Die Verfassung (Sektion 66) verpflichtet alle
Thaibürger, die Nation, den König und die demokratische Regierung zu
schützen, mit dem König als Staatsoberhaupt. Da die Regierung das Land
nach eigenem Gutdünken regieren kann, stellt sich die Frage, ob
Bûrger/innen das Recht haben, der Regierung zu widersprechen.
Wenn das Volk eine andere Meinung als die
Regierungsmächtigen hat, muss man deshalb davon ausgehen, dass das Volk
sein Land nicht liebt, oder versagt hat seine verfassungsmäßigen
Pflichten zu erfüllen?
Im Falle wo die Regierung für Thailand einen bindenden
Vertrag mit einem andern Land, mit einer höheren landwirtschaftlichen
Produktionskapazität eingeht, und ein solches Vertragswerk negative
Folgen für die Thai Bauern haben wird und demzufolge die Thai Bauern,
unterstützt von gleichgesinnten Akademikern, ihren Unmut kund tun, ist
das ein Zeichen von mangelnder Liebe zum Vaterland?
Das zuständige Komitee des Senates für ausländische
Angelegenheiten hat kürzlich über die abgeschlossenen
Freihandelsabkommen mit China und Indien und den in Vorbereitung stehenden
Abkommen, wie z.B. mit der USA, Australien, Bahrain und Japan, debattiert.
Das Komitee ist betroffen, dass das Volk, ebenso wie
viele Senatoren, über die Details dieser Abkommen nicht vorgängig
informiert wurden. Die Details dieser Abkommen wurden erst nach
Unterzeichnung veröffentlicht.
Die schmerzhaften Auswirkungen, der durch die Regierung
eingegangenen Vereinbarungen mit dem IMF (Internationaler Währungsfond)
sind immer noch in bester Erinnerung, eine Vereinbarung, von der das Volk
nichts wusste. Erst als das Land in eine totale Finanzkrise schlitterte,
erfuhr das Volk die volle Wahrheit über die eingegangenen 11 sogenannten
Sklavenverträge (Knüppelverträge) mit dem IMF.
Was die Freihandelsabkommen anbetrifft, die Thailand
mit China, Indien, der USA und andern Ländern abgeschlossen hat oder
abschließen wird, wurde das Volk nur insofern informiert, dass es sich
dabei um Länder mit großen Märkten und einem
Milliarden-Konsumentenpotential für Thai Produkte handle und den Thai
Bauern dadurch die Möglichkeit öffne an diese Länder, mehr Reis,
Tapioka und Lohngans zu verkaufen.
Die Regierung vermittelte den Eindruck, als ob diese
Länder zukünftig die Überschüsse landwirtschaftlicher Produkte
aufkaufen würden. Mit keinem Wort wurde erwähnt, dass diese Länder
selber über enorme Produktionskapazitäten (Überkapazitäten) verfügen,
die jene Thailands um ein vielfaches übersteigen, und deshalb ein
permanentes Risiko von eigenen Überschüssen in diesen Ländern besteht,
die abverkauft werden müssen.
Ebenso wird nirgends erwähnt, dass den Bauern der
Länder, mit denen Thailand Freihandelsabkommen abgeschossen hat, von
ihren Regierungen großzügige Subventionen und „Hi-Tech"-Hilfen
erhalten, und diese dadurch mühelos die Konkurrenzfähigkeit der
Thaibauern mit ihren Produkten untergraben können.
In der Verfassung ist festgehalten, dass das Volk an
Entscheidungen beteiligt werden soll und verfügt, dass die Regierung von
dieser Regelung Gebrauch machen sollte (Sektion 56 und 76). Die Regierung
hat jedoch dazu geschwiegen und das Informationsrecht in Angelegenheiten
mit denen sie beschäftigt ist, an die Kandare genommen und dies nicht nur
gegenüber dem Volk. Auch gewählte Senatoren haben keine Chance sich zu
äußern oder gar ein Mitspracherecht in jeglicher Entscheidungsfindung zu
erhalten.
Trotz dem in der Verfassung verankertem Recht auf
Information, kann die Regierung Sicherheitsgründe aufführen, um ihr
Stillschweigen zu rechtfertigen. Das Volk erfährt von solchen Geschäften
erst wenn sie vom Staat besiegelt sind, aber nur jene Leute, die von
Regierungsbeamten ausgewählt werden.
Was können Volksvertreter tun um die Administration
der Regierung zu überwachen?
Gestützt auf die Verfassung können sie eine Motion
einreichen. Das soll aber nicht heißen, dass sie für Angelegenheiten,
die von der Regierung als „sensibel" klassiert sind eine Antwort
erhalten werden.
Sie können im weiteren versuchen eine Debatte im Senat
zu lancieren, dazu benötigt es jedoch eine drei Fünftel Mehrheit (120
Stimmen) des Senates.
Die Verfassung gibt der Regierung viele Möglichkeiten
um guten Willen und Verständnis unter der Bevölkerung zu kreieren.
Wenn die Regierung der Ansicht ist, dass ein
Regierungsgeschäft Nationale- oder Volksinteressen beeinflussen könnte,
kann der Premierminister, nach eigenem Ermessen, die Führer des
Parlamentes konsultieren, mit der Absicht, in der „Government
Gazette" einen Aufruf für ein Referendum zu publizieren. Eine solche
Publikation hat jedoch bloß die Wirkung eines Rates an den Staat in der
besagten Angelegenheit (Sektion 214).
Ist es nicht höchste Zeit, dass den
Staatsbürgern/innen in Thailand endlich erlaubt wird, in Sachen die ihre
vitalen Interessen beeinflussen, und gestützt auf die Grundsätze
demokratischer Ideologie, ein Mitspracherecht einzuräumen?