Anlässlich seines Geburtstages hat Seine Majestät der
König in einer Ansprache am 4. Dezember 2003 an die Regierung und sein
Volk auf die mehr als 2500 Toten hingewiesen, die im Frühjahr 2003 im
Krieg gegen die Drogen ihr Leben gelassen haben. Es ist bis heute in
manchen Fällen noch ungeklärt, wie diese Leute getötet wurden.
Auf dem Höhepunkt dieses Krieges meldeten die Medien
täglich, auf der Basis von Polizeirapporten, über viele neue Tote. Diese
Berichte bestätigten, dass die Polizei, die von der Regierung
herausgegebene Parole, radikal gegen die Drogendealer und
Drogenkonsumenten vorzugehen, befolgte. Der Mangel an Toten in direkter
Verbindung mit Drogendelikten lässt jedoch den Schluss zu, dass es der
Gerichtsbarkeit an Effizienz fehlte und die dafür verantwortlichen
Polizeifunktionäre in den einzelnen Provinzen in Ermangelung von „Erfolgen"
nicht ausgezeichnet werden konnten. Sie wurden von ihren Vorgesetzten gar
als Versager abgestempelt, da sie ihr „Plansoll" nicht erfüllten
oder aber der Verfolgung persönlicher Interessen bezichtigt.
Staatsangestellte wetteiferten im Krieg gegen die Drogen untereinander um
unter den Ersten zu sein, die einen „sauberen" Bezirk aufweisen
konnten.
Aufgrund von Berichten, wurden die Morde nicht im
Kreuzfeuer mit der Polizei begangen, sondern dass rivalisierende
Drogenbosse und Drogenbandenmitglieder sich gegenseitig umbrachten, um
Mitwisser über die verbotene Tätigkeit für ewig zum Schweigen zu
bringen. Je mehr sich solche Morde häuften, desto weniger wurde darüber
berichtet. Die Statistiken über diese Morde (siehe nachstehend) wurden
nicht nur von der Öffentlichkeit, diplomatischen Kreisen und den
Menschenrechtsorganisationen, sondern auch von der Polizei, mit Schrecken
notiert.
Wir wissen bis heute nicht, ob diese Tode und die
Hintergründe untersucht und die mutmaßlichen Täter verhaftet wurden
oder nicht.
Es muss nun ein sauberes Verfahren eingeleitet werden,
um diese Morde zu untersuchen und die Ergebnisse müssen den zuständigen
Gerichten zur Abklärung überstellt werden, unter Berücksichtigung der
Sektion 150 (Versuch und Befehl) des Kriminalverfahrenskodexes.
In den Fällen wo der Mord oder die Tötung durch einen
Beamten begangen wurde, der geltend macht, in Ausübung seiner Pflicht
gehandelt zu haben oder der Tod in Haftverwahrung durch einen Beamten
verursacht wurde, der geltend macht, in Ausübung seiner Pflicht gehandelt
zu haben, muss der Untersuchungsbeamte den entsprechenden Autopsie-Bericht
der Staatsanwaltschaft zustellen, damit diese ein Gesuch zur Abklärung an
das Gericht der zuständigen Provinz einreichen kann, wo sich der Leichnam
befindet.
Das Gesuch dient für die Einleitung eines
Prozessverfahrens und der, vom Gericht ausgestellte, Befehl muss folgende
Angaben enthalten: Wo der Getötete aufbewahrt ist, Ort und Datum des
Schauplatzes, sowie Motiv und die Art und Weise die zum Tode führte. Wenn
der Tod durch eine andere Person herbeigeführt wurde, muss der
Gerichtsbefehl den Namen, Wohnort und besondere Merkmale der
verdächtigten Person, sofern bekannt, enthalten, belegt durch die
ermittelten Untersuchungsergebnisse.
Das Gericht hat für seine Ermittlungen die
Prozessdaten eines Falles 15 Tage im Voraus bekannt zu geben. Der
verantwortliche Untersuchungsbeamte (Staatsanwalt) muss gemäss Paragraph
1 der Prozessordnung, alle Beweise und die Zeugen beibringen, die im
Zusammenhang mit dem Tode des Opfers stehen. Die Prozessordnung hält
ebenfalls fest, dass der Ehemann, Ehefrau, Mutter, Vater, Geschwister,
Verwandte, Vormund, Nachfolger oder legitimierter Gesetzesvertreter des
Opfers das Recht haben, ein Gesuch an das Gericht zur Überprüfung der
Identität des von Staatsanwalt vorgeschlagenen Zeugen einzureichen,
eigene Zeugen vorzuschlagen oder einen Rechtsanwalt zu beauftragen ihre
Rechte zu vertreten.
Es stellen sich im vorliegenden „Fall" folgende
Fragen: Hat die Polizei und der Staat alles unternommen, um die durch das
Gesetz festgelegten Verfahren und Anordnungen durchzusetzen? Wie viele
dieser Tötungsdelikte wurden von der Polizei untersucht, und wie viele
Autopsien wurden durchgeführt? Haben Hinterbliebene Gesuche zur
Aufklärung der Todesfolge der Opfer eingebracht? Die Gerichtsbarkeit hat
bis heute keine befriedigenden Angaben gemacht über wie viele Opfer durch
eine außergerichtliche Tötung durch die Polizei (extrajudictial killing)
hingerichtet wurden, oder bekannt gegeben, wer den Befehl gab die besagten
Personen zu töten.
Ein weiterer Punkt betrifft die sogenannten Morde unter
den „Führungsspitzen" der Drogenmafia. Solche Morde sind in den
Polizeirapporten erklärt, dass die Opfer durch Drogenbosse selber oder
deren Adjutanten umgebracht wurden um ihre Identität und Tätigkeit vor
dem Gesetz anonym zu halten.
Die Polizei hat nie einen Versuch unternommen solche
„Täter" aufzuspûren und zu verhaften, geschweige denn die
Hintergründe aufzuklären auf wessen Lohnliste das Opfer stand, und wen
das Opfer hätte denunzieren können. Man tut sich deshalb schwer diese
Geschichten von imaginären „Hintermännern", die aller
Wahrscheinlichkeit nach nicht existieren, zu glauben. Die Polizei konnte
bisher keine dieser Täter verhaften, und mangels an Fakten und Beweisen
in diesen Tötungsdelikten wurden diese Fälle erfolglos abgeschlossen.
Aufgerüttelt durch die Rede Seiner Majestät hat die
Regierung und die Polizei bekräftigt, alles zu unternehmen um Transparenz
und Klarheit in dieser „Angelegenheit" zu schaffen, und die
Öffentlichkeit vollumfänglich zu informieren.
Nach dem Motto „besser spät als nie" hat die
Polizei nun die Möglichkeit ihren angeschlagenen Ruf zu bereinigen und
die Regierung, Thailand gebrandmarktes Image der Tolerierung
außergerichtlicher Tötungen durch die Obrigkeit und offenkundige
Verstöße gegen die Menschenrechte, ins rechte Licht zu stellen.
Auszug aus der Mord Statistik der Nationalen Polizei (im
Dezember 2003)
Eine Analyse der Nationalen Polizei über die
Todesfälle und Untersuchungen im Krieg gegen die Drogen und anderer
Vergehen vom 1. Februar 2003 bis 30. April 2003 zeigt folgende Daten.
Total wurden im oben genannten Zeitraum in 2.598
Vorfällen, 2.849 Personen getötet.
Ermordungen im Zusammenhang mit Drogendelikten: 1.176
Vorfälle, 1.329 Getötete
Ermordungen ohne Zusammenhang mit Drogendelikten: 1.422
Vorfälle, 1.520 Getötete
Der oberste Polizeichef, General Sant Sarutanond gab
anlässlich einer Pressekonferenz im Dezember 2003 zu, dass die Polizei
bei 1.164 „Ermordeten" im Zusammenhang mit dem Krieg gegen die
Drogen über Motiv und Umstände noch immer im Dunkeln tappe. Ebenso
wurden keine Namen und Beweise in den einzelnen Fällen bekannt gegeben,
die es den betroffenen Hinterbliebenen der Opfer ermöglichen würde die
Angaben der Polizei zu überprüfen und/oder zu hinterfragen.
Hoffen wir im Interesse aller, Regierung, Polizei, Volk
und Opfern, dass die Wahrheitsfindung in dieser „Angelegenheit",
innerhalb der nützlicher Frist, zu einem positiven Ende gebracht werden
kann, und alle Hintergrundinformationen, die zu den Ermordungen führten,
offen dargelegt werden.