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Nachricht von der Österreichischen Botschaft

Betrifft: Eintrittsgelder

Meerblick vernichtet

 

Nachricht von der Österreichischen Botschaft

Sehr geehrte AuslandsösterreicherInnen!

Am 21. Juni 2007 wurde die Änderung des Österreichischen Wahlrechts auch vom Bundesrat beschlossen. Die Änderungen treten grundsätzlich mit 1. Juli 2007 in Kraft. Untenstehend wird eine erste tabellarische Übersicht über die Auslands (ÖsterreicherInnen)-relevanten Änderungen der Wahlrechtsnovelle sowie ein beschreibender Text für AuslandsösterreicherInnen übermittelt.
Die Wahlrechtsnovelle, die am 21. 6. den BR passiert hat und am 1. Juli 2007 in Kraft tritt, enthält eine Reihe von Erleichterungen und Verbesserungen zum Auslands (ÖsterreicherInnen)-Wahlrecht, die im Vergleich zur bisherigen Rechtslage wie folgt dargestellt werden:
Bisher: Aktives (NR-, BP- und EP-) Wahl- und Stimmrecht mit 18. Geburtstag
Nunmehr: Aktives (NR-, BR- und EP-)Wahl- und Stimmrecht mit 16. Geburtstag
Bisher: Passives (NR-/EP-) Wahl- und Stimmrecht mit 19. Geburtstag
Nunmehr: Passives (NR-/EP-)Wahl- und Stimmrecht mit 18. Geburtstag
Bisher: AÖ-Teilnahmeberechtigung an BP-, NR und EP-Wahlen sowie Volksabstimmungen
Nunmehr: AÖ-Teilnahmeberechtigung auch an Volksbefragungen
Bisher: Keine B-VG-Regelung zum AuslandsösterreicherInnen-Wahlrecht zu Landtagen (Anmerkung: besteht jedoch in NÖ seit Jahren)
Nunmehr: Bundesländer können ein AuslandsösterreicherInnen-Landtagswahlrecht für jene einführen, die ihren Hauptwohnsitz seit maximal 10 Jahren nicht mehr im Bundesland haben
Bisher: qualifizierte Briefwahl
Nunmehr: „echte“ Briefwahl
Bisher: Notwendigkeit einer weiteren Person /Behörde - öst. Stbg., öst. Vertretungsbehörde; Notar -, die unbeobachtete Stimmabgabe im Ausland zu bezeugen
Nunmehr: Eidesstattliche Erklärung per Unterschrift, wonach die WählerInnen den Stimmzettel „persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt“ haben. „(Es) haben die Identität des Wählers sowie der Ort und der Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) des Zurücklegens des verschlossenen beige-farbenen Wahlkuverts in die Wahlkarte hervorzugehen.“
Bisher: Wahlbehörden informieren in Wählerevidenz eingetragene AuslandsösterreicherInnen nicht über kommende Wahlen und Volksabstimmungen
Nunmehr: Verpflichtung der Wählerevidenzgemeinden, mit Auslandsadressen registrierte Wahlberechtigte mit Hauptwohnsitz im Ausland über kommende Wahlen zu informieren
Bisher: Keine amtliche Speicherung von Auslandsadressen von in Wählerevidenz eingetragene AuslandsösterreicherInnen
Nunmehr: Wählerevidenzgemeinden werden - bei entsprechenden Mitteilungen - die jeweils aktuelle Adressen von eingetragenen AuslandsösterreicherInnen speichern und warten
Bisher: Keine Verpflichtung von in Wählerevidenzen eingetragenen AuslandsösterreicherInnen zur Mitteilung (der Änderung) ihrer Auslandsadresse
Nunmehr: Verpflichtung von in Wählerevidenzen eingetragenen AuslandsösterreicherInnen zur Mitteilung ihrer Auslands (wohn)adresse und allf. E-Mail-Adresse sowie jeder Änderung davon
Bisher: Keine Pflicht zur Antwort seitens der Wählerevidenzbehörden auf Anträge auf Eintragung in die Wählerevidenz
Nunmehr: Wählerevidenzbehörden müssen negative Entscheidungen zu Anträgen auf Eintragung in die Wählerevidenz den AntragstellerInnen mitteilen
Bisher: automatische Streichung aus Wählerevidenz nach 10-Jahreas-Frist (ohne Information der Betroffenen)
Nunmehr: Verpflichtung der Wählerevidenzgemeinden, mit Auslandsadressen registrierte Wahlberechtigte mit Hauptwohnsitz im Ausland - 3 Monate im Voraus - über eine in Aussicht stehende Streichung aus der (Europa-)Wählerevidenz zu informieren
Bisher: keine Erwähnung elektronischer Beantragungsmöglichkeiten
Nunmehr: regelmäßige Erwähnung der Möglichkeit der Nutzung des E-Mail-Wegs seitens Behörden und BürgerInnen und Beantragungsmöglichkeit der Eintragung in die (Europa/ Wählerevidenz sowie der Ausstellung von Wahl-/Stimmkarten auch über das Internet, allenfalls unter Zuhilfenahme einer zentralen Internetplattform
Bisher: Beantragung von Wahl-/Stimmkarten bei jeder Wahl/Volksabstimmung – und jeweils erst ab Ausschreibung
Nunmehr: Möglichkeit der automatischen Zusendung von Wahlkarten ins Ausland an AuslandsösterreicherInnen, deren Auslandsadressen bei Wählerevidenzgemeinden registriert sind, für die Dauer von maximal 10 Jahren
Bisher: Keine Pflicht zur Antwort seitens der Wählerevidenzbehörden auf Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten
Nunmehr: Wählerevidenzbehörden müssen negative Entscheidungen zu Anträgen auf Ausstellung von Wahlkarten den AntragstellerInnen mitteilen
Bisher: Bei Verlust / Unbrauchbarwerden / Fehlen von Stimmzettel keine Ersatzmöglichkeit im Ausland (Ausnahme war ein auf BP-Wahlen beschränkter Pilotversuch)
Nunmehr: Bereithalten von „leeren amtlichen Stimmzetteln“ an Vertretungsbehörden für Personen, die über ihre Wahlkarte verfügen, deren Stimmzettel aber abhanden gekommen oder unbrauchbar geworden ist oder fehlte
Bisher: Wahlkarten-Rücksendung an (9) Landeswahlbehörden in Österreich
Nunmehr: Wahlkarten-Rücksendung an (121) Bezirkswahlbehörden in Österreich
Bisher: Uhrzeit für spätestes Einlagen der Wahlkarten (am fünften bzw. achten Tag nach dem Wahltag) bei inländischen Wahlbehörden: 12.00 Uhr
Nunmehr: Uhrzeit für spätestes Einlagen der Wahlkarten (am fünften bzw. achten Tag nach dem Wahltag) bei inländischen Wahlbehörden: 14.00 Uhr
Bisher: keine OSZE-Wahlbeobachtung
Nunmehr: Möglichkeit der BMeiA-Einladung zu NR- und EP-Wahlbeobachtung durch OSZE
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Österreichischen Botschaft


Betrifft: Eintrittsgelder

Sehr geehrte Redaktion,
Immer wieder wird bemängelt, dass der Farang bei Eintrittsgeldern mehr bezahlt als der Thai. Hierzu möchte ich sagen, der Farang kommt ja wegen Sehenswürdigkeiten nach Thailand. Wenn nun das Geld für Erhaltung und Pflege benutzt wird, ist es in Ordnung. Ein Plus für den Thai. Wenn ich als Farang mit der Familie am Schalter stehe und Eintritt bezahlen will und der Thai sagt „Farang zahlt mehr“, ist es ein Minus für ganz Thailand. Wenn er fragen würde „Du zahlst für die Thais mit? Du hast freien Eintritt“, wäre das gerecht, denn wenn ich nicht dahin gehen würde, bliebe die Familie zuhause.
Jetzt zum Holztempel in Pattaya-Naklua. Ich war im Zweifel den Eintritt zu bezahlen, aber als ich nachhause ging, sagte ich mir, es war das Geld und die Zeit wert. Bei dem Bau wurde kein Nagel verwendet, nur Holzstifte, die Vorläufer des heutigen Dübels. Farang und Thai zahlt gleichen Preis.
Mit freundlichem Gruß
Manfred Wallraff aus
Nakhon-Sawan


Meerblick vernichtet

Hallo Briefkasten,
Die Samae Beach, einst romantisch und schön, ist leider wieder einmal durch Menschenhand verunstaltet worden. Jetzt hat man eine gewaltige Badbegrenzung mit rot-weißen Tonnen im Meer verankert, welche den Samae Strand in ein Kindergartenareal verwandeln! Furchtbar! Wer schwimmt denn dort so weit ins Meer hinaus, dass man eine Begrenzung braucht? Rausgeschmissenes Geld ohne Nutzen!
Grille, Deutschland


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