Wovor hat man eigentlich Angst?

Franz Schmidt

Vor einigen Wochen hat der Generaldirektor der thailändischen Behörde für Grundbesitz, Anuwat Meteewiboonwat, für Aufregung unter den hier ansässigen Ausländern gesorgt. Es ging um Land- und Hauskauf durch thailändische Ehepartner, die mit Ausländern verheiratet sind. Er sagte in Phuket: „Wenn die thailändische Ehefrau genug Geld hat, um das Haus zu kaufen, ist das in Ordnung. Aber wenn die Thai kein Geld hat und Geld verwendet, das ihr vom Ausländer zum Kauf von Grundbesitz gegeben wurde, ist das illegal. Wenn wir bei einer Kontrolle später feststellen, dass eine thailändische Person Geld von einem Ausländer benutzt hat, um irgendwo in Thailand Land zu kaufen, werden wir die Eigentumsurkunde annullieren.”
Starke Worte! Allerdings muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass selbiges natürlich nach der Gesetzeslage auch für thailändische Männer gilt, die mit Ausländerinnen verheiratet sind. Aber dies nur am Rande.
Woher rührt diese Angst, dass Grund und Boden nicht zu Eigentum eines Ausländers werden? Wenn beim Landkauf ein entsprechendes Dokument unterzeichnet wird, dass der Ausländer auf jegliche Ansprüche auf das Land verzichtet, ist der Kauf rechtsgültig. Insofern ist die Aussage des Generaldirektors nicht ganz vollständig. Beim Tod der Ehefrau geht das Land nicht in den Besitz des Ausländers über, erben tut die oder der nächste thailändische Verwandte der Ehefrau. Die gesetzliche Vorschrift, dass Land immer in thailändischer Hand bleiben soll, ist damit erfüllt.
Warum können Ausländer in Thailand kein Land erwerben? Die Gründe dafür sind schwer nachzuvollziehen. Manche Expats leben hier schon seit Jahrzehnten, arbeiten hier, zahlen Steuern und haben in eine thailändische Familie eingeheiratet.
Es mag am ausgeprägten Nationalstolz der Thais liegen oder am über die Zeiten gewachsenen Misstrauen gegenüber westlichen Ausländern. Der Preis, den Thailand zahlen musste, um nicht kolonialisiert zu werden, war hoch. Große Teile des Landes mussten an die französischen und englischen Kolonialmächte abgegeben werden. Gezwungenermaßen musste Thailand ausländische Rechtsprechung und Steuergesetzgebung für in Thailand lebende Ausländer dulden. Das bekannteste Abkommen dieser Art ist das Bowring Treaty von 1855 mit Großbritannien. Erst 1932 gelang es, diese Abkommen außer Kraft zu setzen. Das war die wirkliche Geburtsstunde eines „unabhängigen” Thailands.
Die Lektionen der Geschichte sind nicht vergessen, aber haben sie noch etwas mit der Wirklichkeit unserer Zeit zu tun, dem Zeitalter der Globalisierung? Interessanterweise gibt es für Thais in vielen Ländern der Welt keine Beschränkungen beim Kauf von Immobilien. Beispielsweise kann ein thailändischer Staatsbürger, der mit einem EU-Bürger verheiratet ist und im Heimatland des Ausländers lebt, in sämtlichen Ländern der EU Grundbesitz erwerben. Diese großzügige Regelung besteht auch in den USA oder Kanada. Niemand käme in diesen Ländern auf den Gedanken, einem Ehepaar dies zu verwehren. Die thailändische Gesetzgebung hinkt in dieser Beziehung weit hinter dem allgemeinen Standard in aller Welt hinterher. Selbst das einstige Kolonialland Malaysia macht ausländischen Rentnern großzügige Angebote, die von 100-prozentigem Grundeigentum bis zu einem 10-Jahresvisum reichen. Andere Staaten in Südostasien werden folgen. Umdenken ist gefragt, und nicht das Beharren auf überholten Regelungen!