesvorlage
ausgelöst hat, ist es erfreulich festzustellen, dass sich Regierung und
Parlament des Wertes „Leben" bewusster geworden sind.
Weitere Gesetzesvorlagen und -ergänzungen sind in
Vorbereitung, welche die thailändische Rechtsprechung in Übereinstimmung
mit den Menschenrechten und internationalen Ver-pflichtungen bringen wird.