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Erster Stammtisch der Deutsch-Thailändischen
Handelskammer im neuen Jahr
Michael Albers
Das erste Treffen der Deutsch-Thailändischen Handelskammer (GTCC) fand am
12. Januar wiederum im Moon River Pub vom Thai Garden Resort statt. An
Prominenz waren diesmal der Präsident der GTCC, Karl-Heinz Heckhausen, der
Geschäftsführer der GTCC, Dr. Paul Strunk, sein Vize Stefan Bürkle, sowie
Gerrit Niehaus, der Eigentümer des Thai Garden Resort, sowie dessen
Rechtsberater Dr. Franz Walter, Oberrichter am Landgericht Frankfurt,
anwesend.
Die
Geschäftsführer der Deutsch-Thailändischen Handelskammer finden sich zum
ersten Stammtisch des neuen Jahres in Pattaya ein: (von links) Stefan
Bürkle, Karl-Heinz Heckhausen und Dr. Paul Strunk.
Das Jahr 2007 begann für den „Stammtisch“ vielversprechend. Neben vielen
Stammgästen fanden sich auch zahlreiche neue Interessenten ein. Aus allen
Ecken der Ostküste und Bangkoks waren sie angereist, um alte Bekannte zu
treffen, neue Kontakte zu knüpfen und Visitenkarten auszutauschen.
Generalmanager Rene Pisters und seine Gästeservice-Managerin Brigitta
Herkner sorgten dafür, dass für das leibliche Wohl der Gäste ausreichend
gesorgt war und eine ungezwungene Atmosphäre herrschte, bei der es auch den
Neulingen einfach fiel, sich zu integrieren.
(Von
links) Boris Karl Witt, Rechtsreferendar der Handelskammer,
Gästeservice-Managerin Brigitta Herkner und Tobias Christian Riethmüller,
Rechtsreferendar der Handelskammer freuen sich auf einen interessanten
Abend.
Dr. Paul Strunk hielt eine kleine Ansprache. Den Neujahrs-Glückwünschen
folgte seine Erfolg versprechende Aussage, dass 2007 für die GTCC mindestens
genau so erfolgreich verlaufen werde wie das abgelaufene Geschäftsjahr. Dann
übergab er das Wort an Karl-Heinz Heckhausen. Auch der ehemalige Präsident
von DaimlerChrysler Thailand äußerte sich zuversichtlich, was die Zukunft
der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Thailand
angeht. Die Bundesrepublik habe die wirtschaftliche Talsohle durchschritten.
Der Industriesektor stabilisiere sich zusehends, und zudem konnte
Deutschland mit einem Wachstum von 2,5 Prozent seine Stellung als
Exportweltmeister ein weiteres Mal untermauern. Nachdem es von
thailändischer Seite her in der Vergangenheit kaum etwas zu beanspruchen
gab, darf sich nun auch Deutschland einer blühenden wirtschaftlichen
Aussicht erfreuen. Bezüglich der politischen Situation Thailands ist
Heckhausen guter Dinge, dass Deutschland nach „kritischen Dialogen“ mit
seinen thailändischen Freunden gemeinsame Ziele verfolgen werde.
Gekonnt setzte das Restaurant des Thai Garden Resorts die thailändische und
deutsche Küche mit geschmacklich zum Teil kombinierten Gerichten in Szene.
Stammkunden war jedoch klar, dass der Stimmungshöhepunkt noch bevorstand. Ab
der späten Abendstunde konnte man auf Pattayas einzigem Holz-Tanzboden das
Tanzbein zu den Klängen der „Power Jam“ Band, angefangen von Liedern der
60er Jahre bis zu aktuellen Charts, Reggae bis Latino, Hiphop bis Rock,
schwingen. Fassungslose Gesichter sah man, als der Gitarrist sein Instrument
mit der Zunge spielte.

(Von links) Dr. Franz R.
Walter, Oberrichter am Landgericht Frankfurt, Gerrit Niehaus, Eigentümer des
Thai Garden Resort, August Richter, Herbert Jochen Schmidt und Araya Schmidt
(vorne) posieren für ein Erinnerungsphoto.

(Von links) Eberhard Podleska,
Mona Kurth, Rene Pisters, Generalmanager des Thai Garden Resort, Frank Kurth
und Monika Podleska im Gespräch.
Gesetzliche Änderungen für ausländische Unternehmer im Scheinwerferlicht
Die von der Regierung getätigten Abänderungen im Gesetz
für ausländische Unternehmen (FBA) sorgten auf vielen Seiten für nervöse
Reaktionen. Es müssen nun einige Sachverhalte klargestellt werden.
Nicht betroffen von den geplanten Änderungen sind:
1. Firmen, die mit Genehmigung des Investitionsausschusses (BOI) oder der
Behörde für Gewerbeflächen Thailands (IEAT) operieren.
2. Firmen, die über eine Konzession für ausländische Unternehmen verfügen.
3. Firmen, deren Geschäft nicht unter die Punkte 1, 2 und 3 des FBA fallen,
vor allem in Thailand ansässige Hersteller, Verkäufer und Exporteure.
Firmen, die dem dritten Punkt des FBA angehören, brauchen ihre
Geschäftsstruktur nicht ändern. Entspricht das ausländische Stimmrecht der
Mehrheit, müssen sie jedoch innerhalb eines Jahres ihren Status beim
Handelsministerium angeben.
Die augenblicklichen und die vorgesehenen neuen Ordnungen für ausländische
Unternehmen sind insoweit liberal, als dass sie alles erlauben, was nicht
verboten ist.
Für eine genauere Klarstellung zu den bevorstehenden Änderungen lesen Sie
bitte den Änderungsantrag „Amendment of Foreign Business Act B.E. 2542
(1999)“, den die Regierung am 10. Januar während ihrer Unterweisung den
Firmen aushändigte.
Sollten Sie weitere Erläuterungen benötigen, geben Ihnen zuständige
Rechtsanwälte gerne Auskunft.
(Mit freundlicher Genehmigung der Deutsch-Thailändischen Handelskammer)
E-mail: ptyblatt@loxinfo.co.th
Pattaya Mail Publishing Co., Ltd.
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