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Wichtige Informationen der Deutschen Botschaft
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Schneckenpost
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Wer kann Auskunft geben?
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Wichtige Informationen der Deutschen Botschaft
Kleine Änderungen der bereits bekannt gegebenen
Informationen zur Ausstellung von Reisepässen ab dem 1. November 2007 sowie
der Informationen hinsichtlich des Ehegattennachzugs nach Deutschland
Reisepässe: Zum 1. November 2007 tritt ein neues Passgesetz in Kraft. Dieses
sieht u. a. vor, dass in deutschen Europapässen (bordeauxroter Einband) auch
Fingerabdrücke auf einem Chip gespeichert werden müssen.
Auf Grund technischer Probleme bei der Umsetzung der neuen Vorschriften wird
die Passstelle der Botschaft Bangkok ab dem 1. November 2007 voraussichtlich
für mehrere Monate nur mit eingeschränkter Kapazität arbeiten können.
Vorläufige Reisepässe (grüner Einband) sind hiervon nicht betroffen.
Kinderreisepässe werden von der Botschaft Bangkok nicht ausgestellt, da die
thailändischen Behörden diesen bislang offiziell nicht anerkannt haben. Wir
raten Ihnen daher, vor dem 15. 10. 2007 bei der Botschaft oder den deutschen
Honorarkonsuln in Phuket und Chiang Mai einen neuen Europapass zu
beantragen, wenn Sie vor Mitte 2008 ein neues Reisedokument benötigen. Eine
Beantragung von Europapässen wird ab dem 15. 10. 2007 bei den deutschen
Honorarkonsuln zunächst nicht mehr möglich sein.
Wer bei der Botschaft nach dem 15. 10. 2007 einen neuen Reisepass beantragt,
muss mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen. In eiligen Fällen wird
zunächst nur ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeitsdauer maximal 1 Jahr)
ausgestellt werden können. Dieser vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur
visumsfreien Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika.
Bitte geben Sie diese Informationen auch an andere Deutsche in Ihrem
Freundes- und Bekanntenkreis weiter!
Für Rückfragen steht Ihnen die Botschaft unter der Telefonnummer 02-2879068
(dienstags und donnerstags von 13.00 bis 15.30 Uhr) zur Verfügung.
Ehegattennachzug: Am 28. August 2007 ist das 2. Änderungsgesetz zum
Zuwanderungsgesetz (Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher
Richtlinien der Europäischen Union) in Kraft getreten. Danach wird die
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Wahrung oder Herstellung der
ehelichen Lebensgemeinschaft an Ehegatten von Deutschen oder Ausländern
davon abhängig gemacht, dass der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in
deutscher Sprache verständigen kann. Für Ausländer, die zur Herstellung der
ehelichen Lebensgemeinschaft zu ihrem deutschen oder ausländischen Ehegatten
ins Bundesgebiet nachziehen möchten, bedeutet dies, dass sie vor der
Einreise ins Bundesgebiet einfache deutsche Sprachkenntnisse nachweisen
müssen. Damit möchte Deutschland sicherstellen, dass sich Ausländer im
Bundesgebiet von Anfang an zumindest auf einfache Art in Alltagssituationen
auf Deutsch verständigen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Nachziehende Ehegatten, die wegen einer körperlichen, geistigen oder
seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, einfache
Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen, sind vom Sprachnachweis
ausgenommen.
Antragsteller, die ab dem 28. 05. 2007 Anträge auf Ehegattennachzug gestellt
haben, über die noch nicht entschieden worden ist, haben Gelegenheit,
innerhalb einer Frist von sechs Monaten (bis zum 20. März 2008) der
Botschaft mitzuteilen, wann und wie sie den Sprachnachweis erbringen wollen.
Nach Ablauf dieser Frist kann der Antrag mangels Erfüllung der
Erteilungsvoraussetzungen abgelehnt werden.
Was sind einfache deutsche Sprachkenntnisse?
Wenn der Ehepartner plant, nach Deutschland zu ziehen, muss er bereits bei
der Beantragung des Visums nachweisen, dass er sich auf einfache Weise auf
Deutsch verständigen kann. Unter einfachen Deutschkenntnissen werden
Kenntnisse der deutschen Sprache auf der Kompetenzstufe A1 des Gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verstanden. Dazu gehört, dass er
vertraute, alltägliche Ausdrücke und einfache Sätze verstehen und verwenden
kann. Er sollte sich und andere vorstellen und Fragen zur Person stellen und
beantworten können – z. B. wo er wohnt oder welche Leute er kennt. Auch
sollte er um alltägliche Dinge bitten und sich dafür bedanken können. Das
alles natürlich nur unter der Voraussetzung, dass die Gesprächspartner
deutlich sprechen und bereit sind zu helfen. Besonders wichtig ist also,
dass sich der antragstellende Ehepartner über vertraute Themen unterhalten
kann, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen; er sollte aber
auch schon ein wenig auf Deutsch schreiben können, z. B. auf Formularen in
Hotels Name, Adresse, Nationalität usw. eintragen können.
Wie können einfache Deutschkenntnisse nachgewiesen werden?
Bei der Beantragung des Visums für den Ehegattennachzug in der deutschen
Botschaft sind die Sprachkenntnisse grundsätzlich dadurch nachzuweisen, dass
den Antragsunterlagen ein Zertifikat des Goethe-Instituts über die
Sprachprüfung A1 „Start Deutsch1“ beigefügt wird. Die Goethe-Institute sind
die deutschen Kulturinstitute im Ausland, die auch Sprachunterricht und
Sprachprüfungen anbieten.
Informationen zu den Anfängerkursen und der Prüfung „Start Deutsch1“ bietet
das Goethe-Institut Bangkok auf seiner Homepage
http://goethe.de/ins/th/ban/lrn/all/deindex.htm an. Weitere Einzelheiten
finden Sie auch unter www.integ ration-in-deutschland.de
Die für die Ablegung der genannten Sprachprüfung erforderlichen
Deutschkenntnisse können sowohl beim Goethe-Institut als auch bei anderen
Sprachkursanbietern erworben werden. Das Bestehen der Prüfung „Start Deutsch
1“ ausschließlich beim Goethe-Institut als Voraussetzung für die Erteilung
eines Visums zum Ehegattennachzug soll sicherstellen, dass weltweit die
gleichen Standards zur Anwendung kommen.
Wir danken für Ihr Verständnis
Deutsche Botschaft, Bangkok
Schneckenpost
Hallo Briefkasten,
Heute muss ich meinem Herzen einmal Luft machen. Ich lebe nun schon fünf
Jahre in Thailand und habe mich an die phlegmatische Mentalität vieler,
vielleicht sogar der meisten Thais gewöhnt. Dass weder das Handwerk noch
Dienstleistungen in Thailand ein globales Durchschnittsniveau erreichen, war
mir schnell klar geworden. Es mangelt an logistischen Fähigkeiten und
kausalem Denkvermögen. Von der entsprechenden Ausbildung ganz zu schweigen.
Dies kann man lernen, wenn man will. Wie oft aber habe ich schon die Worte
sinngemäß wie „Das machen wir schon immer so“ gehört.
Nun zur Sache: Am 27. 08. 07 wurde in Deutschland (Oberursel-Taunus) um 16
Uhr 10 von UPS eine 500gr Briefsendung per Express abgeholt. Ziel war meine
thailändische Wohnanschrift. Über Frankfurt und Köln kam die Sendung nach
gut 36 Stunden am 29. 08. 07 um 4 Uhr 25 morgens in Bangkok an. Es gab in
der Anschrift einen Mangel. Straße und Hausnummer fehlten. Da ich selbst
früher bei der Post gearbeitet habe, weiß ich was zu tun ist. In Thailand
bei dem Kurierdienst TNT in Bangkok wusste man das auch. Nämlich nach
amtlichen Unterlagen die Telefonnummer des Empfängers suchen und nach der
Straße und Nummer fragen. Das ist auch am 29. 08. 07 geschehen. Alle meine
Angaben sind an Hand der Unterlagen nachvollziehbar. Dass die Sendung nun
eine Verzögerung von vielleicht einem Tag erfährt, ist verständlich. Nicht
aber dass die Briefsendung von Bangkok bis zu mir im Isan ganze acht Tage
braucht. Dagegen in Deutschland gerade mal 36 Stunden. Und das für 78 Euro
Gebühren. Mein Anwalt, der Absender, will die Gebühren von UPS zurück
verlangen.
Bin mal gespannt, ob es gelingt. Das ist eben Thailand und im alltäglichen
Leben keine Ausnahme. Fazit: Ich darf mich auf nichts verlassen, dann
nämlich bin ich verlassen.
Mit besten Grüßen
Dieter aus dem Isan
Wer kann Auskunft geben?
Liebe Leser,
Ich bin z. Zt. in Pattaya und wäre auch an der Zeitschrift „Eiermann“
interessiert. Wo könnte ich dieses Magazin beziehen? Trotzdem bleibe ich
eifriger Leser Ihres Blattes.
Barbarina
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