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Österreichische Business Community verabschiedet Botschafter

Neuer evangelischer Kirchengemeinderat wird gewählt

Merkblatt zur Einführung der nachgelagerten Rentenbesteuerung

 

Österreichische Business Community verabschiedet Botschafter

Elfi Seitz

Die österreichische Business Community traf sich am 10. Juni zu einem Lunchmeeting im Dusit Thani Bangkok. Besonders viele Gäste waren erschienen, damit sie den österreichischen Botschafter, Magister Arno Riedel, noch einmal in ihrem Kreis begrüßen konnten.
Der Chef der österreichischen Handels- und Wirtschaftskommission in Bangkok, Handelsattachee Dr. Gustav Gressel, der den Vorsitz hatte, sagte, dass dies das letzte Treffen sei, an dem der Botschafter teilnehmen würde, da er Ende Juli das exotische Bangkok gegen die heimatlichen Gefilde in Wien tauschen werde.

Mit einem lachenden und einem weinenden Auge verabschiedet sich Botschafter Arno Riedel von der österreichischen Business Community. Links von ihm Ex-Botschafter Dr. Georg Znidaric und rechts Handelsattachee Dr. Gustav Gressel.
Nachdem sich einige neue Gäste vorgestellt hatten, ergriff Botschafter Riedel das Wort und bedankte sich bei allen Mitgliedern der Österreichischen Handelskammer, welcher er „so viel verdankt“, wie er sich ausdrückte. „Sie alle sind mir immer eine große Hilfe und Unterstützung gewesen, und ich habe mich immer gerne in Ihrer Mitte aufgehalten“, sagte der Botschafter. Er hielt auch ein kurzes Resümee über seine vier Jahre im Amt in Bangkok und meinte, er würde diese Zeit, die durch den Tsunami und auch durch politische Unruhen geprägt war, niemals vergessen. „Obwohl ich mich darüber freue, wieder einmal in die Heimat zurückzukehren, habe ich auch ein Gefühl der Trauer, dass ich diesen Ort hier verlassen muss“, sagte er. Mit einem Zwinkern sagte er, dass Thailand ja gar nicht mehr so weit weg sei, und er gerne wieder auf Urlaub hierher käme, wie sein Vorgänger Dr. Dr. Georg Znidaric, der ebenfalls Gast beim Treffen war.
Der österreichische Chefkoch vom Dusit Thani Pattaya, Erwin Eberharter, hatte wie immer ein sehr schmackhaftes Menü zusammengestellt, das nach den leer geputzten Tellern zu schließen, allen wunderbar geschmeckt hatte.
Am Schluss stellte sich der Botschafter mit vielen Gästen zum Fototermin.

Vicky Thananan, die Präsidentin von der Thai-Austrian Society (TAS), der Künstler Rudolf Szepka aus Pattaya, Botschafter Arno Riedel, Elfi Seitz vom Pattaya Blatt, Helmut Haslinger aus Pattaya, und Ex-TAS Präsident Patrick.


Neuer evangelischer Kirchengemeinderat wird gewählt

Die Gemeindeversammlung im Pfarrhaus der evangelischen Kirchengemeinde
in Bangkok wählte am 7. Juni einen neuen Kirchengemeinderat.

Die neuen Mitglieder der evangelischen Kirchengemeinde in Bangkok wurden am 7. Juni gewählt.
Dazu zählen: Günther Nadolny aus Atzbach, Hessen; Katerina Niemann aus St. Peterburg in Russland, durch ihre Heirat nach Erlangen-Röttenbach verzogen; Anandi Bessai aus Indien, die nach Frankfurt am Main als Baby adoptiert wurde; Jennifer Collier Wilson aus Amerika, die aber einige Jahre in Deutschland verbrachte; Andreas Seitz in Brasilien geboren, kam erst im Alter von sieben Jahren nach Deutschland, aber reiste seitdem viel um die Welt.


Merkblatt zur Einführung der nachgelagerten Rentenbesteuerung

Auswirkungen auf Rentenempfänger im Ausland

Deutsche Botschaft. Bis zum 31. Dezember 2004 wurden sämtliche Renten, also insbesondere die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und den landwirtschaftlichen Alterkassen nur mit dem niedrigen Ertragsanteil besteuert. Dies führte in der Mehrzahl der Fälle unbeschränkter Steuerpflicht dazu, dass für diese Renten keine Einkommensteuer anfiel. Mit Urteil vom 06. 03. 2002 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) festgestellt, dass die im Vergleich zur Besteuerung der Beamtenpensionen zu niedrige Besteuerung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung verfassungswidrig ist. Das BVerfG hat den Gesetzgeber verpflichtet, diese verfassungswidrige Ungleichbehandlung bis zum 1. Januar 2005 zu beseitigen.
Mit dem am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) ist der Gesetzgeber dem Auftrag des BVerfG zur verfassungsgemäßen Neuordnung der Besteuerung von Renten und Beamtenpensionen nachgekommen. Die Vorschriften sehen vor, dass die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen, den landwirtschaftlichen Alterskassen und der sog. Basisrente, auch „Rüruprente“ genannt, schrittweise in eine volle Besteuerung überführt werden (sog. Nachgelagerte Besteuerung). Dies erfolgt von Gesetzes wegen in einem Übergangszeitraum, der sich von 2005 bis 2040 erstreckt. Parallel dazu werden die Beiträge zur Altersvorsorge zunehmend von 2005 bis 2025 steuerfrei gestellt. Durch die lange Übergangsphase wird ein schonender Übergang zum neuen Recht sichergestellt.
Mit den jährlich an die Rentenempfänger im Ausland versandten Lebensbescheinigungen werden diese seit dem vergangenen Jahr auf die Änderung bei der Besteuerung der Renten hingewiesen. Nachfolgend werden daher zu den Einzelheiten der ab 2005 geltenden Neuordnung der Rentenbesteuerung für die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und den landwirtschaftlichen Alterkassen (auch für die Basisrente) weitere Erläuterungen gegeben:
- Die gesetzlichen Regelungen bestimmen, dass der Besteuerungsanteil für die Renten der Personen, die bis Ende 2005 in Rente gegangen sind, einheitlich und dauerhaft auf 50 % festgesetzt wird. In den Folgejahren wird der steuerbare Anteil der Rente für jeden neu hinzukommenden Rentnerjahrgang (sog. Kohorte) bis zum Jahr 2020 in Schritten von 2 % auf 80 % und anschließend in Schritten von 1 % bis zum Jahr 2040 auf 100 % angehoben.
Anmerkung: Aufgrund der prozentualen Steigerung dürfte in den ersten Jahren ausgehend von den Durchschnittsrenten der Großteil der Rentenempfänger – soweit keine weiteren Nebeneinkünfte bestehen – steuerfrei bleiben, da das zu versteuernde Einkommen unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrages liegt. Ab ca. 2015 wird sich das Verhältnis immer stärker hin zu einer Steuerpflicht verschieben.
- Von diesen Regelungen sind auch Rentenempfänger mit alleinigem Wohnsitz im Ausland betroffen. Seit 01. 01. 2005 führen Renteneinkünfte i.o.S. zu einer beschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 49 Abs. 1 Nr. 7 ).
- Ob die Renten von Personen ohne inländischen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt tatsächlich der Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, hängt allerdings auch von den Regelungen in den mit den jeweiligen Wohnsitzstaaten geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ab. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat nach einer ganzen Reihe von DBA allein der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht für die Renteneinkünfte. Oftmals gibt es hiervon jedoch Ausnahmen für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere (aber nicht ausschließlich), wenn der/die Rentenempfänger/in nur die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
- Wegen der komplexen steuerrechtlichen Materie wird den Rentnern empfohlen, sich an einen Steuerberater mit Kenntnissen im internationalen Steuerrecht im Inland oder an das Finanzamt Neubrandenburg zu wenden, welches seit dem 01. 01. 2009 für die Besteuerung der beschränkt steuerpflichtigen Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland, die ausschließlich mit Renteneinkünften zu veranlagen sind, zuständig ist.
Das Finanzamt Neubrandenburg ist wie folgt zu erreichen:
Finanzamt Neubrandenburg, Tel. 0395/380-1144
Neustrelitzerstraße 120, E-Mail: [email protected]
17033 Neubrandenburg, Website: www.finanzamt-neubrandenburg.de
Für Personen, die nicht nur wegen ihrer Alterseinkünfte zur Einkommenssteuer zu veranlagen sind (z. B. bei Vermietung einer im Inland gelegenen Immobilie), gelten die bisherigen Zuständigkeiten. Bei Zweifelsfragen hinsichtlich der Zuständigkeit oder der Steuerpflicht ihrer Einkünfte in Deutschland können die Steuerpflichtigen sich ebenfalls an das Finanzamt Neubrandenburg wenden.
Der Rentenservice Deutsche Post hat darüber informiert, dass auf der Website www.rentenservice.de unter anderem Konto- und Adressenänderungen, auch aus dem Ausland, einfach mitgeteilt werden können. Diese können durch die Rentner selbst, Stellvertreter oder gerichtlich bestellte Betreuer ausgefüllt werden.