Überschriften [bitte klicken Sie an der Überschrift um zu dem vollständigen Bericht zu gelangen]:

Doppelbesteuerungsabkommen Thailand-Hongkong

Österreich plant Steuererhebung für die Luftfahrt als Einnahmequelle für die EU

Doppelbesteuerungsabkommen Thailand-Hongkong

Geschäftleute hören gute Ratschläge beim DSU-Treff

Eigenbericht
Wenn man sich überlegt, wie man sich das Wochenende verschönern kann, denkt man wohl erst zum Schluss daran, sich einen Vortrag über das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Thailand und Hongkong anzuhören. Aber genau dieses Thema stand auf der Agenda des Februar-Treffens des German Speaking Business Club am 4. Februar 2006 im Dusit Resort.

(Von links) Stefan Heintze, Residentmanager des Dusit Resort Pattaya, Elfi Seitz, Vorsitzende des DSU-Treffs, und Rechtsanwalt Markus Klemm.
Als Gastredner wurde der deutsche Rechtsanwalt Markus Klemm eingeladen. Obwohl sich das Thema auf den ersten Blick sehr trocken anmutet, war die Veranstaltung bis auf den letzten Platz belegt.
Rechtsanwalt Klemm hat 2004 gemeinsam mit seinem thailändischen Partner, Rechtsanwalt Amnat Thiengtham, die Kanzlei „Asia LawWorks“ gegründet und bietet mit dieser kompetente Beratungsdienstleistungen für Geschäfts- und Privatmandate an.
Zu Beginn des Vortrages wurde zunächst der Sinn einer Offshore Company – in diesem konkreten Fall eine registrierte Firma in Hongkong – dargelegt und diskutiert. Bei vielen Deutsch sprechenden Mandanten herrscht nach wie vor das Vorurteil, dass Off-
shore Firmen lediglich den Sinn der Steuerhinterziehung haben und dies nur wenigen vermögenden Mandanten vorbehalten ist.
Dieses ist bei weitem nicht so. Eine Offshore Company dient der Steueroptimierung von Unternehmensgewinnen, indem man sich Jurisdiktionen mit geringeren Steuersätzen oder gar Steuerbefreiung zunutze macht. Um dies an konkreten Beispielen fest zu machen, stellten die Anwesenden ihre jeweilige geschäftliche Aktivität vor, wobei zwei Beispiele herausgenommen wurden, um daran ein Fallbeispiel zu skizzieren.
Zuerst handelte es sich um den Condominiumerwerb durch Offshore Companys – eine bereits sehr gängige Methode in Pattaya - vor allem im Bereich der Luxuscondominien. Der Hintergedanke ist folgender: Das thailändische Condominiumgesetz erlaubt einen Ausländeranteil von 49 Prozent in jedem Condominium. Der Begriff des Auslandseigentums ist nicht auf natürliche Personen beschränkt, sondern umfasst auch eine ausländische juristische Person, also beispielsweise eine Hongkong Firma.
Die Hongkong Firma hat nun den Vorteil, dass diese mit einem Gesellschafter gegründet wird, das Condominium in einigen Jahren mit Gewinn verkauft werden kann, wobei der Verkauf des Condominiums durch den Verkauf der Hongkong Firma erfolgt. In Thailand werden also keine Umschreibungsgebühren fällig, da Eigentümerin nach wie vor die Hongkong Firma ist. Den Verkaufserlös kann man sich dann in harter Währung auf ein ausländisches Bankkonto überweisen lassen und wenn dies in der entsprechenden Jurisdiktion erfolgt, steuerfrei.

Die Teilnehmer des Seminars über das Doppelbesteuerungsabkommen.

In dem zweiten Fallbeispiel wurde die Frage erörtert, wie die kommerzielle Verwertung von geistigem Eigentum und Wissen möglichst steuerfrei geregelt werden kann. Der Grundgedanke ist dabei folgender: Warum soll die kommerzielle Verwertung von geistigem Eigentum, welches in einem Land erworben wird, in einem anderen Land besteuert werden?
Wird das geistige Eigentum in ein reales Produkt umgesetzt, so ist der Verkaufserlös in dem Land zu besteuern, in welchem der Verkauf erfolgt. Wird nun in einem Land mit hohen Steuersätzen produziert, finden die dort herrschenden Steuer-
sätze Anwendung. Viele Produzenten schalten bei dieser Konstellation eine Handelsgesellschaft ein, welche in einem steuergünstigen Land liegt.
Doch hier muss man aufpassen, dass die Inhaberstruktur der Handelsgesellschaft der Inhaberstruktur der Produktionsgesellschaft nicht gleicht, wenn man beabsichtigt, die Bezugspreise der Handelsgesellschaft geringer zu halten als der Verkauf an Drittabnehmer.
Deshalb ist ein zweischichtiges Stufensystem bei der Inhaberstruktur der Handelsgesellschaft erforderlich. Die zweite Konstellation ist die Übertragung des geistigen Eigentums auf eine Verwertungsgesellschaft im steuerfreien Bereich. Diese Verwertungsgesellschaft vergibt Lizenzen und die Lizenzen sind im Off-
shore Bereich zu bezahlen und somit – je nach Konstellation – steuerfrei oder nur beschränkt steuerpflichtig.
Das angekündigte Thema des Vortrages trat zwangsläufig ein bisschen in den Hintergrund, da die Veranschaulichung der Strukturen die meiste Zeit in Anspruch nahm. Rechtsanwalt Klemm zeigt sich jedoch zufrieden, indem er dem interessierten Publikum neue oder bisher unverständliche Lösungsvorschläge oder Alternativen zu den bisher bekannten Strukturen aufzeigen konnte. Eine eigentliche Abhandlung der Doppelbesteuerung wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Alle Anwesenden waren sich einig, dass es noch viel Unbekanntes im internationalen Steuerrecht gibt und dieses weite Feld nicht in einem einzigen Vortrag abzuhandeln ist. Jeder einzelne Sachverhalt ist ein komplexer und bedarf der Berücksichtigung vieler Faktoren.
Obwohl keiner gerne Steuern zahlt und es mittlerweile zu einem regelrechten Boom im Bereich der Steuerhinterziehung gekommen ist, sollte man sich nicht auf alte Gewohnheiten verlassen, sondern versuchen durch effiziente Lösungen diesen illegalen Bereich zu verlassen und die in den jeweiligen Steuergesetzen gewährten Möglichkeiten voll ausnützen.
Der Gastredner steht gerne für weitere Fragen zur Verfügung und ist unter folgender Adresse zu erreichen: RA Markus Klemm, Asia LawWorks Co., Ltd. 300/45-46 Moo 12 Thepprasit Road, Nongprue, Banglamung, Chonburi 20260, Tel: 038-411591; talks2us@ asialawworks.com.


Österreich plant Steuererhebung für die Luftfahrt als Einnahmequelle für die EU

WTTC bittet Österreichische Regierung um Rücknahme der Pläne

London travelpress.bi. Das World Travel & Tourism Council (WTTC) oder der Weltrat für Reise und Tourismus, das globale Forum für Unternehmer in der Reise- und Touristikindustrie, veröffentlichte am 23. Januar eine Erklärung, in der die österreichische Regierung um die Aufgabe der Pläne zur Geldbeschaffung durch Steuererhebung auf die internationale Luftfahrt gebeten wird.
WTTC-Präsident Jean-Claude Baumgarten sagte: „Luftreisen zu, von und zwischen europäischen Ländern erzielen hohe Einkünfte, nicht nur für die Regierungen und die Industrie, sondern auch für Millionen von kleinen und mittleren Betrieben, die davon unterstützt werden. Reise und Tourismus ist ein Kanal, durch den die Lissabon-Prioritäten bezüglich Beschäftigung und Wachstum erreicht werden können, weshalb die Menschen eher zum Reisen ermutigt werden sollten statt dafür besteuert zu werden.“
Es erscheint unangebracht, dass spezifische Industriebereiche, wie z. B. die Luftfahrt, das Mittel für die Sammlung solcher Gelder sein soll. Hinzu kommt, dass damit einem Sektor, der ohnehin durch erhöhte Treibstoffpreise unter Druck steht, eine Extralast aufgebürdet wird.
Baumgarten fuhr fort: „Die Luftfahrt ist ein lebenswichtiger Bestandteil der Reise- und Touristikindustrie – eine der größten Industrien der Welt. Allein in der EU wird von diesem Sektor eine Kontribution von 11 Prozent des Bruttosozialproduktes erwartet und mehr als 24 Millionen Arbeitsplätze vergeben. Es ist eine Industrie, dessen Nutzen alle Teile der Gesellschaft erreicht und die eine potentielle Einnahmequelle für selbst die entlegendsten Ecken bedeutet.“
Das World Travel & Tourism Council (WTTC) ist das Forum führender Unternehmen im Bereich Reise und Tourismus. Es arbeitet gemeinsam mit Regierungen daran, der Industrie, die den weltgrößten Arbeitgeber und Wohlstandsgenerator stellt, die angemessene Aufmerksamkeit zukommen zu lassen.
Für weitere Informationen kontaktieren sie bitte Louise Oram vom WTTC unter der Telefonnummer +44-(0)20-7481 8007 oder per E-Mail unter [email protected]