Seit der damalige Innenminister, und jetziger
stellvertretender Premierminister, Seine Exzellenz Purachai Piumsombun, im
Jahre 2000 die Kampage zur Erneuerung der Gesellschaftsordnung begann, und
nachdrücklich anordnete, die entsprechenden Gesetze durchzusetzen,
vergeht kein Tag, wo die Medien nicht über Verstöße gegen diese Ordnung
berichten. Auch Kinder und Jugendliche sind von dieser
Gesellschaftsordnung nicht ausgeschlossen.
Jugendlichen unter 18 Jahren ist es verboten nach 22
Uhr ohne Begleitung Erwachsener Restaurants, Discos, Internet-Cafes oder
Kinos zu besuchen oder schlechthin sich alleine auf öffentlichem Grund
aufzuhalten.
Diese Anordnung scheint nun auch im Ausland Schule zu
machen. Der neue Generalsekretär der deutschen CSU (Christlich Soziale
Union), bayerische Schwesterpartei der CDU (Christlich Demokratische
Union), zur Zeit Oppositionspartei im deutschen Bundestag, hat einen Plan
unter dem Titel „Ausgehverbot für Kinder unter 14 Jahren"
vorgestellt.
Dieser Plan wird in deutschen Familien für heftige
Diskussionen sorgen. Die CSU will zum Schutz der Jugend ein Ausgehvebot
für Kinder durchsetzen. Nach 20 Uhr sollen Jugendliche unter 14 Jahren
nur noch in Erwachsenenbegleitung das Elternhaus verlassen dürfen.
Um Verwahrlosung und Drogenmissbrauch gerade bei
Kindern einzuschränken, fordert der CSU-Plan eine Verschärfung der
gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze von Kindern und Jugendlichen in der
Öffentlichkeit (JÖSchG). Diese gesetzlichen Bestimmungen sollen um einen
zusätzlichen Paragraphen erweitert werden, der für Kinder unter 14
Jahren nach 20 Uhr eine obligatorische Erwachsenenbegleitung festschreibt.
Außerdem fordert der Plan, dass Eltern, die ihre Kinder verwahrlosen
lassen, vom Staat stärker zur Verantwortung gezogen werden sollen, indem
Eltern das Sorgerecht im Schnellverfahren entzogen werden kann, wenn sie
die Sorge für ihre Kinder wiederholt vernachlässigen. Bisher ist der
Paragraph 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), entsprechend der
Initiative, zu lasch angewandt worden. Viel zu selten wird das Sorgerecht
eingeschränkt oder entzogen, und die Kinder müssen weiter leiden, bis
eine gerichtliche Verfügung in Kraft tritt.
Hintergrundinformationen der Initiative zeigen auf,
dass früher der Ladendiebstahl das klassische Delikt von Kindern und
Jugendlichen war. Heute greifen schon 14-jährige immer öfter zur Waffe,
begehen Körperverletzungen oder Drogenmissbrauch. Die zunehmende
Gewaltbereitschaft von Kindern und Jugendlichen ist erschreckend.
Ein Blick in die landesweite Kriminalstatistik für das
Jahr 2002 zeigt, dass die Zahl der tatverdächtigen Jugendlichen im
Bereich Körperverletzung im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 Prozent, bei
Rauschgiftdelikten um 1,9 Prozent und bei Straftaten gegen das
Waffengesetz sogar um 19,7 Prozent angestiegen ist. Es gab allein 13.716
Delikte von Körperverletzungen durch Kinder im Alter bis zu 14 Jahren.
In den meisten Fällen dieser Gesetzesverstöße spielt
der familäre Hintergrund eine besondere Rolle. Viele jugendliche
Straftäter kennen nichts anderes als Trunksucht oder Gewalttätigkeiten
ihrer Eltern. In einem solchen Umfeld können keine verantwortungsvollen
Bürger heranwachsen. Wenn die Familie versagt, dann muss der Staat
eingreifen.
Die Einführung des Planes soll in 2 Stufen erfolgen
und ist mit gravierenden Maßnahmen ausgestattet. Eltern, die zum
wiederholten Mal ihr(e) Kind(er) vernachlässigen, sollen das Kindergeld
und die Sozialhilfe gekürzt werden. Das soll eine ernste Warnung sein,
denn Eltern, die ihre Kinder vernachlässigen, geben das Geld ohnehin
nicht für das Wohl ihres Nachwuchses aus. Im weiteren sollen solche
Eltern zur Beratung ins Jugendamt vorgeladen werden.
Sollten diese Maßnahmen keinen Erfolg haben, soll die
zweite Stufe in Kraft treten, die vorsieht, dass die betroffenen Kinder
aus der Obhut ihrer Eltern, dem für sie gefährlichen Umfeld, entzogen
werden, in Heime überwiesen, in eine Pflegefamilie kommen oder zur
Adoption freigestellt sind.
Aber auch der Staat und das Bildungswesen sind
gefordert. Die Schulen müssen mehr für die Erziehung der Kinder tun. In
den Lehrplänen muss endlich die Vermittlung von Werten wie Höflichkeit,
Respekt, Moral und Rücksicht verankert werden. Die Lehrer haben hier ein
große Verpflichtung und Verantwortung zu übernehmen. Es geht um Werte
erster Ordnung, die zum Pflichtprogramm der Schule werden müssen.
Der vorliegende Plan ist auf die Komponenten „Geld",
(Kürzung von Kindergeld und Sozialhilfe) und „Entzug der elterlichen
Gewalt" ausgerichtet, was in einem Industrie- und Wohfahrtsstaat, der
über ein entsprechendes soziales Netz verfügt, große Chancen hat,
realisiert zu werden. Kinder, die in einem geordneten Umfeld aufwachsen,
Werte wie Moral, Recht und Ordnung in sich aufnehmen und verstehen, sind
Garant für ein künftige intakte Gesellschaftsordnung. Es ist nun
abzuwarten, wie das Parlament über den Vorstoß der Opposition
entscheiden wird.