8. Jahrgang
Ausgabe Nr. 8

24. Febnuar - 2. März 2009
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Hört endlich mit dem Jammern auf

Auf- und Abbau von Tourismus

Bekanntmachung für Deutsche zur Wahl zum Deutschen Bundestag

Bekanntmachung für Deutsche zur Wahl zum Europäischen Parlament

 

Hört endlich mit dem Jammern auf

Sehr geehrte Redaktion,

Ich möchte heute auch mal zu dem Stellung nehmen, was die Herren Rüdiger und Klaus Werner so bemängeln. Der eine jammert über den Zustand des Strandes und legt als Beweis ein Bild von einem wüsten Obdachlosen-Lager bei. Mir sagt dieses Bild nur, dass dort wohl eine Gruppe Thais (wahrscheinlich an einem Wochenende) einen schönen Tag im Kreise der Familie und mit Freunden verbrachte. Es hat mich immer gefreut zu sehen, wie lustig und unbeschwert es da zuging.
Was mir und sicher auch manchem anderen den Besuch am Strand verleidet, ist der Anblick dickleibiger Urlauber in der knappsten nur möglichen Bekleidung und dass sie kein Problem damit haben, so auch mal an die nächste Bar oder ins nächste Geschäft zu gehen. Dadurch wird auch den Thais, die am Strand verkaufen und ein wenig aufschlagen müssen, das Geschäft weggenommen. Ihr alle, die ihr hier wegen ein paar lächerlicher Baht rum jammert, nennt mir doch mal einen Urlaubsort, wo ihr zu den dort üblichen Farang Preisen so viel geboten bekommt? Wo könnt ihr für ca. 25 Cent mal eben mit dem Taxi kilometerweit fahren, für fünf Euro sehr gut und reichlich essen, und auch sonst die Möglichkeit haben, alles preiswert zu sehen und erleben?
Viele der Attraktionen in und um Pattaya sind für Touristen gemacht worden. Sie müssen sich rentieren. Also wird ein Eintritt erhoben. Und der fällt deshalb für uns höher aus, weil wir zum einen ja diejenigen sind, die immer und überall Aktion brauchen und deshalb dazu beitragen, dass das Land immer mehr verbaut wird.
Thais können auch auf einer Strandparty Spaß haben. Aber wir wollen Tag für Tag etwas Neues. Dass die Thais dann auch diese Einrichtungen benutzen, kann man Ihnen wohl schlecht verwehren. Dass Sie dann etwas weniger an Eintritt bezahlen, liegt ganz einfach daran, dass Sie in Ihrem eigenen Land sind und erheblich weniger verdienen.
Sicher gibt es in Pattaya eine Menge, was geändert werden müsste. Aber diese zwei angesprochenen „Probleme“ sind wohl eher nebensächlich. Und ein Thai wird noch weniger wie ich verstehen, wie man sich darüber aufregen kann. Es bringt keine Lösung, über solche Sachen Woche für Woche im Pattaya Blatt zu jammern! Wenn es einem derartig stinkt, so „ausgenommen“ zu werden, dann hilft nur eins: Nie wieder Thailand. Es würde mich freuen!
Hans Kamp


Auf- und Abbau von Tourismus

Hallo Briefkasten,
Die Thais hatten es über Jahre recht gut verstanden, einen beachtlichen Tourismus aufzubauen. Scheinbar verstehen sie es auch, diesen Tourismus wieder abzubauen und die Urlauber zu vergraulen. Es ist nicht so sehr die Besetzung der Flughäfen. Das Desaster geht weiter. Um den Ausfall auszugleichen, wurden in vielen Bereichen die Preise erhöht.
Als Krone schließlich die Bauvorhaben am Wong Amat Strand. Der Strand ist durch Mauern und Bauzäune seit mehr als einem Jahr gesperrt. Die Urlauber wurden auf wenige Quadratmeter zusammengedrängt. Bei Sturmflut ist kein Strand mehr da. Die wenigen Sandsäcke reichen nicht aus.
Zudem muss der Urlauber einen erheblichen Umweg in Kauf nehmen, um an den kümmerlichen Strand zu gelangen. Dafür wird er dann mit Baulärm belohnt und kann sich dabei erholen. Meinen Beobachtungen zufolge hat sich die Zahl der Urlauber gegenüber den Vorjahren auf 20 Prozent reduziert. Der Ärger ist groß, und ich hörte Leute sagen, dass sie künftig nach Vietnam ausweichen wollen. Ein Strandbad ohne Badestrand ist sinnlos.
Ich hatte versucht, wie früher einmal, eine Strandwanderung bis Naklua zu unternehmen. An der Mauer zum Holztempel war Schluss. Der Pfeil zeigte zwar den Weg über die Mauer, aber diese ist zwischen den Zinnen mit Brettern und Stacheldraht gesperrt. Rechts wird gebaut. Alles mit Bauzaun abgesperrt. Es blieb mir nichts weiter übrig als einen weiten Fußmarsch zurück in Kauf zu nehmen. Das Ufer bis zum Tempel ist zugebaut. Überall Hinweise auf Privatgrund. Es gibt keine Möglichkeit, vom Strand auf die Straße zu gelangen. Hier bleibt noch viel zu tun!
Zumindest an der Tempelmauer sollte ein Fußweg zur Straße eingerichtet werden.
Ich würde vorschlagen, dass Sie einmal einen Artikel über diese Einschränkungen und Wong Amat bringen. Mit Bildern von Bauzäunen und Absperrungen. Das dürfte die Touristen mehr interessieren als ein Bericht über den Empfang bei einem Rotary Club.
Alfred Stopp, München


Bekanntmachung für Deutsche zur Wahl zum Deutschen Bundestag

Am 27. September 2009 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt.
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraus­setzun­gen an der Wahl teilnehmen.
Für ihre Wahlteilnahme ist u. a. Voraussetzung, dass sie
1. nach dem 23. Mai 1949 und vor ihrem Fortzug aus der Bundesrepublik Deut­sch­land 1) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deuts­chland 1) ge­wohnt oder sich dort sonst gewöhnlich aufgehalten haben;
2. in ein Wählerver­zeich­nis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt beim Wahlamt der letzten inländischen Wohnsitzgemeinde zu stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden. Einem Antrag, der erst am 07. Septem­ber 2009 oder später bei der zuständigen Gemein­debehörde eingeht, kann nicht mehr ent­sprochen werden (§ 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung).
Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können unter www.bundeswahlleiter.de „Service für Deutsche im Ausland” heruntergeladen werden. Dort finden Sie auch eine online-Suchhilfe im Gemeindeverzeichnis.
Sollten Sie über keinen Zugang zum Internet verfügen, können die Antragsvordrucke auch bei
- den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland,
- dem Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 17 03 77, 53029 BONN, GERMANY,
- den Kreiswahlleitern in der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden.
Weitere Auskünfte erteilt die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, 9 South Sathorn Road, 10120 Bangkok, Thailand, unter der Telefonnummer 02-287 9009.
Bangkok
    
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
1) Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuzüglich des Gebiets des früheren Berlin (Ost)).


Bekanntmachung für Deutsche zur Wahl zum Europäischen Parlament

Am 7. Juni 2009 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt.
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen.
Für ihre Wahlteilnahme ist u. a. Voraussetzung, dass sie
1.1 seit mindestens drei Monaten in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit dort gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein unmittelbar vorausgehender Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland angerechnet) oder
1.2 in anderen Gebieten leben und vor ihrem Fortzug nach dem 23. Mai 1949 aus der Bundesrepublik Deutschland 1.) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland 1.) gewohnt oder sich dort sonst gewöhnlich aufgehalten haben;
2. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deuts­ch­land eingetragen sind. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt beim Wahlamt der letzten inländischen Wohnsitzgemeinde zu stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden. Einem Antrag, der erst am 18. Mai 2009 oder später bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17 Abs. 1 der Europawahlord nung).
Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können unter www.bundeswahlleiter.de „Service für Deutsche im Ausland” heruntergeladen werden. Dort finden Sie auch eine online-Suchhilfe im Gemeindeverzeichnis.
Sollten Sie über keinen Zugang zum Internet verfügen, können die Antragsvordrucke auch bei
- den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland,
- dem Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 170377, 53029 BONN, GERMANY
- den Kreis- und Stadtwahlleitern in der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden.
Weitere Auskünfte erteilt die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, 9 South Satorn Road, 10120 Bangkok, Thailand, unter der Telefonnummer 02-287 9009.
Bangkok
                    
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
1) Zu berücksichtigen ist auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Bran­denburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuzüglich des Gebiets des früheren Berlin (Ost)).


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