8. Jahrgang
Ausgabe Nr.22

2. Juni - 8. Juni 2009
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Kampf dem Lärm!

Franz Schmid

Die Telefonnummer 1337 ist eine der bekanntesten in Pattaya. Unter dieser Nummer ist das so genannte Call Center zu erreichen, bei dem Einwohner und Besucher Auskünfte einholen, aber auch Beschwerden einreichen können. 60 Prozent der Beschwerden betreffen – Sie ahnen es schon – Lärmbelästigung, vor allem durch Unterhaltungsbetriebe, aber auch durch Produktionsstätten. Lärmbelästigung ist ein ernstes Thema, denn gesundheitliche Schäden können davon ausgehen. Lärm macht müde, stresst den Menschen und beeinträchtigt das allgemeine Wohlbefinden.
So ist es nicht verwunderlich, dass sich Klagen über unerträglichen Lärm vor allem durch Karaoke-Bars von den Nachbarn häufen, die schlaflose Nächte verbringen müssen, da der Lärm bis in die frühen Morgenstunden anhält.
Jeder Mensch empfindet Lärm auf unterschiedliche Weise. Oft ist die Einstellung zum Lärm auch subjektiv geprägt. Ein schönes Beispiel dafür ist das Läuten von Kirchenglocken. Die einen sehen dies als Ruhestörung, für andere gehört es zum täglichen Leben. Lärmschutzbestimmungen sind in Thailand sehr weit auslegbar. Manche Lärmbelästigung lässt sich nicht vermeiden, dazu gehören Straßenbauarbeiten, Verkehrslärm im Allgemeinen, die Nähe zu einem großen Sportstadion, Berufsmusiker und Haustiere in der Nachbarschaft sowie das Konzert der Zikaden zu bestimmten Jahreszeiten.
Die meisten Beschwerden entstehen durch Lärm von Gaststätten, die auch zu Nachtzeiten geöffnet bleiben. Das liegt in der Natur der Sache, Leute kommen und gehen, führen laute Gespräche, Musik dringt nach außen, weil die Tür ständig geöffnet und geschlossen wird. Zu dieser Art von Belästigung trägt auch das Rauchverbot in Gaststätten bei, da die Raucher nun alle Nase lang nach draußen gehen und dadurch Lärm erzeugen.
Es gibt auch in Thailand Gesetze und Verordnungen, die den Lärm betreffen. Doch laufen nicht ständig Beamte herum, um den Schallpegel zu messen. Wenn sich jemand über zu großen Lärm beschwert, weil er sich in seiner Ruhe gestört fühlt, ist er erstmal beweispflichtig. Zu Hilfe gerufene Polizisten werden in der Regel versuchen, den Streit zu schlichten. Anzeigen wegen Ruhestörung, die tatsächlich vor einem Gericht verhandelt werden, gibt es hingegen so gut wie gar nicht. Zu großer Lärm zieht für den Verursacher eine Ordnungsstrafe nach sich, in der Regel gibt es aber nur eine Verwarnung.
Die Stadtverwaltung hat nun einige Betreiber von Unterhaltungsstätten und Karaoke-Bars zu einem Vortrag geladen und sie über die Gesetzeslage aufgeklärt. In dem Gesetz von 1992 heißt es, dass Verstöße aufgrund einer Überschreitung des festgelegten Geräuschpegels mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Baht belegt werden können, im schlimmsten Fall droht der Lizenzentzug.
Nun will man in Stichproben Unterhaltungsbetriebe inspizieren und sie daraufhin überprüfen. Die Stadtverwaltung hat nun ein Machtwort gesprochen und man muss abwarten, ob auch wirklich etwas geschieht. Denn viele schöne Worte werden gesprochen, wenn der Tag lang ist, und vor allem so ruhig wie im Rathaus.


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