7. Jahrgang
Ausgabe Nr. 50

9. Dezember - 15. Dezember 2008
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Hat er nun gesungen oder nicht?

Franz Schmid

Das Berliner Landgericht ist zurzeit mit einer bizarren Angelegenheit beschäftigt. Am 16. Dezember will es sein Urteil über den Streit eines angeblichen Auftritts des Unterhaltungskünstlers Johannes Heesters vor SS-Wachleuten im KZ Dachau fällen.
Der Berliner Historiker Volker Kühn behauptet, Heesters habe im Mai 1941 einen Auftritt vor der SS gehabt. Dafür gibt es einen Augenzeugen, nämlich den ehemaligen Dachauhäftling und späteren Wiener Kulturrat Viktor Matejka. Dieser habe bei dem Auftritt den Vorhang gezogen. Heesters wiederum bestreitet einen Auftritt und sagt, er habe lediglich das KZ besucht. Der Streit über den angeblichen Heesters-Auftritt vor Nazis im KZ Dachau dauert schon viele Jahre an. Heesters hatte in der Vergangenheit stets betont, „dass ich mich für diesen von den Nazis vorgeschriebenen Besuch, auch wenn ich keinerlei Chance hatte, mich diesem zu entziehen, abgrundtief schäme“. Beide Streithähne waren bei der letzten Anhörung vor der Urteilsverkündigung nicht anwesend, sie ließen sich durch ihre Anwälte vertreten.
Heesters feierte am 5. Dezember seinen 105. Geburtstag. Heesters Karriere während der NS-Zeit ist auch in seiner niederländischen Heimat nicht unumstritten. Als er im Februar dieses Jahres nach 44 Jahren in seiner Geburtsstadt Amersfoort zum ersten Mal wieder auftrat, schallte ihm ein Pfeifkonzert entgegen.
Der Streitfall Heesters zeigt, dass die NS-Vergangenheit in Deutschland immer noch nicht bewältigt ist. Richtig ist, dass Heesters im „Dritten Reich“ eine erfolgreiche Karriere machte. Jedoch hat er nie die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen, noch war er Mitglied der NSDAP. Er verhielt sich unpolitisch, im Gegensatz zu anderen damals bekannten Unterhaltungskünstlern. Seine Filme wurden nach Kriegsende von der alliierten Militärregierung nicht als Nazipropaganda bewertet.
Nach 67 Jahren soll geklärt werden, ob er im Konzentrationslager Dachau nun gesungen hat oder nicht. Nach dieser langen Zeit ist dies eine schwierige Aufgabe. Wird das Gericht der Aussage des Augenzeugen glauben? Reicht eine Zeugenaussage überhaupt aus? Abgesehen von den juristischen Fragen, tut sich hier auch eine menschliche Frage auf. Ist es nun unbedingt nötig, einen 105-Jährigen in einem Fall, der über sechs Jahrzehnte zurückliegt, vor Gericht zu zerren? Wer hat überhaupt etwas davon, gleichgültig, wie das Urteil ausfällt? In der Anhörung machte der Anwalt des Historikers das Angebot, sein Mandant werde „aus Respekt vor dem 105-jährigen Kläger“ sich nicht mehr „zu diesen Fragen“ äußern. Das hätte er eigentlich auch schon früher machen können. Anderseits hätte Heesters auch nicht auf Widerruf klagen sollen. Eine persönliche Erklärung seinerseits wäre völlig ausgereichend gewesen. Wenn er tatsächlich gesungen hat, würden ihm das seine Fans als „Fehltritt“ sicherlich verzeihen. Seine Leistungen in der Unterhaltungsbranche wären dadurch nicht geschmälert. Hoffentlich gibt es am 16. Dezember weise Richter, die diesem unwürdigen Schauspiel ein Ende setzen.


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