Jede Person, die eines kriminellen Deliktes angeklagt
ist, bis zur Gerichtsverhandlung in Untersuchungshaft einsitzen muss, das
Gerichtsurteil in der Folge festhält, dass diese Person das Vergehen
nicht begangen hat oder das Vergehen nicht als gesetzeswidrig geahndet
werden kann, hat gemäss den im Gesetz stipulierten
Ausführungsbestimmungen Anrecht auf eine angemessene Entschädigung,
Spesenvergütung und die Wiederherstellung aller aberkannten Rechte, die
auf Grund des angeklagten Vergehens entzogen sind.
Diese Verfügung ist in der Verfassung des Jahres 1997,
Sektion 246, festgehalten. Im Laufe des Jahres 2001 wurde die besagte
Bestimmung überholt mit der Verfügung zur Durchsetzung des „Aktes
über die Entschädigungsregelung für Betroffene in kriminellen
Fällen".
Der Entschädigungsanspruch ist eine Vergütung für
die Leiden während der Gefängnishaft, und die Spesenvergütung zur
Begleichung der Auslagen für Einkommensausfall, medizinische Behandlung,
Rehabilitation physischer Schäden, ausgelöst durch die Inhaftierung,
Todesfolge, als Ursache der Strafverfolgung und/oder Inhaftierung, sowie
für alle durch die Haft verursachten Nebenkosten.
Durch Verfügungen und Gesetze garantiert die Charta
Gerechtigkeit für jedermann, der unberechtigt verurteilt und eingesperrt
wird, und im nachhinein als unschuldig aus der Haft entlassen werden muss.
Es gibt viele Berichte von unschuldigen Leuten, die „Opfer"
wurden durch absichtliche und gerichtliche Willkür-Aktionen oder aus
Nachlässigkeit der Obrigkeit. Viele von diesen „Opfern" kommen aus
sehr armen Verhältnissen. Im Verhaftungsfall verfügen sie über kein
Geld, um sich einen Anwalt leisten zu können und/oder gegen Kaution auf
freien Fuß gesetzt zu werden. Als Resultat bleiben sie in Strafverwahrung
(Untersuchungshaft) bis zur Urteilsverkündung, was im Extremfall bis zu
10 Jahren dauern kann.
Diese mittellosen „Opfer" haben in der Regel
eine ungenügende Ausbildung und sind daher auch nicht informiert über
die ihnen durch die Verfassung garantierten Rechte.
Erstaunlicherweise und aus welchen Gründen immer, gibt
es, seit das Gesetz des Entschädigungsanspruches in kriminellen Fällen
in Kraft ist, keine Berichte von einer Menschenseele, die zu Unrecht in
Haft genommen und in der Folge, eine durch das Gesetz garantierte
Entschädigung ausbezahlt wurde.
Der wahrscheinlichste Grund dafür ist, dass die
Betroffenen sich ihrer Rechte nicht bewusst sind, und sie daher ihren
Entschädigungsanspruch nicht geltend machen. Die Prozessordnung schreibt
vor, dass, wenn der Staatsanwalt innerhalb der vom Gesetz vorgeschriebenen
Frist von 30 Tagen keinen Einspruch gegen das Gerichtsurteil erhebt, der
Fall als abgeschlossen gilt.
Zu berücksichtigen ist im Weiteren, dass ein Einspruch
nur erfolgen kann für jene Fälle, die aktenkundig gemacht wurden seit
das Gesetz für die Entschädigungsregelung in kriminellen Fällen die
Rechtskraft erlangt hatte. Für Betroffene, denen es an den nötigen
finanziellen Mitteln fehlt, einen Prozess für den Schadensanspruch
entsprechend den Gesetzesbestimmungen zu führen, ist gemäss Sektion 22
des oben erwähnten Aktes, die Möglichkeit gegeben, innerhalb
Jahresfrist, gerechnet ab dem Datum der Unschuldserklärung des Gerichtes,
ein Gesuch direkt an ein spezielles Komitee des Justizministeriums in
Bangkok zur Beurteilung einzureichen.
Es ist eine absolute Notwendigkeit und Aufgabe des
Staates seine Bürger/innen besser über ihre Rechte zu informieren, z. B.
durch die Schaffung von kostenlosen staatlichen
Rechts-Informationszentren, vor allem in ländlichen Provinzen, wo
Staatsbürger/innen über ihre durch die Verfassung und das Gesetz
garantieren Rechte aufgeklärt werden. Nur so wird es in Zukunft möglich
sein der Staatswillkür ein Ende zu bereiten und von der Gerichtsbarkeit
unschuldig verfolgte und/oder inhaftierte Personen über ihre
Rechtsmöglichkeiten zu belehren.