Soziale Konflikte, vor allem solche die Umwelt
betreffend, kosten unserem Land wertvolle Zeit und Geldmittel, die besser
für sinnvollere Bestrebungen aufgewendet würden.
Jede Staatsinitiative, die eine Gruppe oder Gruppen von
Bürgern in Mitleidenschaft zieht, führt unvermeidbar zu Widerstand. Dies
ist ganz einfach der Fall, weil der Staat alles unternimmt seine Macht zu
wahren und den Staatsbürger vom Prozess der Entscheidungsfindung
ausschließen will. Da schlussendlich das Leben jedes einzelnen Bürgers
durch diese Entscheidungen, welcher Art auch immer, beeinflusst wird, ist
es mehr als verständlich, dass der Bürger ein Mitspracherecht für sich
beansprucht.
Unglücklicherweise und trotz unzähliger Konflikte hat
der Staat bis heute keine große Bereitschaft gezeigt auf seine alleinige
Machtstellung im Entscheidungsprozess zu verzichten.
Aber jetzt gibt es eine gute Neuigkeit für alle
diejenigen, die auf eine demokratische Lösung gewartet hatten. Der Staat
will nun die Öffentlichkeit durch Meinungsumfragen in seine
Entscheidungsprozesse miteinbeziehen, anstelle sie wie bisher, Ausnahmen
vor-behalten (siehe unten), auszuschließen.
Die Staatsregierung hat Anfang Mai einen
Gesetzesentwurf angekündigt, dass alle zukünftigen Staatsinitiativen,
die Bürger und/oder die Gemeinden betreffen, der Öffentlichkeit zur
Beratung unterbreitet werden müssen.
Dieser Prozess soll nicht nur bestimmen, wie die
Initiative eingeführt werden soll und was für Massnahmen ergriffen
werden müssen um einen gegenteiligen und negativen Einfluss zu vermeiden,
sondern vor allem ob die Initiative ihre Berechtigung hat.
Wenn dieser Entwurf in Kraft gesetzt werden sollte,
wird es das erste Mal sein, dass die Öffentlichkeit eine wichtige Rolle
in der Entwicklung des Landes durch Staatsinitiativen oder Projekte
spielen wird.
Bis anhin wurde immer per Erlass bestimmt wie sich das
Land weiterentwickeln soll, ohne der Öffentlichkeit die Chance zu geben,
ein Mitspracherecht auszuüben.
Dieser Entwurf soll nun garantieren, dass die in
Sektion 59 der Konstitution aufgeführten Rechte des einzelnen
Staatsbürgers in bezug auf die Informationspflicht und die Redefreiheit
über alle durch den Staat und deren Ministerien ausgeübten Aktivitäten
erfüllt werden, die einen Einfluss auf die Umwelt, Gesundheit oder
Lebensqualität der Bürger und/oder Gemeinden haben könnten.
Ebenso einmalig ist auch die Vorgangsweise der
Präsentation dieses neuen Gesetzesentwurfes. Das dafür zuständige
Konzil hat die Meinungsumfrage für den zur Frage stehenden Entwurf für
die neue Gesetzgebung in der Öffentlichkeit mit großem Aufwand umworben
und das Versprechen abgegeben alle „bona fide" Meinungen mit zu
berücksichtigen.
Interessierte Personen können über die Webseiten des
Konzils (nur in Thai) eine Kopie des Entwurfes herunterladen und in der
Folge per Email ihren Kommentar direkt an das Konzil senden.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Öffentlichkeit
für einen Gesetzesentwurf um ihre Meinung nachgefragt wird. Die Entwürfe
der Konstitution und kürzlich für das nationale Gesundheitswesen haben
einen öffentlichen Meinungsprozess durch landesweit organi-sierte Forums
durchlaufen, um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihre Meinung
abzugeben.
Es wird nun das zweite Mal sein, nach der
Meinungsumfrage für die Konstitution und das nationale Gesundheitswesen,
wo die Öffentlichkeit konsultiert wird, bevor der Entwurf vor das
Kabinett und in der Folge vor das Parlament zur Abstimmung gelangt, und
das erste Mal, wo eine Regierungsstelle selbst einen solchen Prozess von
sich aus eingeleitet hat.
Trotz dem guten Willen, mit dem das Konzil nun diesen
Entwurf dem breiten Publikum vorstellt, und dem Staatsbürger ein
Mitspracherecht eingeräumt wird, ist diese Vernehmenslassung gleichwohl
limitiert.
Das Konzil wird vor allem Kommentare auf Grund ihrer
Webseiten per Email, Briefpost und Fax erhalten, dadurch wird eine
Vielzahl von Bürgern ausgeschlossen, hauptsächlich in den ländlichen
Gebieten, wo es nur limitierten oder keinen Zugang zum Internet gibt und
sie somit von der ganzen Initiative nicht in Kenntnis gesetzt werden
können. Um diese Schwachstelle in der Kampagne zu kompensieren sind
landesweit Forums organisiert worden, um so, zusammen mit den Antworten
aus der elektronischen Umfrage, die repräsentative öffentliche Aussage
eines breiten Publikums zu erhalten. Der Zeitraum für diesen
Öffentlichkeitsprozess ist vom 12. Mai bis zum 12. Juni 2003 angesetzt
worden.
Sollte der oben aufgeführte Öffentlichkeitsprozess
den erwarteten Erfolg bringen, so wird diese Vorgangsweise als Modell für
alle zukünftigen Gesetzesentwürfe zum Einsatz kommen. Es sollte
demzufolge keine Gesetzesgebung mehr in Kraft gesetzt werden, ohne dass
sie einer unverfälschten, öffentlichen Meinungsumfrage unterzogen wurde.
Das wird in Zukunft mithelfen, Konflikte in hohem Masse zu eliminieren und
dadurch zur Stabilität der Gesellschaft als Ganzes beitragen.