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Unzurechnungsfähiger Busfahrer
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Visa Abzocke
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Steuerfreibeträge mit Wohnsitz Thailand
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Scheinheiligkeit
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Unzurechnungsfähiger Busfahrer
Sehr geehrte Redaktion,
Am 29. Juli fuhr ich um 10.40 Uhr von der Busstation Ekamai mit einem
klimatisierten Bus nach Pattaya. Bereits beim Wegfahren aus dem Busbahnhof
wurden wir Fahrgäste ziemlich durchgerüttelt, da der Fahrer zu schnell auf
dem schlechten Belag und bei leichtem Regen um die Kurve fuhr. Das Mädchen
neben mir wurde voll auf mich geschleudert.
Ich saß in der ersten Reihe auf der linken Seite und konnte den Busfahrer
deutlich beobachten. Als wir durch Bangkok fuhren, dachte ich mir, er würde
sich erst mal die richtige Stellung auf seinem Sitz suchen, da er die ganze
Zeit herumrückte und herumwetzte. Erst als wir bereits auf dem Highway
waren, merkte ich, dass er dies immer noch machte.
Er bewegte ununterbrochen seinen Oberkörper, rückte sich alle paar Sekunden
sein Käppi zurecht, wischte sich mit den Händen über die Augen und den Kopf.
Dann begann er sich am ganzen Körper zu kratzen – mit beiden Händen.
Wahrscheinlich vertraute er darauf, dass Buddha das Lenkrad zwischenzeitlich
halten würde. Er schlug immer wieder mit beiden Händen auf das Lenkrad und
machte mit seinen Händen und Armen unkontrollierte Bewegungen. Es sah aus,
als würde er etwas ergreifen wollen, habe aber dann vergessen was und ließ
die Hände wieder sinken. Die einzigen ruhigen Momente, die er auf dieser
2½-stündigen Horrorfahrt nach Pattaya hatte, waren, als er bei den
Kontrollstellen des Highway bezahlte.
Da öffnete er aber das Fenster nur einen Spalt und verbarg sich ansonsten
hinter der dunkel getönten Scheibe. Warum wohl? Auf der Schnellstraße, die
über die Hochbrücken führt, überholte er prinzipiell links und kam den
Leitplanken immer sehr gefährlich nahe. Er fand auch nie die richtige Spur,
sodass er den Streifen zwischen den Fahrbahnen immer zwischen seinen Rädern
hatte.
Beim Überholen auf der rechten Seite kam er den Lastwagen oder Autos immer
sehr, sehr nahe, so dass manche ihn anhupten. Apropos hupen: Noch nie habe
ich erlebt, dass jemand so oft hupt (es sei denn es ist einer der Busfahrer,
die Leute unterwegs aufsammeln wollen) – und das oft ohne jeden Grund. Immer
wenn sein Kopf fast aufs Lenkrad fiel, hupte er anschließend. Ich vermute
stark, dass er entweder unter Drogeneinfluss stand oder an der Krankheit
leidet, die einen Bewegungszwang hervorruft, ohne dass der Kranke es
eigentlich merkt.
Ich spreche nicht über eine kurze Zeit, die das andauerte, sondern über die
komplette Fahrzeit! Ich sprach die Busbegleiterin darauf an, die selig
geschlafen hatte. Sie sah ihm einige Minuten zu und meinte dann, das sei
nichts Besonderes. Sie sprach ihn allerdings an und sagte, er solle sich
„zusammenreißen“ in der Meinung, dass ich sie nicht verstünde. Sie schlief
auch nicht mehr ein und klammerte sich bei seiner Fahrt ebenfalls immer
wieder fest.
Ich machte kurz bevor ich ausstieg, ein Foto von der Lizenz des Busfahrers
und werde diesen Vorfall melden. Ob es hilft? Ich bezweifle es. Den Leuten
ist es nur wichtig, billige Arbeitskräfte zu bekommen, egal ob sie Drogen
nehmen oder an einer Krankheit leiden.
Busbenutzer
Visa Abzocke
Sehr geehrte Redaktion,
Am 21. Februar flog ich nach Shenzen, China, für 7 Tage und bezahlte 1.000
Baht für ein Re-Entry Visum. Nach einer Woche flog ich von Chiang Mai aus
nach Kuala Lumpur, Malaysia. Keiner sagte mir bei der Ausreise, dass ich
abermals 1.000 Baht bezahlen muss. Am 5. Mai (90 Tage später) ging ich zum
Immigration Büro in Chiang Mai, und keiner machte mich auf meinen „Overstay“
aufmerksam.
Am 28. Juli ging ich zum Immigration Büro wegen Umschreibung meines
Motorrads, und da wurde mir gesagt, dass ich 216 Tage „Overstay“ habe und
20.000 Baht zahlen muss plus 7-Tage-Visum 1.900 Baht. Dies bezahlte ich -
verständlich nicht mit Vergnügen, aber mir blieb nichts anderes übrig.
Mein Non-Immigration Visum O ist auch verfallen, dieses hätte bis 5. Januar
2010 gegolten. Nun werde ich nach Laos fahren für ein 90-Tage-Visum. Danach
ist Thailand für mich zu Ende nach drei Jahren. Ich wollte eigentlich für
immer hier leben und auch hier sterben, aber nun werde ich Erkundigungen
über Kambodscha und Vietnam einholen, wie es dort hier ist. Dann werde ich
mich dort niederlassen. Ich wäre sehr dankbar für gute Tipps hierfür.
Willi aus Chiang Mai
E-Mail: [email protected]
Steuerfreibeträge mit
Wohnsitz Thailand
Sehr geehrte Leser,
Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass es unterschiedliche
Meinungen über die Höhe der Steuerfreibeträge gibt.
Hier mal eine Übersicht, was der steuerpflichtige Arbeitnehmer mit Wohnsitz
Thailand aufgrund seiner inländischen Einkünfte beim zuständigen Finanzamt
bei der Steuerveranlagung geltend machen kann.
Arbeitnehmer mit Wohnsitz Thailand, die einen Antrag auf „unbeschränkte
Steuerpflicht“ im Inland stellen können und mit einer Thailänderin
verheiratet sind, können nur eine Einzelveranlagung beantragen.
Diese ungerechte Maßnahme lässt sich nicht ändern und bedeutet, dass dieser
verheiratete Arbeitnehmer steuerlich, trotz unbeschränkter Steuerpflicht und
verheiratet, steuerlich bei den Freibeträgen so behandelt wird, als wenn er
allein stehend ist.
Dies ist auch der Grund, warum dieser Arbeitnehmer einen Steuerfreibetrag
für seine Ehegattin gemäß § 33a Außergewöhnliche Belastung in besonderen
Fällen geltend machen kann.
Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt und eine
etwaige Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten
gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, so wird auf Antrag die
Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass die Aufwendungen bis zu 7.680 Euro
(also für Thailand 1.920 Euro) im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der
Einkünfte abgezogen werden.
Für leibliche Kinder des Steuerpflichtigen, wenn sie im Hausstand wohnen,
kann ein Kinderfreibetrag gemäß § 32 EStG ab 2009 von 1.932 Euro (für
Thailand also ¼ = 483 Euro jährlich) pro Kind beantragt werden.
Anmerkung: Stiefkindern steht dieser Freibetrag nicht zu!
Der steuerpflichtige Arbeitnehmer kann zusätzlich zu dem Kinderfreibetrag
einen Ausbildungsfreibetrag gemäß § 33a Abs.2 EStG in Höhe von zurzeit 1.080
Euro (für Thailand ¼ = 270 Euro) je Kind und Kalenderjahr geltend machen.
Bei Kindern im Alter zwischen 18 und 25 Jahren, die sich in Berufsausbildung
befinden und auswärtig untergebracht sind, wird ein Sonderbedarf anerkannt.
Anmerkung: Der Ausbildungsfreibetrag nach dem Gesetz steht erst dann zu,
wenn das Kind volljährig (mit 18 Jahren) geworden ist.
Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende: Alleinstehende Steuerpflichtige
können einen Entlastungsbetrag gemäß § 24b EStG in Höhe von 1.308 Euro (für
Thailand ¼ = 327 Euro) im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abziehen,
wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein
Freibetrag nach § 32 Abs. 6 oder Kindergeld zusteht. Die Zugehörigkeit zum
Haushalt ist anzunehmen, wenn das Kind in der Wohnung des alleinstehenden
Steuerpflichtigen gemeldet ist.
Manfred Perwas
Scheinheiligkeit
Hallo Briefkasten,
Ich möchte gerne auf den Bericht vom Unfall des TV-Stars am 7. Juli 2009
zurückkommen. Ist Euch da aufgefallen, dass bei solchen Leuten von einem
„fehlerhaften Bodenbelag“, der den Unfall verursachte, gesprochen wird? Beim
Unfall eines Normalbürgers würde es sicherlich anders lauten.
Ein Satz zur Erziehung der Thais: Thais machen nur das, was sie wollen, was
ausschließlich sie selbst betrifft. Bei mir als krankem Farang wird zuhause
nur das Geschirr abgespült, das man selber benützt – nie meines. Wenn ich
mal einen Hühnerschenkel oder eine Banane essen will, bekomme ich für großes
Geld nur kleine Teile. Ich habe langsam die Schnauze voll von allem!
Noch etwas: Alle Husky-Besitzer gehören in der Badehose zum Nordpol
geschickt.
Rocky aus Pattaya
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Der Briefkasten: Das Forum für Leser
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