Kabinett und Parlamentarier haben kürzlich
vorgeschlagen 47 alte Gesetze, Ausführungen und Verordnungen, die nicht
mehr zur Anwendung kommen oder nie zur Anwendung gekommen sind, aus den
Gesetzesbüchern herauszustreichen. Einige dieser Gesetze sind seit dem 1.
Weltkrieg nicht mehr benutzt worden oder wurden in Kraft gesetzt, als die
Ausländer noch extraterritorialen Rechten in Thailand unterstellt waren.
Unglücklicherweise hat bis dato niemand die Initiative ergriffen um
solche Gesetze abzuschaffen, die heute ganz eindeutig gegen die
individuellen Rechte und die Freiheit der Staatsbürger verstoßen.
Die Vorlage um diese Gesetze nun aufzuheben ist vom
Parlament bereits gutgeheißen worden und man geht davon aus, dass sie
auch ohne Schwierigkeiten die Hürde im Senat nehmen wird.
Entsprechend dem Entwurf müssen nun viele veraltete
Gesetze formell und systematisch überprüft und/oder aufgehoben werden.
Viele Gesetze wurden nie durchgesetzt, weil sie schlechthin nicht sinnvoll
waren und andere Gesetze wurden ausgeklammert, weil sie mit der aktuellen
Situation nicht mehr vereinbar waren. Diese ganze Entwicklung verursachte
große Unsicherheit und Zweifel in den einschlägigen Kreisen, ob einzelne
dieser Gesetze nun noch in Rechtskraft sind und demzufolge eine
Durchsetzung notwendig machen. Um sich endlich Klarheit zu verschaffen hat
eine Expertengruppe nun große Teile des gesamten Gesetzeswerkes
überprüft, um festzulegen, welche Gesetze beibehalten und welche
aufgehoben werden müssten.
Es wurden 2.283 Gesetzesparagraphen überprüft, die im
Zeitraum vom 1914 bis 1957 in Kraft gesetzt wurden. Die Überprüfung
wurde aufgeteilt in fünf Gruppen. In der ersten Gruppe wurden 1.105
Paragraphen erfasst, die sofort aufgehoben werden sollten, die zweite
Gruppe mit 562 Gesetzen soll nur noch temporär in Kraft bleiben, wobei
das Datum deren Aufhebung bereits festgelegt wurde. Die dritte Gruppe
umfasst 9 Gesetze und Ergänzungen, die bereits überholt sind und durch
neue und/oder andere Gesetze abgelöst wurden. Die vierte Gruppe, 38
Gesetze und Ergänzungen beinhaltend, sind solche mit überaltertem Inhalt.
Die fünfte und letzte Gruppe umfasst alle verbleibenden Gesetze, die
immer noch in Kraft sind, die aber einer erneuten Überprüfung bedürfen,
ob sie weiterhin in Rechtskraft bleiben sollen, und wenn notwendig, mit
entsprechenden Ergänzungen zu versehen sind.
Es wurde Übereinstimmung erzielt, dass die in Gruppe 1
und 2 aufgeführten und zur Außerkraftsetzung bestimmten Gesetze kein
zusätzliches Gesetz notwendig machen, um die Außerkraftsetzung
durchzusetzen. Die in den Gruppen 3 und 4 überprüften Paragraphen sollen
nun mit obenerwähntem Gesetzesentwurf offiziell aufgehoben werden.
Unter den 47 Gesetzen und Verordnungen, die zur
Aufhebung vorgeschlagen sind, gehört der Polizei Akt, der den
Aufgabenbereich in der Hauptstadt (Bangkok) und in den Vororten umschreibt,
der Akt der Zeugenqualifikation aus dem Jahre 1895, der Akt zur Vorbeugung
gegen die Übertragung von Tierseuchen (1901), die Verordnung zur
Ernennung eines Spezialgerichtes für Verstöße von Landesverrat
außerhalb von Thailand (1941) und der diesbezügliche Bestätigungsakt
aus dem gleichen Jahr, der Akt zur Einschränkung der Rechte von
Landesverrätern (1941), die Verordnung zur Einschränkung von Ausländern
und der entsprechende Bestätigungsakt.
Diese Entwicklung ist ein weiterer Meilenstein der
amtierenden Regierung. Es haben im weiteren viele Diskussionen über die
Aufhebung von ausgedienten Gesetzen stattgefunden, solche die nicht mehr
vereinbar sind mit der heutigen Zeit und solche, die gegen die Rechte, die
Freiheit und die sexuelle Diskriminierung von Staatsbürgern verstoßen.
Eines dieser Gesetze betrifft die individuelle Namenswahl nach Vermählung
aus dem Jahre 1962, das von der Ehefrau verlangt den Familiennamen des
Ehemannes anzunehmen, anstelle es als Option frei zu lassen. Ebenso
augenfällig ist eine Königliche Verordnung aus dem Jahre 1921, die den
Rechtsanspruch von Frauen behandelt, der von der Gruppe der
Frauenrechtlerinnen widersprochen wird, da diese ein Verstoß gegen die
konstitutionelle Bedingung der Gleichheit unter den Geschlechtern
darstellt. Andere widersprüchliche Gesetze sind solche, die Todessstrafen
und andere Verstöße gegen die Menschenrechte vereinbaren.
Das Parlament hat kürzlich ein Gesetz gutgeheißen,
welches das Urteil einer Todesstrafe bei Jugendlichen unter 18 Jahren in
eine Gefängnisstrafe von 50 Jahren umwandelt, hält jedoch an der
Todesstrafe für Kapitalverbrechen durch Volljährige fest. Einzig die
Vollstreckungs-methode erfährt eine Änderung, anstelle der Erschießung
durch ein Todeskommando erfolgt die Vollstreckung durch die Todesspritze.
Eine heiße Debatte hatte der Veröffentlichungsakt aus
dem Jahre 1941 ausgelöst, welcher der Polizei die Macht gibt, ein
Verlagshaus zu schließen, Zensur zu üben und/oder den Import und die
Verbreitung publizistischer Erzeugnisse mit anstößigen und unsittlichen
Inhalten zu verbieten.
Die TRT (Thai Rak Thai) Partei, mit einer Mehrheit der
Stimmen im Parlament politisch sehr stabil, hat alle Möglichkeiten die
langanstehenden Probleme des Landes nun zu lösen.
Wenn sich die Regierung in gleichem Maße wie im Krieg
gegen die Drogen engagiert, bin ich davon überzeugt, dass die Vorlage zur
Aufhebung ausgedienter und überalterter Gesetze und Verordnungen
gutgeheißen wird, und der/die Staatsbürger/in die unter der Konstitution
garantierte Freiheit voll genießen kann.