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Kaution – und was dann?
Franz Schmid
Der thailändischen Polizei ist relativ schnell die Verhaftung des
mutmaßlichen Mörders der beiden russischen Touristinnen gelungen. Der
Fall hatte internationales Aufsehen erregt und mit Sicherheit war auch
der politische Druck aus Moskau da, Ergebnisse zu produzieren.
Der mutmaßliche Mörder, der 24-jährige Anuchit Lamlert, war bereits bei
der Polizei als Straftäter bekannt. Er hatte am 27. Januar koreanische
Touristen ausgeraubt, wurde allerdings auf Kaution freigesetzt. Wie sein
gesamtes Strafregister aussieht, ist nicht bekannt. Zu vermuten ist,
dass ein kaltblütiger Mensch wie Anuchit, der ohne mit der Wimper zu
zucken, zwei Frauen zu gleicher Zeit ermordet hat, seiner Karriere als
Krimineller bereits seit einiger Zeit nachgeht. Dieser Fall hat auch
wieder den Sinn oder Unsinn von Kautionen in den Mittelpunkt
öffentlicher Diskussionen gerückt.
Auch in Deutschland sind Kautionen möglich, wenn auch nicht in einem
Ausmaß, wie es in Thailand üblich ist. In Deutschland kann ein
Strafverdächtiger nach §§ 116, 116a StPO durch Hinterlegung einer
Kaution aus dem Gewahrsam bis zur Gerichtsverhandlung entlassen werden.
In der überwiegenden Zahl handelt es sich um geringere Verkehrsdelikte.
Doch immer hat ein Gericht im Einzelfall je nach Anklagepunkten zu
entscheiden. In Thailand ist die Freilassung auf Kaution übliche Praxis,
auch bei Verbrechen wie Raub, ist jedoch für einige Verbrechen durch die
Gesetzgebung ausgeschlossen.
Im Falle des Anuchit tun sich aber berechtigte Fragen auf. Der Chef der
Nationalen Polizei Thailands, Seripisuth Temiyavej, hat aus seiner Sicht
dazu Anstoß gegeben. Er bezweifelt einfach, ob diese Tat wirklich von
einem „Kleinkriminellen“ begangen wurde, der einfach am Strand zwei
Touristinnen um ein paar Baht erleichtern wollte. Denn was gibt es da
schon zu stehlen? Ein bisschen Kleingeld und ein Handy vielleicht. Der
Polizeichef vermutet eine gezielte Tat durch eine organisierte Bande,
vielleicht einen Auftragsmord.
Dass es in Pattaya organisierte Banden gibt, ist ein offenes Geheimnis.
Leider hat es die Polizeiführung niemals geschafft, diesem Unwesen ein
Ende zu bereiten. Selten wird bei der Verhaftung nachgeforscht, ob der
Verhaftete einer Bande angehört. Auch über die Festnahme ganzer Banden
wird kaum, eigentlich gar nicht berichtet.
Es stellt sich auch die Frage, wer im Einzelfall eine Kaution stellt.
Möglicherweise gibt es Hintermänner, die das dazu nötige Kapital haben.
Der Fall Anuchit sollte für die Polizei endlich Anlass ein, sich mit dem
Thema intensiv zu beschäftigen. Die Hinterlegung einer Kaution scheint
auf das Verhalten mancher Krimineller keine Wirkung zu erzielen, wie man
jetzt deutlich sehen kann. Die Praxis der Kautionshinterlegung muss
geändert werden, damit man sicher geht, dass von den auf freien Fuß
gesetzten Verdächtigen keine weitere Bedrohung der Öffentlichkeit zu
erwarten ist.
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