Premprecha Dibbayawan, Rechtsanwalt (MCI, Miami Universität) Verwaltungsratspräsident der swissSiam Gruppe
Zeugenschutzgesetz
Endgültige Entscheidung in 3 Monaten wahrscheinlich
Das Justizministerium hat die Gesetzesvorlage der
ministeriellen Vorschriften für das Zeugenschutzgesetz fertiggestellt,
die im Dezember letzten Jahres Rechtskraft erlangten.
Der Generaldirektor der Rechts- und Freiheitsschutz-Abteilung
des Ministeriums teilte Mitte Januar der Öffentlichkeit mit, dass diese Vorlage
nun dem Justizminister zur Billigung eingereicht wurde, der seinerseits die
Vorlage an das Konzil des Staates zur Überprüfung der rechtlichen Aspekte, in
Bezug auf Verletzungen der Verfassung, weiterleiten werde. In der Folge würde
dann die vom Konzil abgesegnete Vorlage an das Parlament, zur rückwirkenden
Gutheißung per Dezember 2003, unterbreitet. Der ganze Verabschiedungsprozess
dieser Vorlage wird etwa drei Monate dauern.
Der Generaldirektor informierte, dass die ausgearbeiteten
Vorschriften die Kriterien für den Personenschutz von Zeugen, deren Ehepartner,
Kinder, Eltern und Geschäftsteilhaber (Gesellschafter), festhalten, sowie die
Kompensationsansprüche regeln.
Die betroffenen Personen werden somit Kenntnis über die
Anforderungen haben, um in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen zu werden, und
den Gesetzeshütern und Rechtsvollstreckern, allen voran der Polizei, werden
damit die Richtlinien genannt, um Zeugen einen entsprechenden Personenschutz
gewährleisten zu können.
Die Vorschriften halten im Detail den Vorgang von
Identitätsänderung und Wohnsitzverlegung von Zeugen und beteiligten Personen
fest, die dem Schutzprogramm unterstellt werden.
Gemäß den Vorschriften der Vorlage sollen Zeugen, die in
der gleichen Provinz wie der Untersuchungsbeamte wohnen, pro Befragungstreffen
eine Entschädigung von 200 Baht erhalten, und jenen, die in einer anderen
Provinz als der Untersuchungsbeamte leben, sollen pro Treffen eine
Entschädigung von 500 Baht ausbezahlt werden.
Im Falle, dass ein Zeuge stirbt oder verletzt wird, ist das
Zeugenschutzbüro berechtigt, entsprechend den Richtlinien, an Ehepartner,
Eltern, Kinder und Teilhaber Kompensationszahlungen auszurichten.
Kompensationszahlungen im Todesfalle eines Zeugen sind mit
30.000 bis 100.000 Baht festgelegt, mit zusätzlicher Auszahlung von 20.000 Baht
für Bestattungskosten und bis maximum 30.000 Baht als
Lohnausfallentschädigung.
Kinder von verstorbenen Zeugen haben Anspruch auf eine
monatliche Ausbildungspauschale von 3.000 Baht bis zur Erreichung des 20.
Lebensjahres oder bis maximum dem 25. Lebensjahr, wenn sie an einer Universität
eingeschrieben sind und studieren.
Das Zeugenschutzbüro der Rechts- und
Freiheitsschutzabteilung des Ministeriums zahlt für einen verletzten Zeugen
eine maximale Entschädigung von 30.000 Baht für unmittelbare medizinische
Behandlung. Das vorgenannte Büro ist ebenfalls zahlungspflichtig für Auslagen,
bedingt durch Rehabilitationsbehandlungen für mentale oder physische Schäden
von verletzten Zeugen. Während der Dauer der medizinischen Behandlung hat der
verletzte Zeuge Anspruch auf eine Tagespauschale von 200 Baht bis zu seiner
vollständigen Genesung.
Im Falle von Ruf- und Kreditschädigung und/oder
Beschädigung von persönlichem Eigentum eines Zeugen, ausgelöst durch eine
kriminelle Tat, hat der Zeuge Anrecht auf eine Entschädigung von maximal 50.000
Baht.
Zeugen, die in ein spezielles Personenschutzprogramm
eingeordnet sind, als Zeugen in Fällen von Geldwäscherei, Drogengeschäften,
Korruption, Kinder-und/oder Erwachsenen-Prostitution und organisiertem
Verbrechen befragt werden und aussagen, haben Anspruch auf
Sonderschutzmaßnahmen.
Der Justizminister kann Zeugenschutzprogramme für eine Dauer
bis zu zwei Jahren verfügen. Solange Zeugen solchen Programmen unterstehen,
haben sie das Recht auf angepasste Unterbringung, Vergütung der
Lebensunterhaltskosten, berufliche Weiterbildungs- und Förderungsprogramme, und
wenn nötig, auf eine neue Identität.
Nach Beendigung eines Personenschutzprogramms wird der Zeuge
wieder in sein früheres Leben entlassen. Das Schutzprogramm schließt, sofern
angebracht, alle Familienmitglieder sowie Geschäftsteilhaber mit ein.
Kompensationsansprüche und Spesen, die während der Dauer des Schutzprogramms
anfallen, werden vom Zeugenschutzbüro auf einer, „Fall zu Fall Basis"
bearbeitet und abgerechnet.
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