Überschriften [bitte klicken Sie an der Überschrift um den vollständigen Bericht zu lesen]:

Unzurechnungsfähiger Busfahrer

Visa Abzocke

Steuerfreibeträge mit Wohnsitz Thailand

Scheinheiligkeit

 

Unzurechnungsfähiger Busfahrer

Sehr geehrte Redaktion,

Am 29. Juli fuhr ich um 10.40 Uhr von der Busstation Ekamai mit einem klimatisierten Bus nach Pattaya. Bereits beim Wegfahren aus dem Busbahnhof wurden wir Fahrgäste ziemlich durchgerüttelt, da der Fahrer zu schnell auf dem schlechten Belag und bei leichtem Regen um die Kurve fuhr. Das Mädchen neben mir wurde voll auf mich geschleudert.
Ich saß in der ersten Reihe auf der linken Seite und konnte den Busfahrer deutlich beobachten. Als wir durch Bangkok fuhren, dachte ich mir, er würde sich erst mal die richtige Stellung auf seinem Sitz suchen, da er die ganze Zeit herumrückte und herumwetzte. Erst als wir bereits auf dem Highway waren, merkte ich, dass er dies immer noch machte.
Er bewegte ununterbrochen seinen Oberkörper, rückte sich alle paar Sekunden sein Käppi zurecht, wischte sich mit den Händen über die Augen und den Kopf. Dann begann er sich am ganzen Körper zu kratzen – mit beiden Händen.
Wahrscheinlich vertraute er darauf, dass Buddha das Lenkrad zwischenzeitlich halten würde. Er schlug immer wieder mit beiden Händen auf das Lenkrad und machte mit seinen Händen und Armen unkontrollierte Bewegungen. Es sah aus, als würde er etwas ergreifen wollen, habe aber dann vergessen was und ließ die Hände wieder sinken. Die einzigen ruhigen Momente, die er auf dieser 2½-stündigen Horrorfahrt nach Pattaya hatte, waren, als er bei den Kontrollstellen des Highway bezahlte.
Da öffnete er aber das Fenster nur einen Spalt und verbarg sich ansonsten hinter der dunkel getönten Scheibe. Warum wohl? Auf der Schnellstraße, die über die Hochbrücken führt, überholte er prinzipiell links und kam den Leitplanken immer sehr gefährlich nahe. Er fand auch nie die richtige Spur, sodass er den Streifen zwischen den Fahrbahnen immer zwischen seinen Rädern hatte.
Beim Überholen auf der rechten Seite kam er den Lastwagen oder Autos immer sehr, sehr nahe, so dass manche ihn anhupten. Apropos hupen: Noch nie habe ich erlebt, dass jemand so oft hupt (es sei denn es ist einer der Busfahrer, die Leute unterwegs aufsammeln wollen) – und das oft ohne jeden Grund. Immer wenn sein Kopf fast aufs Lenkrad fiel, hupte er anschließend. Ich vermute stark, dass er entweder unter Drogeneinfluss stand oder an der Krankheit leidet, die einen Bewegungszwang hervorruft, ohne dass der Kranke es eigentlich merkt.
Ich spreche nicht über eine kurze Zeit, die das andauerte, sondern über die komplette Fahrzeit! Ich sprach die Busbegleiterin darauf an, die selig geschlafen hatte. Sie sah ihm einige Minuten zu und meinte dann, das sei nichts Besonderes. Sie sprach ihn allerdings an und sagte, er solle sich „zusammenreißen“ in der Meinung, dass ich sie nicht verstünde. Sie schlief auch nicht mehr ein und klammerte sich bei seiner Fahrt ebenfalls immer wieder fest.
Ich machte kurz bevor ich ausstieg, ein Foto von der Lizenz des Busfahrers und werde diesen Vorfall melden. Ob es hilft? Ich bezweifle es. Den Leuten ist es nur wichtig, billige Arbeitskräfte zu bekommen, egal ob sie Drogen nehmen oder an einer Krankheit leiden.
Busbenutzer


Visa Abzocke

Sehr geehrte Redaktion,
Am 21. Februar flog ich nach Shenzen, China, für 7 Tage und bezahlte 1.000 Baht für ein Re-Entry Visum. Nach einer Woche flog ich von Chiang Mai aus nach Kuala Lumpur, Malaysia. Keiner sagte mir bei der Ausreise, dass ich abermals 1.000 Baht bezahlen muss. Am 5. Mai (90 Tage später) ging ich zum Immigration Büro in Chiang Mai, und keiner machte mich auf meinen „Overstay“ aufmerksam.
Am 28. Juli ging ich zum Immigration Büro wegen Umschreibung meines Motorrads, und da wurde mir gesagt, dass ich 216 Tage „Overstay“ habe und 20.000 Baht zahlen muss plus 7-Tage-Visum 1.900 Baht. Dies bezahlte ich - verständlich nicht mit Vergnügen, aber mir blieb nichts anderes übrig.
Mein Non-Immigration Visum O ist auch verfallen, dieses hätte bis 5. Januar 2010 gegolten. Nun werde ich nach Laos fahren für ein 90-Tage-Visum. Danach ist Thailand für mich zu Ende nach drei Jahren. Ich wollte eigentlich für immer hier leben und auch hier sterben, aber nun werde ich Erkundigungen über Kambodscha und Vietnam einholen, wie es dort hier ist. Dann werde ich mich dort niederlassen. Ich wäre sehr dankbar für gute Tipps hierfür.
Willi aus Chiang Mai
E-Mail: [email protected]


Steuerfreibeträge mit Wohnsitz Thailand

Sehr geehrte Leser,
Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass es unterschiedliche Meinungen über die Höhe der Steuerfreibeträge gibt.
Hier mal eine Übersicht, was der steuerpflichtige Arbeitnehmer mit Wohnsitz Thailand aufgrund seiner inländischen Einkünfte beim zuständigen Finanzamt bei der Steuerveranlagung geltend machen kann.
Arbeitnehmer mit Wohnsitz Thailand, die einen Antrag auf „unbeschränkte Steuerpflicht“ im Inland stellen können und mit einer Thailänderin verheiratet sind, können nur eine Einzelveranlagung beantragen.
Diese ungerechte Maßnahme lässt sich nicht ändern und bedeutet, dass dieser verheiratete Arbeitnehmer steuerlich, trotz unbeschränkter Steuerpflicht und verheiratet, steuerlich bei den Freibeträgen so behandelt wird, als wenn er allein stehend ist.
Dies ist auch der Grund, warum dieser Arbeitnehmer einen Steuerfreibetrag für seine Ehegattin gemäß § 33a Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen geltend machen kann.
Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass die Aufwendungen bis zu 7.680 Euro (also für Thailand 1.920 Euro) im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.
Für leibliche Kinder des Steuerpflichtigen, wenn sie im Hausstand wohnen, kann ein Kinderfreibetrag gemäß § 32 EStG ab 2009 von 1.932 Euro (für Thailand also ¼ = 483 Euro jährlich) pro Kind beantragt werden.
Anmerkung: Stiefkindern steht dieser Freibetrag nicht zu!
Der steuerpflichtige Arbeitnehmer kann zusätzlich zu dem Kinderfreibetrag einen Ausbildungsfreibetrag gemäß § 33a Abs.2 EStG in Höhe von zurzeit 1.080 Euro (für Thailand ¼ = 270 Euro) je Kind und Kalenderjahr geltend machen.
Bei Kindern im Alter zwischen 18 und 25 Jahren, die sich in Berufsausbildung befinden und auswärtig untergebracht sind, wird ein Sonderbedarf anerkannt.
Anmerkung: Der Ausbildungsfreibetrag nach dem Gesetz steht erst dann zu, wenn das Kind volljährig (mit 18 Jahren) geworden ist.
Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende: Alleinstehende Steuerpflichtige können einen Entlastungsbetrag gemäß § 24b EStG in Höhe von 1.308 Euro (für Thailand ¼ = 327 Euro) im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 oder Kindergeld zusteht. Die Zugehörigkeit zum Haushalt ist anzunehmen, wenn das Kind in der Wohnung des alleinstehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist.
Manfred Perwas


Scheinheiligkeit

Hallo Briefkasten,
Ich möchte gerne auf den Bericht vom Unfall des TV-Stars am 7. Juli 2009 zurückkommen. Ist Euch da aufgefallen, dass bei solchen Leuten von einem „fehlerhaften Bodenbelag“, der den Unfall verursachte, gesprochen wird? Beim Unfall eines Normalbürgers würde es sicherlich anders lauten.
Ein Satz zur Erziehung der Thais: Thais machen nur das, was sie wollen, was ausschließlich sie selbst betrifft. Bei mir als krankem Farang wird zuhause nur das Geschirr abgespült, das man selber benützt – nie meines. Wenn ich mal einen Hühnerschenkel oder eine Banane essen will, bekomme ich für großes Geld nur kleine Teile. Ich habe langsam die Schnauze voll von allem!
Noch etwas: Alle Husky-Besitzer gehören in der Badehose zum Nordpol geschickt.
Rocky aus Pattaya


Der Briefkasten: Das Forum für Leser

Bitte schicken Sie Ihre Kommentare über Reportagen in unserer Zeitung an:
Redaktion Pattaya Blatt
370/7-8 Pattaya Second Road, Pattaya City, 20260, Thailand
Email:
[email protected]
Wir freuen uns über Briefe mit Meinungen jeglicher Art von unseren Lesern.
Wir behalten uns das Recht vor, Briefe zu korrigieren und falls notwendig zu kürzen.