Neue Immigration Regeln

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Die Einwanderungsbehörde hat mit sofortiger Wirkung neue Regelungen bezüglich der Laufzeit eines Visums für den Fall, dass die Gültigkeit eines Reisepasses abläuft, festgelegt.

Die Regel betrifft auch die Übertragung des Visums aus dem alten Pass in einen neuen Reisepass.

 

1) Langfristige Arbeitsvisa werden nur erteilt / erweitert bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Pass des Inhabers der Arbeitserlaubnis abläuft.

2) Visa für Familienangehörige von Inhabern einer Arbeitserlaubnis werden nur erteilt / erweitert in Übereinstimmung mit dem Zeitpunkt des Visums für den Inhaber der Arbeitserlaubnis. Die Visa der Familienangehörigen verfallen zu dem Zeitpunkt, an dem der Reisepass bzw. das Visum des Inhabers der Arbeitserlaubnis abläuft, auch wenn der Reisepass des Familienangehörigen noch gültig ist.

3) Das langfristige Arbeitsvisum wird nicht mehr automatisch aus dem alten Reisepass in den neuen Pass übertragen. Stattdessen muss der Inhaber des Arbeitsvisums einen neuen Visumsantrag für sich und die Familienangehörigen beantragen, wenn er einen neuen Pass erhält. Dazu sind alle erforderlichen Dokumente für die Verlängerung des Arbeitsvisums vorzulegen und eine Gebühr von 1.900 Baht pro Person zu zahlen.

4) Die Angehörigen können ihre abhängigen Visa in Übereinstimmung mit dem Visum des Inhabers der Arbeitserlaubnis nach Übertragung in den neuen Reisepass erweitern.

 

Hinweis: Für nicht – BOI Firmen gilt, dass das alte Visum in den neuen Pass auf Grundlage der Gültigkeit des alten Visums (das ist das Datum, an dem der alte Reisepass abgelaufen ist) übertragen wird. Der Inhaber des Reisepasses erhält dann ein Jahr ab Ablauf des alten Visums.

Für BOI geförderte Unternehmen wird das neue Visum nach Übertragung in den neuen Pass gemäß dem ursprünglichen Zeitraum der Zustimmung durch das BOI eingetragen.

BOI Visumanträge, die vor dem 26. August 2013 gestellt wurden, werden nach der bisherigen Regelung bearbeitet. In diesen Fällen müssen keine neuen Visumanträge gestellt werden.

Wir sind bereits in Kontakt mit der amerikanischen und anderen ausländischen Handelskammern bezüglich der Zusammenarbeit und Information der Einwanderungsbehörde über mögliche Auswirkungen auf unserer Mitglieder, die die fehlenden Hinweise und die Veränderungen haben werden.

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