Seit Thailand im Jahre 1946 den Vereinigten Nationen
beigetreten ist, hat Thailand in der Folge mehrere internationale
Konventionen unter der Schirmherrschaft der Weltgemeinschaft ratifiziert,
unter anderem die universelle Erklärung der Menschenrechte und die
Konvention der Kindsrechte. Thailand muss nun seine Gesetze den
international eingegangenen Verpflichtungen anpassen.
Wie auch immer, die im 1997 in Kraft getretene
Konstitution hat als klare Auflage, dass der Staat Gesetze erlassen muss,
die in vollem Einklang mit den internationalen Verpflichtungen stehen, und
die Vorgabe beinhalten, die Rechte und die Freiheit von jedem
Staatsbürger zu schützen.
Die neuste Entwicklung betrifft das Einbringen von zwei
neuen Gesetzen, nämlich das Gesetz der Alten (Leute) und das Gesetz zum
Schutze der Kinder. Diese Gesetzesvorschläge wurden ausgearbeitet vom
Kabinett und von Parlamentariern verschiedener Parteien und sind bereits
vom Parlament gutgeheißen worden. Sie warten nun auf die Verabschiedung
durch den Senat, der diesen beiden Gesetzesvorlagen grundsätzlich positiv
gesinnt ist. Es wird erwartet, dass eine formelle Billigung durch das
Oberhaus kurz bevorsteht und somit diese neuen Gesetze in Kraft gesetzt
werden können.
Thailand hat bereits Gesetze zum Schutze der
Kindsrechte, die jedoch leider nicht aus-reichend sind. Die neue
Gesetzesvorlage zum Schutze des Kindes sieht vor, dass der Hüter eines
Kindes, wo auch immer, nicht befugt ist, es absichtlich sich selbst zu
überlassen ohne entsprechende Vorsorge und/oder Sicherheitsmaßnahmen
getroffen zu haben, oder das Kind an einem Platze oder in einer Umgebung
zu verlassen, ohne die nötigen Dinge zum Überleben bereitzustellen oder
dadurch die Gesundheit des Kindes zu gefährden.
Der Hüter eines Kindes ist nicht befugt das Kind in
einer Art und Weise zu behandeln, dass dessen Wachstum oder die geistige
Entwicklung in Mitleidenschaft gezogen werden könnte oder das Kind zu
misshandeln (Sektion 25 des Gesetzbuches).
Physische oder geistige Tortur ist ebenso verboten wie
die vorsätzliche Entziehung von lebenswichtigen Dingen wie eine adäquate
medizinische Versorgung, ansonsten das Kind physischen oder geistigen
Schaden erleiden könnte.
Ein Kind darf nicht aufgefordert, behandelt, überzeugt
und/oder ermutigt werden, oder die Erlaubnis erhalten, sich ungebührlich
(unsittlich) aufzuführen, oder was auch immer zu tun, was das Risiko mit
sich bringen könnte eine Straftat zu begehen, als „Werkzeug" zum
Betteln missbraucht oder anderweitig gesetzeswidrig gefördert zu werden.
Es ist ebenso verboten Anzeigen und Werbung für
Adoptionen zu machen oder ein Kind fremden Leuten zu überlassen, die
nicht seine Verwandten sind, Ausnahme bildet eine entsprechende amtliche
Verfügung.
Niemandem ist es erlaubt einem Kind einen Auftrag zu
erteilen, es zu bitten, oder es anzustellen eine Arbeit auszuführen, die
das Kind der Gefahr aussetzen könnte, physischen oder geistigen Schaden
zu erleiden, oder für Sportsaktivitäten oder jegliche anderweitige Art
von kommerziellen Zwecken zu verpflichten, was das Wachstum und die
allgemeine Entwicklung des Kindes gefährden könnte.
Kindern ist es nicht erlaubt sich an Glücksspielen zu
beteiligen oder sich in Spielsalons, Bordellen oder an jenen Orten
aufzuhalten, wo der Zutritt für Kinder verboten ist.
Kinder dürfen nicht aufgefordert werden, obszöne
Handlungen zu vollziehen, ohne Rücksicht der Umstände. Alkohol und
Zigaretten dürfen nicht an Kinder verkauft oder abgegeben werden, mit
Ausnahme für medizinische Zwecke (Sektion 26 des Strafgesetzbuches)
Wer auch immer gegen diese Gesetze verstößt, macht
sich strafbar und wird mit Gefängnis von maximal drei Monaten und einer
Buße von maximal 30.000 Baht bestraft werden oder mit Gefängnis und
Geldstrafe.
In der Sektion 83 des Strafgesetzbuches ist
festgehalten, dass, wenn unter einem anderen Artikel für das gleiche
Vergehen eine höhere Strafe vorgesehen ist, dieser Artikel zur Anwendung
kommen sollte.
Das Gesetz verbietet die Werbung oder Propaganda durch
die Medien oder jegliche anderen technologischen Kommunikations- und
Informationsmitteln, Daten & Fakten über Kinder oder ihrer Wächter
zu verbreiten, mit der Absicht geistigen Schaden durch die Beschmutzung
von deren Ruhm, Ehre und Würde zu verursachen um für sich selbst einen
gesetzeswidrigen Vorteil zu erlangen. (Sektion 27 des Gesetzbuches)
Dem Staat ist durch das Gesetz die Möglichkeit
gegeben, Kinder unter ihre Fürsorge zu stellen (zu bevormunden), wenn der
Wächter des Kindes nicht in der Lage ist die nötige Sorgfaltpflicht
auszuüben, es aus- und weiterzubilden, oder deren Entwicklung, für
welchen Zweck auch immer, zu erleichtern, oder wenn der Wächter etwas
getan haben sollte, was dem Wohlergehen, dem Wachstum oder der Entwicklung
des Kindes schaden könnte. (Sektion 28 des Strafgesetzbuches).
Das Gesetz erlaubt dem Staat und dem privaten Sektor
mitzuhelfen Kinder zu schützen und weiterzubilden.
Unter der eingebrachten Gesetzesvorlage ist mit der
Definition Kind eine Person mit einem Alter bis 18 Jahre beschrieben,
ausgenommen sind jene Personen, die durch eine Heirat dem Zivilcode
unterstellt werden sollen.
Mit der Inkraftsetzung und Durchsetzung der erweiterten
Rechte für die Kinder ist die Gewissheit gegeben, dass unsere Kinder
künftig besser behandelt werden müssen. Es werden dadurch viele Probleme
gelöst werden, die zur Zeit unsere Jugend plagen und ebenso wird unsere
Gesetzesgebung an die internationalen Gesetze und an akzeptierte Standards
angepasst werden.
Definition Wächter des Kindes: Eltern, Elternteil,
volljährige Geschwister, Verwandte, amtlicher Vormund.