Majestätsbeleidigung wird nun vor Kriegsgericht verhandelt

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Der Nationale Rat für Frieden und Ordnung (NCPO) hat in einer weiteren Ankündigung angeordnet, dass Majestätsbeleidigung und Verstöße gegen die nationale Sicherheit durch ein Militärgericht verhandelt werden.

Dazu gehören während der Gültigkeit der Maßnahme zur Sicherung von Ruhe und Frieden folgende Verstöße:

Majestätsbeleidigung gemäß Artikel 107 bis 112 und Verstöße gegen die nationale Sicherheit gemäß Artikel 113 bis 118 mit Ausnahme der Verstöße im Rahmen des Internal Security Act B.E. 2551 oder des Notstandsgesetzes B.E. 2548.

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