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Nachricht von der Österreichischen Botschaft
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Betrifft: Eintrittsgelder
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Meerblick vernichtet
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Nachricht von der Österreichischen Botschaft
Sehr geehrte AuslandsösterreicherInnen!
Am 21. Juni 2007 wurde die Änderung des Österreichischen Wahlrechts auch vom
Bundesrat beschlossen. Die Änderungen treten grundsätzlich mit 1. Juli 2007
in Kraft. Untenstehend wird eine erste tabellarische Übersicht über die
Auslands (ÖsterreicherInnen)-relevanten Änderungen der Wahlrechtsnovelle
sowie ein beschreibender Text für AuslandsösterreicherInnen übermittelt.
Die Wahlrechtsnovelle, die am 21. 6. den BR passiert hat und am 1. Juli 2007
in Kraft tritt, enthält eine Reihe von Erleichterungen und Verbesserungen
zum Auslands (ÖsterreicherInnen)-Wahlrecht, die im Vergleich zur bisherigen
Rechtslage wie folgt dargestellt werden:
Bisher: Aktives (NR-, BP- und EP-) Wahl- und Stimmrecht mit 18. Geburtstag
Nunmehr: Aktives (NR-, BR- und EP-)Wahl- und Stimmrecht mit 16. Geburtstag
Bisher: Passives (NR-/EP-) Wahl- und Stimmrecht mit 19. Geburtstag
Nunmehr: Passives (NR-/EP-)Wahl- und Stimmrecht mit 18. Geburtstag
Bisher: AÖ-Teilnahmeberechtigung an BP-, NR und EP-Wahlen sowie
Volksabstimmungen
Nunmehr: AÖ-Teilnahmeberechtigung auch an Volksbefragungen
Bisher: Keine B-VG-Regelung zum AuslandsösterreicherInnen-Wahlrecht zu
Landtagen (Anmerkung: besteht jedoch in NÖ seit Jahren)
Nunmehr: Bundesländer können ein AuslandsösterreicherInnen-Landtagswahlrecht
für jene einführen, die ihren Hauptwohnsitz seit maximal 10 Jahren nicht
mehr im Bundesland haben
Bisher: qualifizierte Briefwahl
Nunmehr: „echte“ Briefwahl
Bisher: Notwendigkeit einer weiteren Person /Behörde - öst. Stbg., öst.
Vertretungsbehörde; Notar -, die unbeobachtete Stimmabgabe im Ausland zu
bezeugen
Nunmehr: Eidesstattliche Erklärung per Unterschrift, wonach die WählerInnen
den Stimmzettel „persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt“
haben. „(Es) haben die Identität des Wählers sowie der Ort und der Zeitpunkt
(Datum und Uhrzeit) des Zurücklegens des verschlossenen beige-farbenen
Wahlkuverts in die Wahlkarte hervorzugehen.“
Bisher: Wahlbehörden informieren in Wählerevidenz eingetragene
AuslandsösterreicherInnen nicht über kommende Wahlen und Volksabstimmungen
Nunmehr: Verpflichtung der Wählerevidenzgemeinden, mit Auslandsadressen
registrierte Wahlberechtigte mit Hauptwohnsitz im Ausland über kommende
Wahlen zu informieren
Bisher: Keine amtliche Speicherung von Auslandsadressen von in Wählerevidenz
eingetragene AuslandsösterreicherInnen
Nunmehr: Wählerevidenzgemeinden werden - bei entsprechenden Mitteilungen -
die jeweils aktuelle Adressen von eingetragenen AuslandsösterreicherInnen
speichern und warten
Bisher: Keine Verpflichtung von in Wählerevidenzen eingetragenen
AuslandsösterreicherInnen zur Mitteilung (der Änderung) ihrer
Auslandsadresse
Nunmehr: Verpflichtung von in Wählerevidenzen eingetragenen
AuslandsösterreicherInnen zur Mitteilung ihrer Auslands (wohn)adresse und
allf. E-Mail-Adresse sowie jeder Änderung davon
Bisher: Keine Pflicht zur Antwort seitens der Wählerevidenzbehörden auf
Anträge auf Eintragung in die Wählerevidenz
Nunmehr: Wählerevidenzbehörden müssen negative Entscheidungen zu Anträgen
auf Eintragung in die Wählerevidenz den AntragstellerInnen mitteilen
Bisher: automatische Streichung aus Wählerevidenz nach 10-Jahreas-Frist
(ohne Information der Betroffenen)
Nunmehr: Verpflichtung der Wählerevidenzgemeinden, mit Auslandsadressen
registrierte Wahlberechtigte mit Hauptwohnsitz im Ausland - 3 Monate im
Voraus - über eine in Aussicht stehende Streichung aus der
(Europa-)Wählerevidenz zu informieren
Bisher: keine Erwähnung elektronischer Beantragungsmöglichkeiten
Nunmehr: regelmäßige Erwähnung der Möglichkeit der Nutzung des E-Mail-Wegs
seitens Behörden und BürgerInnen und Beantragungsmöglichkeit der Eintragung
in die (Europa/ Wählerevidenz sowie der Ausstellung von Wahl-/Stimmkarten
auch über das Internet, allenfalls unter Zuhilfenahme einer zentralen
Internetplattform
Bisher: Beantragung von Wahl-/Stimmkarten bei jeder Wahl/Volksabstimmung –
und jeweils erst ab Ausschreibung
Nunmehr: Möglichkeit der automatischen Zusendung von Wahlkarten ins Ausland
an AuslandsösterreicherInnen, deren Auslandsadressen bei
Wählerevidenzgemeinden registriert sind, für die Dauer von maximal 10 Jahren
Bisher: Keine Pflicht zur Antwort seitens der Wählerevidenzbehörden auf
Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten
Nunmehr: Wählerevidenzbehörden müssen negative Entscheidungen zu Anträgen
auf Ausstellung von Wahlkarten den AntragstellerInnen mitteilen
Bisher: Bei Verlust / Unbrauchbarwerden / Fehlen von Stimmzettel keine
Ersatzmöglichkeit im Ausland (Ausnahme war ein auf BP-Wahlen beschränkter
Pilotversuch)
Nunmehr: Bereithalten von „leeren amtlichen Stimmzetteln“ an
Vertretungsbehörden für Personen, die über ihre Wahlkarte verfügen, deren
Stimmzettel aber abhanden gekommen oder unbrauchbar geworden ist oder fehlte
Bisher: Wahlkarten-Rücksendung an (9) Landeswahlbehörden in Österreich
Nunmehr: Wahlkarten-Rücksendung an (121) Bezirkswahlbehörden in Österreich
Bisher: Uhrzeit für spätestes Einlagen der Wahlkarten (am fünften bzw.
achten Tag nach dem Wahltag) bei inländischen Wahlbehörden: 12.00 Uhr
Nunmehr: Uhrzeit für spätestes Einlagen der Wahlkarten (am fünften bzw.
achten Tag nach dem Wahltag) bei inländischen Wahlbehörden: 14.00 Uhr
Bisher: keine OSZE-Wahlbeobachtung
Nunmehr: Möglichkeit der BMeiA-Einladung zu NR- und EP-Wahlbeobachtung durch
OSZE
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Österreichischen Botschaft
Betrifft: Eintrittsgelder
Sehr geehrte Redaktion,
Immer wieder wird bemängelt, dass der Farang bei Eintrittsgeldern mehr
bezahlt als der Thai. Hierzu möchte ich sagen, der Farang kommt ja wegen
Sehenswürdigkeiten nach Thailand. Wenn nun das Geld für Erhaltung und Pflege
benutzt wird, ist es in Ordnung. Ein Plus für den Thai. Wenn ich als Farang
mit der Familie am Schalter stehe und Eintritt bezahlen will und der Thai
sagt „Farang zahlt mehr“, ist es ein Minus für ganz Thailand. Wenn er fragen
würde „Du zahlst für die Thais mit? Du hast freien Eintritt“, wäre das
gerecht, denn wenn ich nicht dahin gehen würde, bliebe die Familie zuhause.
Jetzt zum Holztempel in Pattaya-Naklua. Ich war im Zweifel den Eintritt zu
bezahlen, aber als ich nachhause ging, sagte ich mir, es war das Geld und
die Zeit wert. Bei dem Bau wurde kein Nagel verwendet, nur Holzstifte, die
Vorläufer des heutigen Dübels. Farang und Thai zahlt gleichen Preis.
Mit freundlichem Gruß
Manfred Wallraff aus
Nakhon-Sawan
Meerblick vernichtet
Hallo Briefkasten,
Die Samae Beach, einst romantisch und schön, ist leider wieder einmal durch
Menschenhand verunstaltet worden. Jetzt hat man eine gewaltige Badbegrenzung
mit rot-weißen Tonnen im Meer verankert, welche den Samae Strand in ein
Kindergartenareal verwandeln! Furchtbar! Wer schwimmt denn dort so weit ins
Meer hinaus, dass man eine Begrenzung braucht? Rausgeschmissenes Geld ohne
Nutzen!
Grille, Deutschland
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