Österreichische Business Community verabschiedet Botschafter
Elfi Seitz
Die österreichische Business Community traf sich am 10. Juni zu einem
Lunchmeeting im Dusit Thani Bangkok. Besonders viele Gäste waren erschienen,
damit sie den österreichischen Botschafter, Magister Arno Riedel, noch einmal in
ihrem Kreis begrüßen konnten.
Der Chef der österreichischen Handels- und Wirtschaftskommission in Bangkok,
Handelsattachee Dr. Gustav Gressel, der den Vorsitz hatte, sagte, dass dies das
letzte Treffen sei, an dem der Botschafter teilnehmen würde, da er Ende Juli das
exotische Bangkok gegen die heimatlichen Gefilde in Wien tauschen werde.
Mit
einem lachenden und einem weinenden Auge verabschiedet sich Botschafter Arno
Riedel von der österreichischen Business Community. Links von ihm Ex-Botschafter
Dr. Georg Znidaric und rechts Handelsattachee Dr. Gustav Gressel.
Nachdem sich einige neue Gäste vorgestellt hatten, ergriff Botschafter Riedel
das Wort und bedankte sich bei allen Mitgliedern der Österreichischen
Handelskammer, welcher er „so viel verdankt“, wie er sich ausdrückte. „Sie alle
sind mir immer eine große Hilfe und Unterstützung gewesen, und ich habe mich
immer gerne in Ihrer Mitte aufgehalten“, sagte der Botschafter. Er hielt auch
ein kurzes Resümee über seine vier Jahre im Amt in Bangkok und meinte, er würde
diese Zeit, die durch den Tsunami und auch durch politische Unruhen geprägt war,
niemals vergessen. „Obwohl ich mich darüber freue, wieder einmal in die Heimat
zurückzukehren, habe ich auch ein Gefühl der Trauer, dass ich diesen Ort hier
verlassen muss“, sagte er. Mit einem Zwinkern sagte er, dass Thailand ja gar
nicht mehr so weit weg sei, und er gerne wieder auf Urlaub hierher käme, wie
sein Vorgänger Dr. Dr. Georg Znidaric, der ebenfalls Gast beim Treffen war.
Der österreichische Chefkoch vom Dusit Thani Pattaya, Erwin Eberharter, hatte
wie immer ein sehr schmackhaftes Menü zusammengestellt, das nach den leer
geputzten Tellern zu schließen, allen wunderbar geschmeckt hatte.
Am Schluss stellte sich der Botschafter mit vielen Gästen zum Fototermin.
Vicky Thananan, die Präsidentin von der
Thai-Austrian Society (TAS), der Künstler Rudolf Szepka aus Pattaya, Botschafter
Arno Riedel, Elfi Seitz vom Pattaya Blatt, Helmut Haslinger aus Pattaya, und
Ex-TAS Präsident Patrick.
Neuer evangelischer
Kirchengemeinderat wird gewählt
Die Gemeindeversammlung im Pfarrhaus der
evangelischen Kirchengemeinde
in Bangkok wählte am 7. Juni einen neuen Kirchengemeinderat.
Die neuen Mitglieder der evangelischen Kirchengemeinde in Bangkok wurden am
7. Juni gewählt.
Dazu zählen: Günther Nadolny aus Atzbach, Hessen; Katerina Niemann aus St.
Peterburg in Russland, durch ihre Heirat nach Erlangen-Röttenbach verzogen;
Anandi Bessai aus Indien, die nach Frankfurt am Main als Baby adoptiert
wurde; Jennifer Collier Wilson aus Amerika, die aber einige Jahre in
Deutschland verbrachte; Andreas Seitz in Brasilien geboren, kam erst im
Alter von sieben Jahren nach Deutschland, aber reiste seitdem viel um die
Welt.
Merkblatt zur Einführung der nachgelagerten Rentenbesteuerung
Auswirkungen auf Rentenempfänger im Ausland
Deutsche Botschaft. Bis zum 31. Dezember
2004 wurden sämtliche Renten, also insbesondere
die Renten aus der gesetzlichen
Rentenversicherung, den berufsständischen
Versorgungseinrichtungen und den
landwirtschaftlichen Alterkassen nur mit dem
niedrigen Ertragsanteil besteuert. Dies führte
in der Mehrzahl der Fälle unbeschränkter
Steuerpflicht dazu, dass für diese Renten keine
Einkommensteuer anfiel. Mit Urteil vom 06. 03.
2002 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
festgestellt, dass die im Vergleich zur
Besteuerung der Beamtenpensionen zu niedrige
Besteuerung der Renten aus der gesetzlichen
Rentenversicherung verfassungswidrig ist. Das
BVerfG hat den Gesetzgeber verpflichtet, diese
verfassungswidrige Ungleichbehandlung bis zum 1.
Januar 2005 zu beseitigen.
Mit dem am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen
Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) ist der
Gesetzgeber dem Auftrag des BVerfG zur
verfassungsgemäßen Neuordnung der Besteuerung
von Renten und Beamtenpensionen nachgekommen.
Die Vorschriften sehen vor, dass die Renten aus
der gesetzlichen Rentenversicherung, den
berufsständischen Versorgungseinrichtungen, den
landwirtschaftlichen Alterskassen und der sog.
Basisrente, auch „Rüruprente“ genannt,
schrittweise in eine volle Besteuerung überführt
werden (sog. Nachgelagerte Besteuerung). Dies
erfolgt von Gesetzes wegen in einem
Übergangszeitraum, der sich von 2005 bis 2040
erstreckt. Parallel dazu werden die Beiträge zur
Altersvorsorge zunehmend von 2005 bis 2025
steuerfrei gestellt. Durch die lange
Übergangsphase wird ein schonender Übergang zum
neuen Recht sichergestellt.
Mit den jährlich an die Rentenempfänger im
Ausland versandten Lebensbescheinigungen werden
diese seit dem vergangenen Jahr auf die Änderung
bei der Besteuerung der Renten hingewiesen.
Nachfolgend werden daher zu den Einzelheiten der
ab 2005 geltenden Neuordnung der
Rentenbesteuerung für die Renten aus der
gesetzlichen Rentenversicherung, den
berufsständischen Versorgungseinrichtungen und
den landwirtschaftlichen Alterkassen (auch für
die Basisrente) weitere Erläuterungen gegeben:
- Die gesetzlichen Regelungen bestimmen, dass
der Besteuerungsanteil für die Renten der
Personen, die bis Ende 2005 in Rente gegangen
sind, einheitlich und dauerhaft auf 50 %
festgesetzt wird. In den Folgejahren wird der
steuerbare Anteil der Rente für jeden neu
hinzukommenden Rentnerjahrgang (sog. Kohorte)
bis zum Jahr 2020 in Schritten von 2 % auf 80 %
und anschließend in Schritten von 1 % bis zum
Jahr 2040 auf 100 % angehoben.
Anmerkung: Aufgrund der prozentualen Steigerung
dürfte in den ersten Jahren ausgehend von den
Durchschnittsrenten der Großteil der
Rentenempfänger – soweit keine weiteren
Nebeneinkünfte bestehen – steuerfrei bleiben, da
das zu versteuernde Einkommen unterhalb des
steuerlichen Grundfreibetrages liegt. Ab ca.
2015 wird sich das Verhältnis immer stärker hin
zu einer Steuerpflicht verschieben.
- Von diesen Regelungen sind auch
Rentenempfänger mit alleinigem Wohnsitz im
Ausland betroffen. Seit 01. 01. 2005 führen
Renteneinkünfte i.o.S. zu einer beschränkten
Einkommensteuerpflicht (§ 49 Abs. 1 Nr. 7 ).
- Ob die Renten von Personen ohne inländischen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
tatsächlich der Besteuerung in der
Bundesrepublik Deutschland unterliegen, hängt
allerdings auch von den Regelungen in den mit
den jeweiligen Wohnsitzstaaten geschlossenen
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ab. Zum
gegenwärtigen Zeitpunkt hat nach einer ganzen
Reihe von DBA allein der Wohnsitzstaat das
Besteuerungsrecht für die Renteneinkünfte.
Oftmals gibt es hiervon jedoch Ausnahmen für
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
insbesondere (aber nicht ausschließlich), wenn
der/die Rentenempfänger/in nur die deutsche
Staatsangehörigkeit besitzt.
- Wegen der komplexen steuerrechtlichen Materie
wird den Rentnern empfohlen, sich an einen
Steuerberater mit Kenntnissen im internationalen
Steuerrecht im Inland oder an das Finanzamt
Neubrandenburg zu wenden, welches seit dem 01.
01. 2009 für die Besteuerung der beschränkt
steuerpflichtigen Rentenempfänger mit Wohnsitz
im Ausland, die ausschließlich mit
Renteneinkünften zu veranlagen sind, zuständig
ist.
Das Finanzamt Neubrandenburg ist wie folgt zu
erreichen:
Finanzamt Neubrandenburg, Tel. 0395/380-1144
Neustrelitzerstraße 120, E-Mail:
[email protected]
17033 Neubrandenburg, Website:
www.finanzamt-neubrandenburg.de
Für Personen, die nicht nur wegen ihrer
Alterseinkünfte zur Einkommenssteuer zu
veranlagen sind (z. B. bei Vermietung einer im
Inland gelegenen Immobilie), gelten die
bisherigen Zuständigkeiten. Bei Zweifelsfragen
hinsichtlich der Zuständigkeit oder der
Steuerpflicht ihrer Einkünfte in Deutschland
können die Steuerpflichtigen sich ebenfalls an
das Finanzamt Neubrandenburg wenden.
Der Rentenservice Deutsche Post hat darüber
informiert, dass auf der Website
www.rentenservice.de unter anderem Konto- und
Adressenänderungen, auch aus dem Ausland,
einfach mitgeteilt werden können. Diese können
durch die Rentner selbst, Stellvertreter oder
gerichtlich bestellte Betreuer ausgefüllt
werden.
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