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Hört endlich mit dem Jammern auf
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Auf- und Abbau von Tourismus
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Bekanntmachung für Deutsche zur Wahl zum Deutschen Bundestag
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Bekanntmachung für Deutsche zur Wahl zum Europäischen Parlament
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Hört endlich mit dem Jammern auf
Sehr geehrte Redaktion,
Ich möchte heute auch mal zu dem Stellung nehmen, was die Herren Rüdiger und
Klaus Werner so bemängeln. Der eine jammert über den Zustand des Strandes
und legt als Beweis ein Bild von einem wüsten Obdachlosen-Lager bei. Mir
sagt dieses Bild nur, dass dort wohl eine Gruppe Thais (wahrscheinlich an
einem Wochenende) einen schönen Tag im Kreise der Familie und mit Freunden
verbrachte. Es hat mich immer gefreut zu sehen, wie lustig und unbeschwert
es da zuging.
Was mir und sicher auch manchem anderen den Besuch am Strand verleidet, ist
der Anblick dickleibiger Urlauber in der knappsten nur möglichen Bekleidung
und dass sie kein Problem damit haben, so auch mal an die nächste Bar oder
ins nächste Geschäft zu gehen. Dadurch wird auch den Thais, die am Strand
verkaufen und ein wenig aufschlagen müssen, das Geschäft weggenommen. Ihr
alle, die ihr hier wegen ein paar lächerlicher Baht rum jammert, nennt mir
doch mal einen Urlaubsort, wo ihr zu den dort üblichen Farang Preisen so
viel geboten bekommt? Wo könnt ihr für ca. 25 Cent mal eben mit dem Taxi
kilometerweit fahren, für fünf Euro sehr gut und reichlich essen, und auch
sonst die Möglichkeit haben, alles preiswert zu sehen und erleben?
Viele der Attraktionen in und um Pattaya sind für Touristen gemacht worden.
Sie müssen sich rentieren. Also wird ein Eintritt erhoben. Und der fällt
deshalb für uns höher aus, weil wir zum einen ja diejenigen sind, die immer
und überall Aktion brauchen und deshalb dazu beitragen, dass das Land immer
mehr verbaut wird.
Thais können auch auf einer Strandparty Spaß haben. Aber wir wollen Tag für
Tag etwas Neues. Dass die Thais dann auch diese Einrichtungen benutzen, kann
man Ihnen wohl schlecht verwehren. Dass Sie dann etwas weniger an Eintritt
bezahlen, liegt ganz einfach daran, dass Sie in Ihrem eigenen Land sind und
erheblich weniger verdienen.
Sicher gibt es in Pattaya eine Menge, was geändert werden müsste. Aber diese
zwei angesprochenen „Probleme“ sind wohl eher nebensächlich. Und ein Thai
wird noch weniger wie ich verstehen, wie man sich darüber aufregen kann. Es
bringt keine Lösung, über solche Sachen Woche für Woche im Pattaya Blatt
zu jammern! Wenn es einem derartig stinkt, so „ausgenommen“ zu werden, dann
hilft nur eins: Nie wieder Thailand. Es würde mich freuen!
Hans Kamp
Auf- und Abbau von Tourismus
Hallo Briefkasten,
Die Thais hatten es über Jahre recht gut verstanden, einen beachtlichen
Tourismus aufzubauen. Scheinbar verstehen sie es auch, diesen Tourismus
wieder abzubauen und die Urlauber zu vergraulen. Es ist nicht so sehr die
Besetzung der Flughäfen. Das Desaster geht weiter. Um den Ausfall
auszugleichen, wurden in vielen Bereichen die Preise erhöht.
Als Krone schließlich die Bauvorhaben am Wong Amat Strand. Der Strand ist
durch Mauern und Bauzäune seit mehr als einem Jahr gesperrt. Die Urlauber
wurden auf wenige Quadratmeter zusammengedrängt. Bei Sturmflut ist kein
Strand mehr da. Die wenigen Sandsäcke reichen nicht aus.
Zudem muss der Urlauber einen erheblichen Umweg in Kauf nehmen, um an den
kümmerlichen Strand zu gelangen. Dafür wird er dann mit Baulärm belohnt und
kann sich dabei erholen. Meinen Beobachtungen zufolge hat sich die Zahl der
Urlauber gegenüber den Vorjahren auf 20 Prozent reduziert. Der Ärger ist
groß, und ich hörte Leute sagen, dass sie künftig nach Vietnam ausweichen
wollen. Ein Strandbad ohne Badestrand ist sinnlos.
Ich hatte versucht, wie früher einmal, eine Strandwanderung bis Naklua zu
unternehmen. An der Mauer zum Holztempel war Schluss. Der Pfeil zeigte zwar
den Weg über die Mauer, aber diese ist zwischen den Zinnen mit Brettern und
Stacheldraht gesperrt. Rechts wird gebaut. Alles mit Bauzaun abgesperrt. Es
blieb mir nichts weiter übrig als einen weiten Fußmarsch zurück in Kauf zu
nehmen. Das Ufer bis zum Tempel ist zugebaut. Überall Hinweise auf
Privatgrund. Es gibt keine Möglichkeit, vom Strand auf die Straße zu
gelangen. Hier bleibt noch viel zu tun!
Zumindest an der Tempelmauer sollte ein Fußweg zur Straße eingerichtet
werden.
Ich würde vorschlagen, dass Sie einmal einen Artikel über diese
Einschränkungen und Wong Amat bringen. Mit Bildern von Bauzäunen und
Absperrungen. Das dürfte die Touristen mehr interessieren als ein Bericht
über den Empfang bei einem Rotary Club.
Alfred Stopp, München
Bekanntmachung für Deutsche zur Wahl zum Deutschen Bundestag
Am 27. September 2009 findet
die Wahl zum Deutschen Bundestag statt.
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im
Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können bei Vorliegen der
sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen.
Für ihre Wahlteilnahme ist u. a. Voraussetzung, dass sie
1. nach dem 23. Mai 1949 und vor ihrem Fortzug aus der Bundesrepublik
Deutschland
1) mindestens
drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland
1) gewohnt
oder sich dort sonst gewöhnlich aufgehalten haben;
2. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen
sind. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf
einem Formblatt beim Wahlamt der letzten inländischen Wohnsitzgemeinde zu
stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden. Einem
Antrag, der erst am 07. September 2009 oder später bei der zuständigen
Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 18 Abs. 1
der Bundeswahlordnung).
Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können unter
www.bundeswahlleiter.de „Service für Deutsche im Ausland”
heruntergeladen werden. Dort finden Sie auch eine online-Suchhilfe im
Gemeindeverzeichnis.
Sollten Sie über keinen Zugang zum Internet verfügen, können die
Antragsvordrucke auch bei
- den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der
Bundesrepublik Deutschland,
- dem Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach
17 03 77, 53029 BONN, GERMANY,
- den Kreiswahlleitern in der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden.
Weitere Auskünfte erteilt die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, 9
South Sathorn Road, 10120 Bangkok, Thailand, unter der Telefonnummer 02-287
9009.
Bangkok
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
1) Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer
Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
(Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
zuzüglich des Gebiets des früheren Berlin (Ost)).
Bekanntmachung für Deutsche zur Wahl zum Europäischen Parlament
Am 7. Juni 2009 findet die
Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik
Deutschland statt.
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im
Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können bei Vorliegen der
sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen.
Für ihre Wahlteilnahme ist u. a. Voraussetzung, dass sie
1.1 seit mindestens drei Monaten in den übrigen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser
Zeit dort gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein unmittelbar
vorausgehender Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland angerechnet)
oder
1.2 in anderen Gebieten leben und vor ihrem Fortzug nach dem 23. Mai 1949
aus der Bundesrepublik Deutschland
1.) mindestens
drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland
1.) gewohnt
oder sich dort sonst gewöhnlich aufgehalten haben;
2. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen
sind. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf
einem Formblatt beim Wahlamt der letzten inländischen Wohnsitzgemeinde zu
stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden. Einem
Antrag, der erst am 18. Mai 2009 oder später bei der zuständigen
Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17 Abs. 1 der
Europawahlord nung).
Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können unter
www.bundeswahlleiter.de „Service für Deutsche im Ausland”
heruntergeladen werden. Dort finden Sie auch eine online-Suchhilfe im
Gemeindeverzeichnis.
Sollten Sie über keinen Zugang zum Internet verfügen, können die
Antragsvordrucke auch bei
- den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der
Bundesrepublik Deutschland,
- dem Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach
170377, 53029 BONN, GERMANY
- den Kreis- und Stadtwahlleitern in der Bundesrepublik Deutschland
angefordert werden.
Weitere Auskünfte erteilt die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, 9
South Satorn Road, 10120 Bangkok, Thailand, unter der Telefonnummer 02-287
9009.
Bangkok
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
1) Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer
Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
(Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
zuzüglich des Gebiets des früheren Berlin (Ost)).
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370/7-8 Pattaya Second Road, Pattaya City, 20260, Thailand
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