Die Ausnahme soll die Regel werden?
Franz Schmid
Mancher mag sich noch daran erinnern, dass vor einigen Jahren die
Öffnungszeiten bestimmter Betriebe (zumeist der Unterhaltungsbranche) in Pattaya
auf 1 Uhr nachts begrenzt war. Betroffen waren vor allem Diskotheken und
Nachtklubs. Diese monierten, dass üblicherweise sich Nachtschwärmer erst gegen
23 Uhr auf den Weg machen, um das Nachtleben einer Stadt wie Pattaya zu
erkunden.
Die Proteste führten dazu, dass die Schließzeiten auf 2 Uhr festgelegt wurden.
Diese Regelung gilt landesweit. Die weitverbreitete Vergabe von „Tee-Geld“ hat
schließlich dazu geführt, dass einige Unterhaltungsbetriebe dieses Zeitlimit
extensiv überzogen, denn wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter, schon gar
nicht die Polizei. Eine in Bangkok angeordnete Razzia mit Polizisten aus der
Hauptstadt im vergangenen November hat zu dem erstaunlichen Ergebnis geführt,
dass sich anscheinend nur wenige Unterhaltungsbetriebe verpflichtet fühlten,
sich an diese Regelung zu halten.
Aber wie das so in Thailand ist, versucht man, aus der Not eine Tugend zu
machen. Ein Plan, genannt „Modell Pattaya“, soll die Stadt in verschiedene Zonen
aufteilen. In den vorgesehenen drei Zonen sollen dann unterschiedliche
Regelungen zu Schließzeiten zum Tragen kommen. Dieser Versuch wurde allerdings
schon einmal vor ein paar Jahren unternommen. Aber mit der Zeit geriet wohl
diese Einteilung in Vergessenheit.
Bemerkenswerterweise ist immer nur von Schließzeiten der Geschäfte die Rede. Was
ist aber mit den Öffnungszeiten? Wenn ein Betrieb um 2 Uhr nachts schließen
muss, kann er dann eine Viertelstunden später wieder aufmachen?
Den Unsinn solcher Regelungen hat der Stadtratsvorsitzende erkannt. Er plädiert
dafür, es jedem Geschäftsinhaber zu überlassen, wann er seinen Betrieb öffnen
und schließen will. Der Vorschlag zeugt von Liberalität und wäre für Pattaya
auch eine touristische Attraktion. Welcher Nachtschwärmer will sich schon im
Urlaub vorschreiben lassen, wann er schlafen gehen soll?
Das Argument, eine ungehinderte Verbreitung von Unterhaltungsbetrieben über das
gesamte Stadtgebiet würde gesellschaftlichen Schaden anrichten, zieht nicht.
Man kann sehr wohl mit entsprechenden Verordnungen verhindern, dass sich diese
Betriebe beispielsweise in der Nähe von Schulen, Tempeln oder Krankenhäusern
ansiedeln. Der regulierungswütigen Bürokratie würde das sehr leicht fallen.
Entsprechende Gesetze gelten eigentlich schon landesweit, aber Ausnahmen
bestätigen die Regel, siehe „Tee-Geld“.
Pattaya ist jedoch nicht der einzige Touristenzielort in Thailand. Das „Modell
Pattaya“ soll bei Spruchreife auch von anderen Touristenzentren übernommen
werden.
24-stündiger Betrieb von Betrieben gleich welcher Art wäre dann in
Touristenorten die Ausnahme, im Rest des Landes würden andere Gesetze gelten.
Das gibt natürlich neuen Zündstoff für Diskussionen. Das Thema ist also noch
lange nicht beendet.
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