In der Sessionswoche Anfang Juni beriet der Senat über
zwei Gesetzesentwürfe, die vom Haussprecher eingebracht wurden. Der eine
Entwurf betrifft den Nationalen Polizei Akt, der vom Parlament am 7. Mai
2003 an den Senat überstellt wurde. Der andere Entwurf befasst sich mit
dem Akt der Untersuchungsvorgänge bei speziellen Fällen, der in der
Folgewoche im Senat zur Debatte stand. Bei beiden Entwürfen spielt die
Polizei eine wichtige Rolle, und der Senat hatte diese Entwürfe zur
Vernehmlassung zuzulassen. Für eine eventuelle Gesetzesänderung auf
Grund der vorerwähnten Entwürfe braucht es keine konstitutionelle
Amtsgewalt. Es ist der Willkür des Parlamentes und der Regierung
unterstellt, beide Amtsstellen werden von der Thai Rak Thai Partei
dominiert, ob sie Änderungsvorschläge des Senates berücksichtigen
wollen, oder ob man an den Originalgesetzentwürfen festhalten soll.
Diese Vorlagen haben im Senat viel Staub aufgewirbelt
und haben Fragen in bezug auf die durch die Konstitution garantierte
Menschenwürde, individuelle Rechte und Freiheit ausgelöst. Kurz gesagt,
diese neuen Gesetzentwürfe gewähren der Polizei und den
Spezialuntersuchungsbehörden und Beamten mehr Macht und Befugnisse zu
Lasten von Rechten und der Freiheit von Einzelpersonen, die unter zehn
separaten Artikeln der Charta garantiert sind.
Sollten diese beiden Gesetzesvorlagen in Kraft gesetzt
werden, ist die Polizei bevollmächtigt an welchem Ort auch immer
Nachforschungen anzustellen, jedes Fahrzeug anzuhalten, sich in jedes Haus
oder jede Wohnung Zutritt zu verschaffen, nach der Suche von
Gesetzesbrechern auch während der Nacht, und dies ohne einen Such- oder
Haftbefehl. Die Polizei würde auch die Befugnisse haben, Besitztümer,
gleich welcher Art, zu beschlagnahmen, Telefongespräche abzuhören, wann
immer dies angebracht wäre.
Der Nationale Polizei-Akt ist eine Verbindung aller die
Polizei betreffenden Gesetze. Er schreibt vor, dass die Nationale Polizei
eingegliedert ist im Nationalen Polizeibüro- und Kommando. Ein nationales
Polizeikomitee wird die Politik und Richtlinien festlegen.
Persönliche Angelegenheiten, Versetzungen und
Beförderungen werden von der Polizeibeamten-Kommission bestimmt. Neue
Positionen (Arbeitsstellen) ohne Rang sind vorgesehen. Untersuchungsbeamte
sind vom übrigen Polizeipersonal in Zukunft zu trennen, um die
Untersuchungsarbeit zu verbessern. Ein Fond wird eingerichtet werden um
die nötigen Finanzmittel bereitzustellen, um so die Effizienz in den
Untersuchungsarbeiten zu steigern.
Artikel 6 hält fest, dass der Premierminister die
Verantwortung und Kontrolle für die Durchsetzung für den Polizeiakt hat,
und demzufolge befugt ist, in diesem Zusammenhang ministerielle Befehle zu
erteilen.
Im Artikel 7 ist aufgeführt, dass das nationale
Polizeibüro eine juristische Einheit unter dem Kommando des
Premierministers darstellt, und die Befugnisse hat, alle Aktivitäten von
Polizeioffizieren zu überwachen und zu kontrollieren. Im Klartext, dem
Premierminister wird mittels Vorschrift mehr Macht eingeräumt um so den
Polizeiapparat zu managen und zu kontrollieren. Es ist noch nie da
gewesen, und daher beispiellos, dass eine Vorschrift (Gesetz) Politikern
die direkte Kontrolle über die nationale Polizei einräumt.
Der Akt für Untersuchungsvorgänge bei speziellen
Fällen sieht die Ernennung von Spezialuntersuchungsbeamten im Range von
Generaldirektoren oder deren Stellvertreter vor.
Artikel 4 beschreibt, dass der Justizminister die
Befugnis und Kontrolle zur Durchsetzung des vorgenannten Aktes haben soll,
aber im Folgeartikel 5 ist erwähnt, dass ein Spezialfall-Komitee zu
etablieren ist, mit dem Premierminister als Vorsitzenden und dem
Justizminister als dessen Stellvertreter (Vize-Vorsitzender). Die weiteren
Mitglieder dieser Kommission sind die permanenten Sekretäre des Justiz-,
Finanz- und Außenministeriums, der Staatsanwalt, der Nationale
Polizeichef, der Generalsekretär des Konzils des Staates, der
Generaldirektor der Rechtsabteilung des Militärs und weitere neun
Experten, gewählt vom Kabinett. Eine solche Organisation unter der
totalen Herrschaft des Premierministers beunruhigt die Senatoren, die
über dessen überwältigenden politischen Einfluss betroffen sind, der im
Falle eines unethischen Premierministers leicht missbraucht werden
könnte.
Untersuchungen, die von der Spezialfall-Kommission
behandelt werden sollen, sind Fälle von Betrug an der Öffentlichkeit,
Verstöße gegen die Gesetze des Wettbewerbrechtes, Banken,
Finanzgeschäfte aller Art, Fremdwährungen, Konsumentenschutz,
Markenrecht, Urheberrecht, geistiges Eigentum, Geldgeschäfte,
Kompensation von Steuern und Tarifen, Publikumsgesellschaften,
Geldwäscherei, Börsengeschäfte, um einige zu nennen.
Dieses Gesetz entbindet die konstitutionellen
Vorschriften, welche die individuellen Rechte und Freiheiten, aufgeführt
in den zehn Artikeln der Charta, schützen.
Viele Senatoren sind geneigt diese Gesetzesvorlagen
abzulehnen, um die in der Konstitution garantierten individuellen Rechte
und Freiheiten zu schützen, und den Staat davor zu bewahren in einen
Polizeistaat umgewandelt zu werden. Die Thais haben schon einmal ihre
bittere Erfahrung unter einem solchen Regime gemacht, das dem Motto
nachlebte: „Es gibt nichts unter der Sonne Thailands was die Polizei
nicht tun kann."