Wovor hat man eigentlich Angst?
Franz Schmidt
Vor einigen Wochen hat der Generaldirektor der thailändischen Behörde für
Grundbesitz, Anuwat Meteewiboonwat, für Aufregung unter den hier ansässigen
Ausländern gesorgt. Es ging um Land- und Hauskauf durch thailändische
Ehepartner, die mit Ausländern verheiratet sind. Er sagte in Phuket: „Wenn die
thailändische Ehefrau genug Geld hat, um das Haus zu kaufen, ist das in Ordnung.
Aber wenn die Thai kein Geld hat und Geld verwendet, das ihr vom Ausländer zum
Kauf von Grundbesitz gegeben wurde, ist das illegal. Wenn wir bei einer
Kontrolle später feststellen, dass eine thailändische Person Geld von einem
Ausländer benutzt hat, um irgendwo in Thailand Land zu kaufen, werden wir die
Eigentumsurkunde annullieren.”
Starke Worte! Allerdings muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass
selbiges natürlich nach der Gesetzeslage auch für thailändische Männer gilt, die
mit Ausländerinnen verheiratet sind. Aber dies nur am Rande.
Woher rührt diese Angst, dass Grund und Boden nicht zu Eigentum eines Ausländers
werden? Wenn beim Landkauf ein entsprechendes Dokument unterzeichnet wird, dass
der Ausländer auf jegliche Ansprüche auf das Land verzichtet, ist der Kauf
rechtsgültig. Insofern ist die Aussage des Generaldirektors nicht ganz
vollständig. Beim Tod der Ehefrau geht das Land nicht in den Besitz des
Ausländers über, erben tut die oder der nächste thailändische Verwandte der
Ehefrau. Die gesetzliche Vorschrift, dass Land immer in thailändischer Hand
bleiben soll, ist damit erfüllt.
Warum können Ausländer in Thailand kein Land erwerben? Die Gründe dafür sind
schwer nachzuvollziehen. Manche Expats leben hier schon seit Jahrzehnten,
arbeiten hier, zahlen Steuern und haben in eine thailändische Familie
eingeheiratet.
Es mag am ausgeprägten Nationalstolz der Thais liegen oder am über die Zeiten
gewachsenen Misstrauen gegenüber westlichen Ausländern. Der Preis, den Thailand
zahlen musste, um nicht kolonialisiert zu werden, war hoch. Große Teile des
Landes mussten an die französischen und englischen Kolonialmächte abgegeben
werden. Gezwungenermaßen musste Thailand ausländische Rechtsprechung und
Steuergesetzgebung für in Thailand lebende Ausländer dulden. Das bekannteste
Abkommen dieser Art ist das Bowring Treaty von 1855 mit Großbritannien. Erst
1932 gelang es, diese Abkommen außer Kraft zu setzen. Das war die wirkliche
Geburtsstunde eines „unabhängigen” Thailands.
Die Lektionen der Geschichte sind nicht vergessen, aber haben sie noch etwas mit
der Wirklichkeit unserer Zeit zu tun, dem Zeitalter der Globalisierung?
Interessanterweise gibt es für Thais in vielen Ländern der Welt keine
Beschränkungen beim Kauf von Immobilien. Beispielsweise kann ein thailändischer
Staatsbürger, der mit einem EU-Bürger verheiratet ist und im Heimatland des
Ausländers lebt, in sämtlichen Ländern der EU Grundbesitz erwerben. Diese
großzügige Regelung besteht auch in den USA oder Kanada. Niemand käme in diesen
Ländern auf den Gedanken, einem Ehepaar dies zu verwehren. Die thailändische
Gesetzgebung hinkt in dieser Beziehung weit hinter dem allgemeinen Standard in
aller Welt hinterher. Selbst das einstige Kolonialland Malaysia macht
ausländischen Rentnern großzügige Angebote, die von 100-prozentigem
Grundeigentum bis zu einem 10-Jahresvisum reichen. Andere Staaten in Südostasien
werden folgen. Umdenken ist gefragt, und nicht das Beharren auf überholten
Regelungen!
|