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Alles was weiß ist ist schön...

Franz Schmid

Hell, heller, am hellsten. Das scheint die Devise unter jungen Leuten zu sein, die von der Natur eigentlich eine braune Haut haben. Hell ist schön, hell zeigt, dass man zur „Oberklasse“ gehört und nicht im Freien schuften muss.

Um diese helle Haut zu bekommen,wird so mancher Unfug getrieben. Michael Jackson war ein bekanntes Beispiel dafür. Man bleicht die Haut mit Cremes, mit Flüssigkeiten – ja man lässt sich sogar etwas unter die Haut spritzen, um die gewünschte Blässe des Teints zu erreichen.

In jedem Regal in den Departmentstores, in Kosmetikläden und wo immer es auch Schönheitsmittel zu kaufen gibt, stehen diese Präparate dicht gedrängt in den Regalen. Fast meint man, dass es nur noch Cremes mit diesen bleichenden, aufhellenden Substanzen gibt. Ein Kunde, der diese Aufhellung nicht wünscht, muss schon ganz genau auf die Beschreibung auf den Cremetiegelchen sehen, sonst erbleicht er nicht nur bei den Preisen, sondern ungewollt auch nach Anwendung der Cremes.

Apropos erbleichen: Es gibt auch Fälle, wo ein Missbrauch dieser Art Medizin zum Tode führen kann. So erst kürzlich wieder in Pattaya geschehen. Da hatte sich eine junge Frau, die eine gesunde, natürliche Bräune hatte, in einem sehr renommierten Kosmetiksalon ein Mittel unter die Haut spritzen lassen, das garantiert, dass man nach einiger Zeit blasse Haut bekommt. Da es beim ersten Mal anscheinend nicht gereicht hat, wurde ihr dieses Mittel wieder gespritzt – und sie verstarb noch am Ort des Geschehens.

Natürlich steht davon nichts in den Medien, es wird auch nichts darüber im Fernsehen berichtet. Warum? Ganz einfach – weil es tot geschwiegen wird. Die Verwandten der Toten erhielten Schmerzensgeld und wurden damit mundtot gemacht. Nur der Toten selbst hilft das alles nichts mehr. Nur der Klatsch blüht.

Schon immer versuchten die Menschen, ihr Schönheitsideal zu erreichen, indem sie ihre Haut bräunten oder bleichten. Nun, die Hautbräunung ist momentan out, da Risiken damit verbunden sind. Die Risiken gelten aber auch für die Hautbleichung. Die dabei verwendeten Hautbleichmittel müssen nämlich täglich angewendet werden. Während auf einigen Produkten davor gewarnt wird, die Produkte weiterzuverwenden, falls Hautirritationen auftreten, werden auf anderen Produkten solche Komplikationen als natürlich beschrieben! Neben den akuten Erscheinungen wie Hautirritationen, allergischen Reaktionen und Entzündungen, kann eine dauerhafte Anwendung nach mehreren Jahren zu chronischen Hautschäden führen. Durch die Depigmentierung oder Zerstörung der äußersten Hautschicht ist die Haut anfälliger für Sonnenbrand.

Die bevorzugten Aktivsubstanzen in Hautbleichmitteln sind Hydrochinon und Kojisäure. Hydrochinon wird von der Deutschen Senatskommission zur Bewertung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe als begründet krebserregend (Kanzerogenitätsklasse 2) eingestuft. Kojisäure ist nur in der Schweiz verboten. Den Einsatz von Arbutin, einem glycolysierten Derivat von Hydrochinon, das aus Pflanzen gewonnen wird, limitiert in der Schweiz ein Grenzwert, während die Substanz in Europa nicht geregelt ist. Arbutin taucht in Deklarationen als „Arctostaphylos uva ursi“, „Bearberry“ oder „Busserole“ auf. Zur kosmetischen Hautbleichung werden auch alpha-Hydroxysäuren („Fruchtsäuren“) wie Milchsäure, Weinsäure, Citronensäure oder Glycolsäure in Konzentrationen bis zu 10% verwendet. Diese haben hauptsächlich einen hautschälenden Effekt. Das Wissen um die Schädlichkeit von Bleichcremes ist vorhanden und trotzdem werden sie fleißig weiterverkauft.