|
|
|
|
|
Hat er nun gesungen oder nicht?
Franz Schmid
Das Berliner Landgericht ist zurzeit mit einer bizarren Angelegenheit
beschäftigt. Am 16. Dezember will es sein Urteil über den Streit eines
angeblichen Auftritts des Unterhaltungskünstlers Johannes Heesters vor
SS-Wachleuten im KZ Dachau fällen.
Der Berliner Historiker Volker Kühn behauptet, Heesters habe im Mai 1941 einen
Auftritt vor der SS gehabt. Dafür gibt es einen Augenzeugen, nämlich den
ehemaligen Dachauhäftling und späteren Wiener Kulturrat Viktor Matejka. Dieser
habe bei dem Auftritt den Vorhang gezogen. Heesters wiederum bestreitet einen
Auftritt und sagt, er habe lediglich das KZ besucht. Der Streit über den
angeblichen Heesters-Auftritt vor Nazis im KZ Dachau dauert schon viele Jahre
an. Heesters hatte in der Vergangenheit stets betont, „dass ich mich für diesen
von den Nazis vorgeschriebenen Besuch, auch wenn ich keinerlei Chance hatte,
mich diesem zu entziehen, abgrundtief schäme“. Beide Streithähne waren bei der
letzten Anhörung vor der Urteilsverkündigung nicht anwesend, sie ließen sich
durch ihre Anwälte vertreten.
Heesters feierte am 5. Dezember seinen 105. Geburtstag. Heesters Karriere
während der NS-Zeit ist auch in seiner niederländischen Heimat nicht
unumstritten. Als er im Februar dieses Jahres nach 44 Jahren in seiner
Geburtsstadt Amersfoort zum ersten Mal wieder auftrat, schallte ihm ein
Pfeifkonzert entgegen.
Der Streitfall Heesters zeigt, dass die NS-Vergangenheit in Deutschland immer
noch nicht bewältigt ist. Richtig ist, dass Heesters im „Dritten Reich“ eine
erfolgreiche Karriere machte. Jedoch hat er nie die deutsche Staatsangehörigkeit
angenommen, noch war er Mitglied der NSDAP. Er verhielt sich unpolitisch, im
Gegensatz zu anderen damals bekannten Unterhaltungskünstlern. Seine Filme wurden
nach Kriegsende von der alliierten Militärregierung nicht als Nazipropaganda
bewertet.
Nach 67 Jahren soll geklärt werden, ob er im Konzentrationslager Dachau nun
gesungen hat oder nicht. Nach dieser langen Zeit ist dies eine schwierige
Aufgabe. Wird das Gericht der Aussage des Augenzeugen glauben? Reicht eine
Zeugenaussage überhaupt aus? Abgesehen von den juristischen Fragen, tut sich
hier auch eine menschliche Frage auf. Ist es nun unbedingt nötig, einen
105-Jährigen in einem Fall, der über sechs Jahrzehnte zurückliegt, vor Gericht
zu zerren? Wer hat überhaupt etwas davon, gleichgültig, wie das Urteil ausfällt?
In der Anhörung machte der Anwalt des Historikers das Angebot, sein Mandant
werde „aus Respekt vor dem 105-jährigen Kläger“ sich nicht mehr „zu diesen
Fragen“ äußern. Das hätte er eigentlich auch schon früher machen können.
Anderseits hätte Heesters auch nicht auf Widerruf klagen sollen. Eine
persönliche Erklärung seinerseits wäre völlig ausgereichend gewesen. Wenn er
tatsächlich gesungen hat, würden ihm das seine Fans als „Fehltritt“ sicherlich
verzeihen. Seine Leistungen in der Unterhaltungsbranche wären dadurch nicht
geschmälert. Hoffentlich gibt es am 16. Dezember weise Richter, die diesem
unwürdigen Schauspiel ein Ende setzen.
|
|
E-mail: redaktion@pattayablatt.com
Pattaya Mail Publishing Co., Ltd.
370/7-8 Pattaya Second Road, Pattaya City, Chonburi 20150, Thailand
Tel.66-38 411 240-1, 413 240-1, Fax:66-38 427 596
Copyright © 2002 Pattaya Mail. Alle Rechte vorbehalten
Alle Inhalte dienen der persönlichen Information. Eine Weiterverwendung und Reproduktion über den persönlichen Gebrauch hinaus ist nicht gestattet.
|
|
|
|