Rechtspraxis in Thailand

Premprecha Dibbayawan, Rechtsanwalt (MCI, Miami Universität) Verwaltungsratspräsident der swissSiam Gruppe

Zeugenschutzgesetz

Endgültige Entscheidung in 3 Monaten wahrscheinlich

Das Justizministerium hat die Gesetzesvorlage der ministeriellen Vorschriften für das Zeugenschutzgesetz fertiggestellt, die im Dezember letzten Jahres Rechtskraft erlangten.

Der Generaldirektor der Rechts- und Freiheitsschutz-Abteilung des Ministeriums teilte Mitte Januar der Öffentlichkeit mit, dass diese Vorlage nun dem Justizminister zur Billigung eingereicht wurde, der seinerseits die Vorlage an das Konzil des Staates zur Überprüfung der rechtlichen Aspekte, in Bezug auf Verletzungen der Verfassung, weiterleiten werde. In der Folge würde dann die vom Konzil abgesegnete Vorlage an das Parlament, zur rückwirkenden Gutheißung per Dezember 2003, unterbreitet. Der ganze Verabschiedungsprozess dieser Vorlage wird etwa drei Monate dauern.

Der Generaldirektor informierte, dass die ausgearbeiteten Vorschriften die Kriterien für den Personenschutz von Zeugen, deren Ehepartner, Kinder, Eltern und Geschäftsteilhaber (Gesellschafter), festhalten, sowie die Kompensationsansprüche regeln.

Die betroffenen Personen werden somit Kenntnis über die Anforderungen haben, um in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen zu werden, und den Gesetzeshütern und Rechtsvollstreckern, allen voran der Polizei, werden damit die Richtlinien genannt, um Zeugen einen entsprechenden Personenschutz gewährleisten zu können.

Die Vorschriften halten im Detail den Vorgang von Identitätsänderung und Wohnsitzverlegung von Zeugen und beteiligten Personen fest, die dem Schutzprogramm unterstellt werden.

Gemäß den Vorschriften der Vorlage sollen Zeugen, die in der gleichen Provinz wie der Untersuchungsbeamte wohnen, pro Befragungstreffen eine Entschädigung von 200 Baht erhalten, und jenen, die in einer anderen Provinz als der Untersuchungsbeamte leben, sollen pro Treffen eine Entschädigung von 500 Baht ausbezahlt werden.

Im Falle, dass ein Zeuge stirbt oder verletzt wird, ist das Zeugenschutzbüro berechtigt, entsprechend den Richtlinien, an Ehepartner, Eltern, Kinder und Teilhaber Kompensationszahlungen auszurichten.

Kompensationszahlungen im Todesfalle eines Zeugen sind mit 30.000 bis 100.000 Baht festgelegt, mit zusätzlicher Auszahlung von 20.000 Baht für Bestattungskosten und bis maximum 30.000 Baht als Lohnausfallentschädigung.

Kinder von verstorbenen Zeugen haben Anspruch auf eine monatliche Ausbildungspauschale von 3.000 Baht bis zur Erreichung des 20. Lebensjahres oder bis maximum dem 25. Lebensjahr, wenn sie an einer Universität eingeschrieben sind und studieren.

Das Zeugenschutzbüro der Rechts- und Freiheitsschutzabteilung des Ministeriums zahlt für einen verletzten Zeugen eine maximale Entschädigung von 30.000 Baht für unmittelbare medizinische Behandlung. Das vorgenannte Büro ist ebenfalls zahlungspflichtig für Auslagen, bedingt durch Rehabilitationsbehandlungen für mentale oder physische Schäden von verletzten Zeugen. Während der Dauer der medizinischen Behandlung hat der verletzte Zeuge Anspruch auf eine Tagespauschale von 200 Baht bis zu seiner vollständigen Genesung.

Im Falle von Ruf- und Kreditschädigung und/oder Beschädigung von persönlichem Eigentum eines Zeugen, ausgelöst durch eine kriminelle Tat, hat der Zeuge Anrecht auf eine Entschädigung von maximal 50.000 Baht.

Zeugen, die in ein spezielles Personenschutzprogramm eingeordnet sind, als Zeugen in Fällen von Geldwäscherei, Drogengeschäften, Korruption, Kinder-und/oder Erwachsenen-Prostitution und organisiertem Verbrechen befragt werden und aussagen, haben Anspruch auf Sonderschutzmaßnahmen.

Der Justizminister kann Zeugenschutzprogramme für eine Dauer bis zu zwei Jahren verfügen. Solange Zeugen solchen Programmen unterstehen, haben sie das Recht auf angepasste Unterbringung, Vergütung der Lebensunterhaltskosten, berufliche Weiterbildungs- und Förderungsprogramme, und wenn nötig, auf eine neue Identität.

Nach Beendigung eines Personenschutzprogramms wird der Zeuge wieder in sein früheres Leben entlassen. Das Schutzprogramm schließt, sofern angebracht, alle Familienmitglieder sowie Geschäftsteilhaber mit ein. Kompensationsansprüche und Spesen, die während der Dauer des Schutzprogramms anfallen, werden vom Zeugenschutzbüro auf einer, „Fall zu Fall Basis" bearbeitet und abgerechnet.