Hunde- und Katzenbesitzer müssen sich ab nun an das Gesetz halten

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Am 21. Mai 2019 leitete Vizebürgermeister Manote Nongyai ein Treffen, bei die Einhaltung des Gesetzes zur Hundehaltung, das bereits seit 23. Februar 2016 besteht, besprochen wurde.

So dürfen Personen, die einen Wohnraum von 18 sqare wah (79 Qudratmeter) haben, z.B. drei Katzen und 2 Hunde halten.Die Anzahl der Haustiere darf aber die Zahl 5 nicht überschreiten. Wer größeren Wohnraum hat, darf auch mehr Tiere halten. Da alle Tierbesitzer nun ihre Tiere bei ihren zuständigen Ämtern registrieren müssen, wird ihnen dort erklärt, wieviel Tiere sie halten dürfen. Dies wird allerdings überprüft werden. Sollten Tierhalter umziehen, müssen sie dies ebenfalls melden.

Beim ‚Gassi- gehen‘ müssen die Hunde- oder Katzenbesitzer Behälter mittragen um den Kot der Tiere einzusammeln. Diese Sauberkeit soll auch für den Wohnraum und die eventuellen Gärten gelten.

Am 27. Mai werden die endgültigen Bestimmungen veröffentlicht.

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