Rechtspraxis in Thailand
2. Jahrgang
Ausgabe Nr. 51

21. Dezember - 27. Dezember 2003
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Premprecha Dibbayawan, Rechtsanwalt (MCI, Miami Universität) Verwaltungsratspräsident der swissSiam Gruppe

Die Rechte eines Staatsbürgers, aber wo ist die Aufklärung?

Jede Person, die eines kriminellen Deliktes angeklagt ist, bis zur Gerichtsverhandlung in Untersuchungshaft einsitzen muss, das Gerichtsurteil in der Folge festhält, dass diese Person das Vergehen nicht begangen hat oder das Vergehen nicht als gesetzeswidrig geahndet werden kann, hat gemäss den im Gesetz stipulierten Ausführungsbestimmungen Anrecht auf eine angemessene Entschädigung, Spesenvergütung und die Wiederherstellung aller aberkannten Rechte, die auf Grund des angeklagten Vergehens entzogen sind.

Diese Verfügung ist in der Verfassung des Jahres 1997, Sektion 246, festgehalten. Im Laufe des Jahres 2001 wurde die besagte Bestimmung überholt mit der Verfügung zur Durchsetzung des „Aktes über die Entschädigungsregelung für Betroffene in kriminellen Fällen".

Der Entschädigungsanspruch ist eine Vergütung für die Leiden während der Gefängnishaft, und die Spesenvergütung zur Begleichung der Auslagen für Einkommensausfall, medizinische Behandlung, Rehabilitation physischer Schäden, ausgelöst durch die Inhaftierung, Todesfolge, als Ursache der Strafverfolgung und/oder Inhaftierung, sowie für alle durch die Haft verursachten Nebenkosten.

Durch Verfügungen und Gesetze garantiert die Charta Gerechtigkeit für jedermann, der unberechtigt verurteilt und eingesperrt wird, und im nachhinein als unschuldig aus der Haft entlassen werden muss.

Es gibt viele Berichte von unschuldigen Leuten, die „Opfer" wurden durch absichtliche und gerichtliche Willkür-Aktionen oder aus Nachlässigkeit der Obrigkeit. Viele von diesen „Opfern" kommen aus sehr armen Verhältnissen. Im Verhaftungsfall verfügen sie über kein Geld, um sich einen Anwalt leisten zu können und/oder gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt zu werden. Als Resultat bleiben sie in Strafverwahrung (Untersuchungshaft) bis zur Urteilsverkündung, was im Extremfall bis zu 10 Jahren dauern kann.

Diese mittellosen „Opfer" haben in der Regel eine ungenügende Ausbildung und sind daher auch nicht informiert über die ihnen durch die Verfassung garantierten Rechte.

Erstaunlicherweise und aus welchen Gründen immer, gibt es, seit das Gesetz des Entschädigungsanspruches in kriminellen Fällen in Kraft ist, keine Berichte von einer Menschenseele, die zu Unrecht in Haft genommen und in der Folge, eine durch das Gesetz garantierte Entschädigung ausbezahlt wurde.

Der wahrscheinlichste Grund dafür ist, dass die Betroffenen sich ihrer Rechte nicht bewusst sind, und sie daher ihren Entschädigungsanspruch nicht geltend machen. Die Prozessordnung schreibt vor, dass, wenn der Staatsanwalt innerhalb der vom Gesetz vorgeschriebenen Frist von 30 Tagen keinen Einspruch gegen das Gerichtsurteil erhebt, der Fall als abgeschlossen gilt.

Zu berücksichtigen ist im Weiteren, dass ein Einspruch nur erfolgen kann für jene Fälle, die aktenkundig gemacht wurden seit das Gesetz für die Entschädigungsregelung in kriminellen Fällen die Rechtskraft erlangt hatte. Für Betroffene, denen es an den nötigen finanziellen Mitteln fehlt, einen Prozess für den Schadensanspruch entsprechend den Gesetzesbestimmungen zu führen, ist gemäss Sektion 22 des oben erwähnten Aktes, die Möglichkeit gegeben, innerhalb Jahresfrist, gerechnet ab dem Datum der Unschuldserklärung des Gerichtes, ein Gesuch direkt an ein spezielles Komitee des Justizministeriums in Bangkok zur Beurteilung einzureichen.

Es ist eine absolute Notwendigkeit und Aufgabe des Staates seine Bürger/innen besser über ihre Rechte zu informieren, z. B. durch die Schaffung von kostenlosen staatlichen Rechts-Informationszentren, vor allem in ländlichen Provinzen, wo Staatsbürger/innen über ihre durch die Verfassung und das Gesetz garantieren Rechte aufgeklärt werden. Nur so wird es in Zukunft möglich sein der Staatswillkür ein Ende zu bereiten und von der Gerichtsbarkeit unschuldig verfolgte und/oder inhaftierte Personen über ihre Rechtsmöglichkeiten zu belehren.

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