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Liebe Tante Frieda,
Ich beziehe mich auf den Brief des Herrn R. Beese in Ausgabe Nr. 08 zum
Thema Rente.
Ein Rentenbezieher (BfA Rente) der dauerhaft mit alleinigem Wohnsitz im
außereuropäischen Ausland gemeldet ist, bekommt seine Rente grundsätzlich nur
auf das Auslandskonto überwiesen und trägt dabei das Wechselkursrisiko. Von
daher geht dein Vorschlag mit einem Konto in Deutschland nicht und wäre auch zu
kostenintensiv. Ansonsten ist der Ablauf den BfA Rentnern ja bekannt. Einmal
jährlich datiert auf den 1. Juli erhält jeder BfA Auslandsrentner einen neuen
Bescheid über die Rentenhöhe mit beigefügtem Formular Lebensnachweis.
Ausführendes Organ der Überweisung jedoch ist die Deutsche Post AG - NL Renten
Service. Diese hat jedem Auslandsrentner in einem Brief vom 26. Januar 2011
mitgeteilt, dass die BfA Renten nicht mehr von der Bundesbank über die Barclays
Bank Frankfurt überwiesen werden, sondern nun von der Bank of America, Merrill
Lynch, Filiale Frankfurt auf das Auslandskonto überwiesen werden.
Mir persönlich war bisher unbekannt, dass auf diese Überweisung der BfA Rente
Gebühr in irgendeiner Form fällig ist. Nirgends habe ich seitens der BfA oder
vom NL Renten Service dazu eine schriftliche Aussage gefunden, die nach meiner
Meinung dem Rentner hätte vorab mitgeteilt werden müssen. Allerdings wäre eine
Gebühr auch irgendwie logisch, denn was macht eine Bank umsonst? Einen
Fehlbetrag von 80 Euro, wie ihn Herr Beese beschreibt, habe ich bei mir nicht
feststellen können. Ein derartiger Minderbetrag wäre mir sofort aufgefallen. Ich
habe Wechselkurs bedingt im 1. Quartal 2011 wieder deutlich mehr Geld bekommen,
als im November und Dezember 2010.
Ein völlig anderer Vorgang im Ablauf liegt übrigens vor bei Betriebsrenten /
Renten aus Beschäftigungen im öffentlichen Dienst. Diese müssen per Gesetz
(zumindest in Hamburg) zwingend auf ein Konto in Deutschland gehen, auch wenn
der Bezieher gar keinen Wohnsitz in Deutschland mehr unterhält. Würde ich in
meinem Fall mir diese Rente monatlich überweisen lassen, dann wird es richtig
teuer. Das resultiert daraus, dass sich die Überweisungsgebühr fast
ausschließlich aus einer Grundsumme zusammensetzt, und nur in ganz geringem
Umfang an der Höhe der zu überweisenden Summe. Beispiel meinerseits wie folgt:
Die einmalige jährliche Überweisung der kompletten Betriebsrente ist in meinem
Fall nur 4 Euro teurer, als mich eine Gebühr für die Überweisung Monat für Monat
kosten würde. Bei einer monatlichen Überweisung ist in meinem Fall die Gebühr
höher als 10% von der überwiesenen Summe. Dies, obwohl die Überweisung online
geschieht, also ohne Zutun eines Angestellten am Bankschalter, aber irgendwoher
müssen die Spitzengehälter der Bankmanager ja kommen. Es ist von daher für mich
sinnvoller, diese Rente auflaufen zu lassen, und nach einem Jahr (oder später)
bei günstigem Wechselkurs zur Überweisung freizugeben.
Ronald aus Rayong
Lieber Ronald,
Schön wieder einmal von Dir zu hören! Du machst Dich in letzter Zeit ziemlich
rar – und dabei habe ich Deine Beiträge mit viel Vergnügen gelesen.
Jedenfalls danke ich Dir für diese genaue Auskunft und ich bin sicher, auch so
mancher Rentenbezieher wird sich darüber freuen. |