Familiengründung

Die frisch verlobte Blondine will eine Familie gründen. Das klappt aber nicht und sie beschließt zum ersten Mal in ihrem Leben zum Gynäkologen zu gehen. Der sagt, nachdem sie ihm alles erklärt hat: „Na, dann wollen wir mal sehen, was wir tun können. Ziehen Sie sich aus und legen Sie sich auf diese Liege." „Gut, Herr Doktor,", sagt die Blondine, „aber eigentlich wollte ich das Baby von meinem Freund."

Die Stelle

Der Personalchef sagt zu dem Mann, der sich um die Stelle als Nachtwächter bewirbt: „Wenn Sie diese Stelle haben möchten, dann müssen Sie auf jedes verdächtige Geräusch hören, unbestechlich sein und Alkohol hassen." Da seufzt der Mann tief auf und sagt: „Dann ist es wohl besser, Sie stellen meine Frau ein."

Der kleine Unterschied

Wer den Mund hält, wenn er merkt, dass er unrecht hat, ist weise. Wer aber den Mund hält, wenn er weiß, dass er recht hat, ist verheiratet.

Sprücheklopfer

Josef Hinteregger nahm an einem Gedicht-Wettbewerb teil und siegte mit folgendem Gedicht: „Das Wichtigste in meinem Leben scheint, beim Sex mit meiner Frau vereint". Er ging nachhause und erzählte seiner Frau Maria davon. Sie fragte, wie das Gedicht gelautet hätte und er sagte: „Das Wichtigste in meinem Leben scheint, in der Kirche mit meiner Frau vereint." „Das ist aber sehr schön", sagte Maria.

Am nächsten Tag traf Maria einen Freund ihres Mannes. Der gratulierte ihr und sagte: „Es ist schön, dass Josef mit einem Gedicht auf dich gewonnen hat." Maria erwiderte: „Als er es mir erzählte, war ich selbst ein wenig überrascht. Da es eigentlich nur zweimal im letzten Jahr war. Und einmal davon schlief er ein und das zweite Mal musste ich ihn an den Ohren ziehen, damit er kam."

Allgemeine Arbeitsrichtlinien beim Staat

Bei uns ist alles klar, aber keiner weiß Bescheid.
Wir wissen zwar nicht, was wir wollen, aber dass setzen wir entschieden durch.
Wir sind zwar zu allem bereit, aber zu nichts zu gebrauchen.
Kooperative Hektik ersetzt geistige Windstille.
Wissen ist Macht; nichts wissen macht nichts.
Bei uns ist jeder zu gebrauchen und sei es als abschreckendes Beispiel.
Gefährlich ist, wenn Dumme fleißig werden.
Jeder macht, was er will, keiner macht was er soll, aber alle machen mit.
Wer schon die Übersicht verloren hat, muss wenigstens den Mut zur Entscheidung haben.
Uns genügt nicht, nur keine Gedanken zu haben, wir sind auch unfähig diese auszudrücken.
Wo wir sind, ist vorne, und wenn wir hinten sind, dann ist hinten vorne.
Planung bedeutet, den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.
Wir fangen schwach an, lassen dann aber stark nach.
Man sagt, es gibt keine Probleme, aber wo wir sind, da gibt es welche.
Gestern standen wir noch am Abgrund, aber heute sind wir einen bedeutenden Schritt weiter.

Die Steuererklärung

Ein Rentner hat im vergangenen Jahr ordnungsgemäß mit seiner Schreibmaschine seine Steuerklärung gefertigt. In dieser hat er Zinseinkünfte von 11.000 Euro angegeben. Tatsächlich hatte er jedoch 18.000 Euro an Zinseinkünften. Als ihm sein Fehler auffiel, informierte er prompt die Sachbearbeiterin beim Finanzamt.

Im Steuerbescheid traute der Rentner seinen Augen nicht: die Sachbearbeiterin hatte die Zinseinkünfte hintereinander weg geschrieben und auf 1.100.018.000 Euro (1,1 Mrd. Euro) beziffert. Seine Steuerschuld errechnete das Finanzamt auf mehr als 200 Mio. Euro. Daraufhin rief der Rentner beim Finanzamt an und wies die Sachbearbeiterin auf Ihren „Flüchtigkeitsfehler" hin. Umgehende Änderung wurde ihm zugesagt.

Einige Wochen später wurde dem Rentner seine EC-Karte vom Bankautomaten eingezogen. Seine Bank wies den Rentner darauf hin, dass das Finanzamt eine Steuerrate von 13 Mio. Euro einziehen möchte. Daraufhin marschierte der Rentner zu seinem Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt fertigte ein Schreiben an das Finanzamt an und innerhalb weniger Tage wurde der Beschwerde abgeholfen. Der Rentner musste nicht bezahlen.

Jetzt aber der Hammer: Der Rechtsanwalt bezifferte gegenüber dem Finanzamt seine Kosten, die er abhängig vom Streitwert errechnete. Der Streitwert (mehr als 200 Mio. Euro) hatte einen Kostenersatz von 2,5 Mio. Euro zur Folge. Das Finanzamt weigerte sich, den Betrag auszuzahlen. Der Rechtsanwalt klagte seinen Anspruch ein und gewann vor Gericht. Ein Schreiben ans Finanzamt gefertigt und 2,5 Mio. Euro reicher! Der Mann hat alles richtig gemacht!

Die Kosten für das Verfahren trägt übrigens der Steuerzahler. Die Beamtin wurde auf einen besser bezahlten Posten wegbefördert. Der Anwalt und der Rentner sind seitdem gute Freunde.