Markenschutz oder Verbraucherschutz?

Franz Schmid

Diese Woche verkündeten sowohl die Europäische Union als auch die thailändische Regierung ihre Spitzenprodukte im Lebensmittelbereich zukünftig durch Patente weltweit schützen zu lassen.

Dies spiegelt einen Trend im Globalisierungszeitalter wider eine gewisse Identität von ausgewählten Erzeugnissen zu erhalten. Denn in vielen Fällen ist es heute nicht mehr möglich zu sagen, wo einzelne Produkte ihren Herstellungsursprung haben.

Beiden Gesetzesvorlagen geht es darum, gewissen Produkten einen Status zu verleihen, der in erster Linie als Gebiets- und Herstellerschutz offensichtlich wird, in der Zielsetzung der Gesetzesvorlagen jedoch den Verbraucherschutz deklariert. In der Europäischen Union wurde eine Liste von Lebensmitteln erstellt, die von der Gemeinschaft als schutzwürdig empfunden wurden. Darauf findet sich Mozarella, Champagner und Portwein, um nur ein paar zu nennen. Wenn es nach dem Willen der Gesetzgeber geht, sollen in Zukunft nur noch die Produkte den einschlägigen Namen tragen dürfen, die im jeweiligen Ursprungsland mit den jeweiligen Grundstoffen hergestellt wurden. Büffelmilch für Mozarella und Trauben aus der Champagne für Champagner. Mozarella aus Neuseeländischer Kuhmilch und Champagner mit Trauben aus Chile müssen dann unter einem neuen Namen angeboten werden. Dies führt in erster Linie zur Verbraucherverunsicherung.

Den gleichen Weg geht nun Thailand mit dem hier angebauten und hochwertigen Jasminreis. In Zukunft wird dieser Reis weltweit unter einem geschützten Namen vertrieben. Für Jasminreis aus Indonesien muss daher ein neuer Name gefunden werden.

Dies entspricht keinem Verbraucherschutz sondern eindeutig dem Markenschutz der jeweiligen originären Ursprungsländer und zeigt deutlich die Handschrift von Lobbyisten. Auf lange Sicht dürfte dies auch die, dank der Globalisierung geschaffene Vielfältigkeit für den Verbraucher schmälern.

Diese neuen Regelungen sind ein weiteres Kapitel in der Diskussion bzgl. der Überlastung von freiem Handeln durch nicht durchdachtes Bürokratiehandeln. Feinschmecker und Personen die es sich leisten können, werden mit oder ohne Markenschutz immer zu den Originalprodukten greifen. Wenn es an Wissen mangelt, genügt immer noch ein Blick auf den Herkunftsausdruck. Der jetzige Zustand dient aber vor allen den Konsumenten, welche die vielleicht hohen Preise der Originalprodukte nicht zahlen können oder wollen, aber dennoch nicht auf diese Lebensmittel verzichten wollen. Warum sollen Trauben aus Südamerika oder Australien nicht genauso gut geeignet sein – oder vielleicht noch besser – um einen hervorragenden Champagner herzustellen? Thailand verfügt im Norden über eine große Büffelpopulation. Wieso soll diese Büffelmilch nicht dazu verwendet werden um einen besonderen Käse herzustellen und diesen auch unter dem Namen Mozarrela zu vertreiben? Frankreich und Italien werden immer mit einem Ruf für besonderen Wein und Käse assoziiert und dies wird auch in Zukunft so bleiben da dieser Ruf über Jahrhunderte aufgebaut wurde. Der einzelne Verbraucher kann also nur hoffen, dass die Regulierungswut, welche mittlerweile ein globales Phänomen wurde, viele Spezialitäten der einzelnen Länder dieser Erde nicht in ein rechtliches Vakuum packt, um so ihren kulinarischen Siegeszug frei von Beschränkungen antreten zu können. Denn wenn sich jetzt auch noch die chinesische Regierung an diesen Vorhaben beteiligt, dürfte es für die Freunde der chinesischen Küche schlecht aussehen. Alle welche schon einmal in China waren, waren sicherlich von der chinesischen Küche enttäuscht, was jedoch nicht an den Künsten der dortigen Köche lag, sondern an der minderen Qualität der dortigen Lebensmittel. Sollten in Zukunft also nur noch Enten aus Peking den wohlklingenden Namen tragen dürfen, wird diese Spezialität aus den Kochbüchern dieser Welt wohl bald verschwunden sein.