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Wichtige Informationen der Deutschen Botschaft

Schneckenpost

Wer kann Auskunft geben?

 

Wichtige Informationen der Deutschen Botschaft

Kleine Änderungen der bereits bekannt gegebenen Informationen zur Ausstellung von Reisepässen ab dem 1. November 2007 sowie der Informationen hinsichtlich des Ehegattennachzugs nach Deutschland

Reisepässe: Zum 1. November 2007 tritt ein neues Passgesetz in Kraft. Dieses sieht u. a. vor, dass in deutschen Europapässen (bordeauxroter Einband) auch Fingerabdrücke auf einem Chip gespeichert werden müssen.
Auf Grund technischer Probleme bei der Umsetzung der neuen Vorschriften wird die Passstelle der Botschaft Bangkok ab dem 1. November 2007 voraussichtlich für mehrere Monate nur mit eingeschränkter Kapazität arbeiten können. Vorläufige Reisepässe (grüner Einband) sind hiervon nicht betroffen.
Kinderreisepässe werden von der Botschaft Bangkok nicht ausgestellt, da die thailändischen Behörden diesen bislang offiziell nicht anerkannt haben. Wir raten Ihnen daher, vor dem 15. 10. 2007 bei der Botschaft oder den deutschen Honorarkonsuln in Phuket und Chiang Mai einen neuen Europapass zu beantragen, wenn Sie vor Mitte 2008 ein neues Reisedokument benötigen. Eine Beantragung von Europapässen wird ab dem 15. 10. 2007 bei den deutschen Honorarkonsuln zunächst nicht mehr möglich sein.
Wer bei der Botschaft nach dem 15. 10. 2007 einen neuen Reisepass beantragt, muss mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen. In eiligen Fällen wird zunächst nur ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeitsdauer maximal 1 Jahr) ausgestellt werden können. Dieser vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumsfreien Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika.
Bitte geben Sie diese Informationen auch an andere Deutsche in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis weiter!
Für Rückfragen steht Ihnen die Botschaft unter der Telefonnummer 02-2879068 (dienstags und donnerstags von 13.00 bis 15.30 Uhr) zur Verfügung.
Ehegattennachzug: Am 28. August 2007 ist das 2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz (Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union) in Kraft getreten. Danach wird die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Wahrung oder Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft an Ehegatten von Deutschen oder Ausländern davon abhängig gemacht, dass der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Für Ausländer, die zur Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft zu ihrem deutschen oder ausländischen Ehegatten ins Bundesgebiet nachziehen möchten, bedeutet dies, dass sie vor der Einreise ins Bundesgebiet einfache deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen. Damit möchte Deutschland sicherstellen, dass sich Ausländer im Bundesgebiet von Anfang an zumindest auf einfache Art in Alltagssituationen auf Deutsch verständigen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Nachziehende Ehegatten, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen, sind vom Sprachnachweis ausgenommen.
Antragsteller, die ab dem 28. 05. 2007 Anträge auf Ehegattennachzug gestellt haben, über die noch nicht entschieden worden ist, haben Gelegenheit, innerhalb einer Frist von sechs Monaten (bis zum 20. März 2008) der Botschaft mitzuteilen, wann und wie sie den Sprachnachweis erbringen wollen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Antrag mangels Erfüllung der Erteilungsvoraussetzungen abgelehnt werden.
Was sind einfache deutsche Sprachkenntnisse?
Wenn der Ehepartner plant, nach Deutschland zu ziehen, muss er bereits bei der Beantragung des Visums nachweisen, dass er sich auf einfache Weise auf Deutsch verständigen kann. Unter einfachen Deutschkenntnissen werden Kenntnisse der deutschen Sprache auf der Kompetenzstufe A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verstanden. Dazu gehört, dass er vertraute, alltägliche Ausdrücke und einfache Sätze verstehen und verwenden kann. Er sollte sich und andere vorstellen und Fragen zur Person stellen und beantworten können – z. B. wo er wohnt oder welche Leute er kennt. Auch sollte er um alltägliche Dinge bitten und sich dafür bedanken können. Das alles natürlich nur unter der Voraussetzung, dass die Gesprächspartner deutlich sprechen und bereit sind zu helfen. Besonders wichtig ist also, dass sich der antragstellende Ehepartner über vertraute Themen unterhalten kann, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen; er sollte aber auch schon ein wenig auf Deutsch schreiben können, z. B. auf Formularen in Hotels Name, Adresse, Nationalität usw. eintragen können.
Wie können einfache Deutschkenntnisse nachgewiesen werden?
Bei der Beantragung des Visums für den Ehegattennachzug in der deutschen Botschaft sind die Sprachkenntnisse grundsätzlich dadurch nachzuweisen, dass den Antragsunterlagen ein Zertifikat des Goethe-Instituts über die Sprachprüfung A1 „Start Deutsch1“ beigefügt wird. Die Goethe-Institute sind die deutschen Kulturinstitute im Ausland, die auch Sprachunterricht und Sprachprüfungen anbieten.
Informationen zu den Anfängerkursen und der Prüfung „Start Deutsch1“ bietet das Goethe-Institut Bangkok auf seiner Homepage http://goethe.de/ins/th/ban/lrn/all/deindex.htm an. Weitere Einzelheiten finden Sie auch unter www.integ ration-in-deutschland.de
Die für die Ablegung der genannten Sprachprüfung erforderlichen Deutschkenntnisse können sowohl beim Goethe-Institut als auch bei anderen Sprachkursanbietern erworben werden. Das Bestehen der Prüfung „Start Deutsch 1“ ausschließlich beim Goethe-Institut als Voraussetzung für die Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug soll sicherstellen, dass weltweit die gleichen Standards zur Anwendung kommen.
Wir danken für Ihr Verständnis
Deutsche Botschaft, Bangkok


Schneckenpost

Hallo Briefkasten,
Heute muss ich meinem Herzen einmal Luft machen. Ich lebe nun schon fünf Jahre in Thailand und habe mich an die phlegmatische Mentalität vieler, vielleicht sogar der meisten Thais gewöhnt. Dass weder das Handwerk noch Dienstleistungen in Thailand ein globales Durchschnittsniveau erreichen, war mir schnell klar geworden. Es mangelt an logistischen Fähigkeiten und kausalem Denkvermögen. Von der entsprechenden Ausbildung ganz zu schweigen. Dies kann man lernen, wenn man will. Wie oft aber habe ich schon die Worte sinngemäß wie „Das machen wir schon immer so“ gehört.
Nun zur Sache: Am 27. 08. 07 wurde in Deutschland (Oberursel-Taunus) um 16 Uhr 10 von UPS eine 500gr Briefsendung per Express abgeholt. Ziel war meine thailändische Wohnanschrift. Über Frankfurt und Köln kam die Sendung nach gut 36 Stunden am 29. 08. 07 um 4 Uhr 25 morgens in Bangkok an. Es gab in der Anschrift einen Mangel. Straße und Hausnummer fehlten. Da ich selbst früher bei der Post gearbeitet habe, weiß ich was zu tun ist. In Thailand bei dem Kurierdienst TNT in Bangkok wusste man das auch. Nämlich nach amtlichen Unterlagen die Telefonnummer des Empfängers suchen und nach der Straße und Nummer fragen. Das ist auch am 29. 08. 07 geschehen. Alle meine Angaben sind an Hand der Unterlagen nachvollziehbar. Dass die Sendung nun eine Verzögerung von vielleicht einem Tag erfährt, ist verständlich. Nicht aber dass die Briefsendung von Bangkok bis zu mir im Isan ganze acht Tage braucht. Dagegen in Deutschland gerade mal 36 Stunden. Und das für 78 Euro Gebühren. Mein Anwalt, der Absender, will die Gebühren von UPS zurück verlangen.
Bin mal gespannt, ob es gelingt. Das ist eben Thailand und im alltäglichen Leben keine Ausnahme. Fazit: Ich darf mich auf nichts verlassen, dann nämlich bin ich verlassen.
Mit besten Grüßen
Dieter aus dem Isan


Wer kann Auskunft geben?

Liebe Leser,
Ich bin z. Zt. in Pattaya und wäre auch an der Zeitschrift „Eiermann“ interessiert. Wo könnte ich dieses Magazin beziehen? Trotzdem bleibe ich eifriger Leser Ihres Blattes.
Barbarina


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Redaktion Pattaya Blatt
370/7-8 Pattaya Second Road, Pattaya City, 20260, Thailand
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