|
|
|
|
|
Liebe Leser,
Haben Sie Kummer und wissen nicht weiter? Wissen Sie auf
bestimmte Probleme keine Antwort? Wenden Sie sich vertrauensvoll an
mich. Ich helfe Ihnen. Ihre Tante Frieda |
Liebe Tante Frieda,
ich möchte mich gerne auf das Anliegen des Herrn Roland einbringen. Wie auch
er, so habe ich seit Jahren mit dem selben Problem zu kämpfen. Ja ganz richtig,
denn alles was man in Thailand wieder zurück haben möchte ist ein Kampf. Deinen
Rat kann ich aber nicht so stehen lassen. Wie der Herr Roland schon geschrieben
hat, zwangen ihn gesundheitliche Probleme, sich in Deutschland aufzuhalten. So
denke ich, dass er nicht gerne so einfach sein Vermögen, welches er in Thailand
investiert hat, einfach aufgeben möchte. Auch hat nicht jeder von uns einfach
mal so schnell 7 Millionen Baht zu verschenken. Die Gesetzgebung hat sich in den
letzten Jahren gerade in zivilrechtlichen Dingen sehr zu Gunsten von uns
Ausländern geändert. So hat er erst mal als Verheirateter einen Anspruch auf 50%
des „Familienvermögens“ bei einer Scheidung. Sollte er dazu noch nachweisen
können, das diese 7 Millionen Baht sich schon vor seiner Eheschließung in seinem
Besitz befunden haben, so hat er auf die volle Summe Anspruch. Natürlich ist er
in der Beweispflicht und sollte Unterlagen im Original dem Gericht vorlegen
können. Auch Unterlagen über die Transaktionen seiner Hausbank sind
erforderlich.
Das größte Problem besteht darin, dass man so gut wie keinen ehrlichen
Thai-Anwalt im Isan ausfindig machen kann. Ich selbst habe noch keine Anwälte
dieser Art in irgend einem anderen Land erlebt. Hier sollte ein Anwalt, welcher
von der deutschen Botschaft empfohlen wird, zur Hilfe genommen werden. Ich habe
sehr gute Erfahrung mit der Kanzlei Baumgarden in Bangkok gemacht. Auch sollte
einem bewusst sein, dass dieser „Prozess“ mehrere Jahre dauern kann. Gerne
kannst du dem Herrn Roland meine Email Adresse übersenden, wenn er möchte. Ich
hoffe ich habe dem Herrn Roland ein wenig helfen können.
Gruß aus dem Isan von einem „Farang“
Lieber Isan-Farang,
Vielen Dank für Dein Schreiben. Da habe auch ich wieder etwas dazu gelernt.
Vorher wusste ich gesetzlich nicht so recht Bescheid darüber. Na, ja, das kann
man auch von mir nicht verlangen, da ich ja mit keinem Thailänder liiert bin und
auch kein Geld an irgendeinen oder dessen Familie gegeben habe. Ich glaube
sicher, dass Du mit diesem Brief vielen anderen „Farangs“ auch geholfen hast.
Vielleicht wagen sie es jetzt endlich einmal zurückzuschlagen – und sich nicht
gleich das Leben zu nehmen, wenn was schief geht.
Liebe Tante Frieda,
Ich habe neulich in einer englischsprachigen Zeitung gelesen, dass eine Thai
behauptete, dass ein Farang nichts über Thaiart wissen kann. Die Dame
behauptete, dass einige Farangs eine Menge über Thai-Politik oder Geschichte und
Kultur wissen, aber trotzdem niemals dem Geheimnis der Thainess auf den Grund
kommen. Ich musste herzlich lachen darüber, da Thais ja häufig uns Farangs
fragen oder ihre Landsleute, die im Ausland wohnen, um Rat fragen müssen bei
einfachen Dingen über ihr eigenes Land, ihre eigene Kultur. Sie müssen außerdem
häufig auf die Hilfe von Farangs zurückgreifen, wenn es sich um das Aufdecken
von Korruption, Menschenrechte und Menschenhandel geht. Da stehen sie dann da,
wie der Ochs vorm neuen Tor. Thais ist es häufig nicht möglich etwas über ihr
eigenes Land zu erlernen, da sie zu sehr in die alten Wege – korrupt, unehrlich
usw. - eingefangen sind. Sie haben immer noch nicht gelernt, die reine Wahrheit
zu sagen und diese auch anzuerkennen, sind immer noch im Aberglauben gefangen,
wählen lieber den einfachen Weg, anstatt sich und anderen die Wahrheit
einzugestehen. Wir Farangs haben aber meist Durchblick und erkennen was wahr und
unwahr ist – es sei denn, sie wollen sich selbst etwas vorlügen.
Ich erwarte von Dir auf diesen Brief eigentlich gar keine Antwort, ich wollte es
mir nur vom Herzen schreiben.
Daniel
Lieber Daniel,
Danke für Deinen Brief. Ich schreibe Dir wirklich keine Antwort darauf, sondern
stelle diesen Brief meinen Lesern zur Diskussion.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|