Franz Schmid
Hell, heller, am hellsten. Das scheint die Devise
unter jungen Leuten zu sein, die von der Natur eigentlich eine braune
Haut haben. Hell ist schön, hell zeigt, dass man zur „Oberklasse“ gehört
und nicht im Freien schuften muss.
Um diese helle Haut zu bekommen,wird so mancher Unfug getrieben. Michael
Jackson war ein bekanntes Beispiel dafür. Man bleicht die Haut mit
Cremes, mit Flüssigkeiten – ja man lässt sich sogar etwas unter die Haut
spritzen, um die gewünschte Blässe des Teints zu erreichen.
In jedem Regal in den Departmentstores, in Kosmetikläden und wo immer es
auch Schönheitsmittel zu kaufen gibt, stehen diese Präparate dicht
gedrängt in den Regalen. Fast meint man, dass es nur noch Cremes mit
diesen bleichenden, aufhellenden Substanzen gibt. Ein Kunde, der diese
Aufhellung nicht wünscht, muss schon ganz genau auf die Beschreibung auf
den Cremetiegelchen sehen, sonst erbleicht er nicht nur bei den Preisen,
sondern ungewollt auch nach Anwendung der Cremes.
Apropos erbleichen: Es gibt auch Fälle, wo ein Missbrauch dieser Art
Medizin zum Tode führen kann. So erst kürzlich wieder in Pattaya
geschehen. Da hatte sich eine junge Frau, die eine gesunde, natürliche
Bräune hatte, in einem sehr renommierten Kosmetiksalon ein Mittel unter
die Haut spritzen lassen, das garantiert, dass man nach einiger Zeit
blasse Haut bekommt. Da es beim ersten Mal anscheinend nicht gereicht
hat, wurde ihr dieses Mittel wieder gespritzt – und sie verstarb noch am
Ort des Geschehens.
Natürlich steht davon nichts in den Medien, es wird auch nichts darüber
im Fernsehen berichtet. Warum? Ganz einfach – weil es tot geschwiegen
wird. Die Verwandten der Toten erhielten Schmerzensgeld und wurden damit
mundtot gemacht. Nur der Toten selbst hilft das alles nichts mehr. Nur
der Klatsch blüht.
Schon immer versuchten die Menschen, ihr Schönheitsideal zu erreichen,
indem sie ihre Haut bräunten oder bleichten. Nun, die Hautbräunung ist
momentan out, da Risiken damit verbunden sind. Die Risiken gelten aber
auch für die Hautbleichung. Die dabei verwendeten Hautbleichmittel
müssen nämlich täglich angewendet werden. Während auf einigen Produkten
davor gewarnt wird, die Produkte weiterzuverwenden, falls
Hautirritationen auftreten, werden auf anderen Produkten solche
Komplikationen als natürlich beschrieben! Neben den akuten Erscheinungen
wie Hautirritationen, allergischen Reaktionen und Entzündungen, kann
eine dauerhafte Anwendung nach mehreren Jahren zu chronischen
Hautschäden führen. Durch die Depigmentierung oder Zerstörung der
äußersten Hautschicht ist die Haut anfälliger für Sonnenbrand.
Die bevorzugten Aktivsubstanzen in Hautbleichmitteln sind
Hydrochinon und Kojisäure. Hydrochinon wird von der Deutschen
Senatskommission zur Bewertung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe als
begründet krebserregend (Kanzerogenitätsklasse 2) eingestuft. Kojisäure ist
nur in der Schweiz verboten. Den Einsatz von Arbutin, einem glycolysierten
Derivat von Hydrochinon, das aus Pflanzen gewonnen wird, limitiert in der
Schweiz ein Grenzwert, während die Substanz in Europa nicht geregelt ist.
Arbutin taucht in Deklarationen als „Arctostaphylos uva ursi“, „Bearberry“
oder „Busserole“ auf. Zur kosmetischen Hautbleichung werden auch
alpha-Hydroxysäuren („Fruchtsäuren“) wie Milchsäure, Weinsäure,
Citronensäure oder Glycolsäure in Konzentrationen bis zu 10% verwendet.
Diese haben hauptsächlich einen hautschälenden Effekt. Das Wissen um die
Schädlichkeit von Bleichcremes ist vorhanden und trotzdem werden sie fleißig
weiterverkauft.