PBTA berichtet über Neuregelung der Arbeitsgenehmigung für Ausländer

0
641
(Von links) Sutham Buakaew und Eakasit Ngampichet.
(Von links) Sutham Buakaew und Eakasit Ngampichet.

Am 12. Juli 2017 berichtete der Präsident der Pattaya Business und Tourismus Vereinigung, Eakasit Ngampichet, während eines Treffens der Vereinigung über neue Rgeln, die seit dem 23. Juni 2017 in Kraft traten, bezüglich der Arbeitsgenehigung für Ausländer. Dazu hatte er auch den Direktor des Arbeitsamtes Chonburi, Sutham Buakaew, eingeladen, der aufklärende Worte sprach.

So werden die Strafen für jene, die Ausländer ohne gültige Arbeitserlaubnis beschäftigen oder die Quota der Firma dafür überschreiten, deutlich verschärft. Die Strafe dafür liegt nun zwischen 400.000 und 800.000 Baht pro Ausländer. Auch wenn ein Ausländer eine Arbeitsgenehigung hat jedoch zu einem anderen Zweck als angegeben eingesetzt wird, wird eine Strafe bis zu 400.000 Baht pro Ausländer verhängt.

(Von links) Sutham Buakaew und Eakasit Ngampichet.
(Von links) Sutham Buakaew und Eakasit Ngampichet.

Auch die Strafen für die Ausländer sind nun deutlich verschärft. So muss ein „Illegaler“ der eine Arbeit verrichtet, die ihmnicht erlaubt ist mindestens für 5 Jahre ins Gefängnis oder bis zu 100.000 Baht oder beides hinnehmen. Dazu gibt es noch etliche andere weniger schwere Strafen.

Sollte jemand Fremdarbeiter ins Land schmuggeln und diese ohne gültige Arbeitsgenehigung arbeiten, lautet die Strafe zwischen 3 und 10 Jahren Gefängnis pro Arbeiter.

Eine Firma, die ihre Fremdarbeiter ohne Genehmigung beschäftigt sieht Strafen zwischen 1 und 3 Jahren GEfängnis oder 200.000 bis 600.000 Baht oder beides, entgegen.

Insgesamt gibt es immer noch 39 Arbeiten, die ein Ausländer nicht ausführen darf. Allerdings dürfen Fremdarbeiter trotzdem als Hausgehilfen oder Arbeiter agieren, benörigen dazu aber Arbeitsgenehigungen.

 

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein