Milliardäre auf der Flucht

Franz Schmid

Der reichste Mann Thailands, der ehemalige Premierminister Thaksin Shinawatra, und seine Ehefrau haben sich nach England abgesetzt, um dort um Asyl zu ersuchen. Beiden war erlaubt worden, an der Eröffnungsfeier der Olympischen Spiele in Peking teilzunehmen. Die Ausreise war unter der Auflage genehmigt worden, eine Kaution zu hinterlegen. Thaksin selber zahlte eine Kaution von acht Millionen Baht. Seine Ehefrau Pojaman war am 31. Juli zu einer 3-jährigen Gefängnisstrafe in Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften im Jahre 2003 verurteilt worden. Auch sie war gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt worden. Zurzeit laufen weitere drei Verfahren vor thailändischen Gerichten gegen Thaksin, mehrere Verfahren sind noch gar nicht aufgenommen worden. Das Gericht hat inzwischen Haftbefehle gegen das Ehepaar ausgestellt.
Thaksin erklärte in einem handgeschriebenen Brief, er war der Ansicht, er habe nach seiner Rückkehr nach Thailand am 28. Februar dieses Jahres die Möglichkeit, seine Unschuld zu beweisen. Aber die Situation habe sich verschlimmert, und er fürchtet, von der Justiz nicht gerecht behandelt zu werden.
Der ganze Hintergrund dieses Vorgangs wirft natürlich Fragen auf. Ist es wirklich in der thailändischen Gerichtsbarkeit üblich, Verurteilten (in diesem Fall Thaksins Frau) gegen Kaution Reisen ins Ausland zu gestatten? Wonach werden eigentlich Kautionen bemessen? Acht Millionen Baht sind für einen Milliardär ein Taschengeld. Nach Adam Riese sind eine Milliarde 1.000 Millionen. Der Mann ist mehrfacher Milliardär und kann sicherlich diese Summe leicht verschmerzen.
Thaksin war im Jahre 2006 durch einen Militärputsch entmachtet worden. Die Zeit danach verbrachte er im Exil in England, reiste in Europa und Asien hin und her und machte Geschäfte, das bekannteste war der Kauf des englischen Fußballclubs Manchester City.
Der Wahlsieg der PPP (Partei der Volksmacht) ebnete den Weg für seine Rückkehr. Die Partei hatte sich auf die Fahnen geschrieben, die durch Gerichtsbeschluss von politischer Betätigung ausgeschlossenen 111 Personen zu rehabilitieren. Daran wurde seit dem Wahlsieg verbissen gearbeitet, aber die Richter folgten dem Rechtsweg und auch so genannte „einflussreiche Personen“ ließen sie unbeeindruckt.
Der Oberste Gerichtshof will nun zu einer Entscheidung kommen, ob ein Auslieferungsantrag in England gestellt werden soll. Das Außenministerium in London will den Fall nicht kommentieren, da es dies in Einzelfällen grundsätzlich nicht tut. Eine Strafverfolgung eines Asylanten in einem anderen Land hätte aber sehr wohl Einfluss auf die Entscheidung. Manchester City gehört zur englischen „Premier League“ und die Satzungen sind streng. Wenn das Verhalten des Besitzers gegen die Regeln verstößt, wird man nicht weggucken. Das könnte bedeuten, dass Thaksin seine Anteile am Club verkaufen muss.
Insgesamt also schlechte Aussichten für den ehemaligen Premierminister, was die Zukunft betrifft. Zwar ist der Zug Thaksins, vor der Justiz ins Ausland zu flüchten, nicht gerade das, was man von einem Gentleman erwartet, aber seine endgültige Abwesenheit in Thailand könnte Ruhe in die politischen Turbulenzen bringen. Angesichts wirtschaftlicher Schwierigkeiten wäre das ein Beitrag zur Gesundung des Landes.